Menü
Hier finden Sie unsere Anträge und Anfragen.
Anfrage zur Sitzung der BV 3 am 08.02.2023 und zur Sitzung des Ausschusses für Sport und Freizeit am 14.02.2023.
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mast-Weisz,
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Kötter,
wir bitten um die Beantwortung der folgenden Fragen:
Begründung:
Immer mehr Leuchten der vom Röntgen Sportclub initiierten Beleuchtung im Lenneper Bachtal fallen aus. Dadurch entstehen bereits jetzt Streckenabschnitte, die im Dunkeln liegen. Es wäre sehr schade, wenn aus diesem Grund diese beliebte Laufstrecke in der dunklen Jahreszeit wegfallen würde.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
David Schichel Manfred Ebert
Fraktionsvorsitzender Mitglied im Sportausschuss
Petra Kuhlendahl
Fraktionssprecherin BV3 Bündnis 90/ Die Grünen
Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Wohnen und Pflege am 01.03.2023.
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mast-Weisz,
wir bitten um die Beantwortung folgender Fragen:
Begründung:
In der Drucksache 16/1649 vom 05.10.2021 bewertete die Verwaltung die Einrichtung der Stellen nach § 16i SGB II als Erfolg. Da keine weitere Stellenbedarf in diesem Kontext seitens der Kernverwaltung angezeigt worden sei, bestehe, zumindest aktuell, keine Notwendigkeit, das Förderinstrument innerhalb der Verwaltung auszubauen.
In einer weiteren Mitteilung in der Drucksache 16/2988, 17.08.2022 wurde auf die Frage nach „genaueren Details, welche Maßnahmen und Förderungsinstrumente in Remscheid zukünftig wegfallen werden?“ geantwortet, dass (…) das Förderangebot in Remscheid in ähnlichem Umfang wie in den Vorjahren bestehen bleiben kann.
Mittlerweile liegen aber Informationen vor, dass die Mittel für die Finanzierung von § 16i Stellen und weitere Fördermittel im Bereich der Eingliederungshilfe des Jobcenters stagnieren bzw. gekürzt werden.
Die Arbeit Remscheid hat sich in der Vergangenheit als erfolgreicher Partner bei der Eingliederung von Langzeitarbeitslosen bewährt. Allerdings ist der Anteil geförderter langzeitleistungsbeziehenden Personen über § 16 i SGB II von 33 Personen auf aktuell 10 gesunken, Ende 2024 werden die letzten Arbeitsverträge mit § 16i Förderung ausgelaufen sein. In der Ausschusssitzung am 11.01.2023 wurde bekannt, dass die Arbeit Remscheid (aktuell) nur eine weitere über § 16i geförderte Person zugewiesen bekommen wird.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
David Schichel Frank Nitzsche
Fraktionsvorsitzender Mitglied im Sozialausschuss
Anfrage
zur Sitzung des Ausschusses für Bürgerservice, Ordnung und Sicherheit am 07.02.2023 und des Integrationsrates am 30.03.2023.
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mast-Weisz,
wir bitten Sie, um die Beantwortung folgender Fragen:
Begründung:
Viele Menschen mit Einwanderungsgeschichte fühlen sich zugehörig zum modernen, liberalen und vielfältigen Deutschland. Mit der Einbürgerung geben zugewanderte Menschen einerseits und unsere Gesellschaft andererseits das größte Bekenntnis zur Integration ab.
Als Deutsche gem. Art. 116 Abs .1 GG fallen Eingebürgerte unter den persönlichen Schutzbereich der Deutschen Grundrechte des Grundgesetzes, wie der Vereinigungsfreiheit (Art. 9 Abs .1 GG) oder der Freizügigkeit (Art. 11 GG). Mit dem Erwerb der Deutschen Staatsbürgerschaft erlangen Menschen dadurch mehr rechtliche Sicherheit und eine echte politische Gleichstellung, wie ihre Teilnahme an allen Wahlen (Art. 38 GG). Eine Berufswahl (Art. 12 GG) wird nicht mehr abhängig von Art und Umfang des Aufenthaltstitels. Auch Karrieren als Beamt*innen z. B. bei der Polizei stehen anschließend offen. Eingebürgerte müssen keine Genehmigungen mehr bei der Ausländerbehörde einholen und nicht mehr zu den ausländischen Konsulaten oder Botschaften gehen. Nach der Einbürgerung wird es auch für Familienangehörige einfacher, nach Deutschland zu Besuch zu kommen.
Zusätzlich wird mit der Einbürgerung auch die Europäische Staatsbürgerschaft mit den damit verbundenen Rechten, wie z. B. auf EU-Freizügigkeit (Art. 45 ff, Ar. 49 ff. AEUV) erworben.
Die Gesellschaft sollte sich bemühen, Menschen, die sich aktiv um die Staatsbürgerschaft bemühen in das Staatsbürgervolk aufzunehmen und keine zusätzlichen wie unnötigen Hindernisse im Rahmen dieses Verfahren zuzulassen.
Mit freundlichen Grüßen
David Schichel Susanne Fiedler
Fraktionsvorsitzender Ordnungspolitische Sprecherin
Antrag zur Sitzung des Rates am 19.01. 2023
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mast-Weisz,
die Fraktionen/Gruppe von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und DIE LINKE stellen in der o. a. Ratssitzung nachfolgenden Antrag zur Abstimmung:
Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) wird aufgefordert, auf der Direktverbindung des RE 47, zwischen Remscheid und Düsseldorf, zwei zusätzliche Haltepunkte in Remscheid-Güldenwerth und auch Remscheid-Lüttringhausen einzurichten.
Begründung: Seit Dezember 2022 werden in Remscheid die Haltepunkte Remscheid-Lennep und Remscheid Hauptbahnhof von der RE 47 angefahren, jedoch werden die Haltepunkte Remscheid-Güldenwerth sowie Remscheid-Lüttringhausen nicht bedient. Aus welchen Gründen in Remscheid zwei Haltepunkte nicht angefahren werden und damit der gesamte Remscheider Westen und auch Fahrgäste vom Hasten und Teilen der Innenstadt von dem RE 47 abgekoppelt werden, ist nicht nachvollziehbar. Dagegen werden die beiden Haltepunkte Solingen-Grünewald und Solingen-Mitte beispielsweise angefahren, obwohl diese nur einige hundert Meter auseinanderliegen.
Der Bahnhof Güldenwerth wird nicht nur von dem neuen Angebot des RE 47 ausgeschlossen, sondern das Bahnangebot hat sich sogar gegenüber dem Zustand vor dem Fahrplanwechsel verschlechtert.
Am Haltepunkt Remscheid-Lüttringhausen bestehen mit der Anbindung an den RE 4 und den RE 13 (jeweils ab Wuppertal-Oberbarmen) bereits neben der S7 zwei weitere gleichwertige Verbindungen nach Düsseldorf. Gleichwohl wünschen wir uns, dass auch Lüttringhausen mit Schaffung der infrastrukturellen Voraussetzungen vom RE 47 profitieren kann.
Der Mehrwert der Direktverbindung nach Düsseldorf besteht aus unserer Sicht in erster Linie in dem Wegfall des Umstiegs in Solingen und erst nachrangig in der verkürzten Fahrzeit. Dies 2 war immer der deutliche und politisch geäußerte Wunsch. Andere Vereinbarungen sind zu keiner Zeit mit dem Rat der Stadt Remscheid abgesprochen worden.
Zudem wird der Haltepunkt in Düsseldorf-Oberbilk nicht angefahren, so dass Studentinnen und Studenten, die zur Universität wollen, nun etwa bis Düsseldorf Hauptbahnhof fahren müssen, um dann in eine andere Linie umzusteigen.
Mit Blick auf das Ziel, die Mobilität mit Bus und Bahn attraktiver zu gestalten und mehr Menschen zu einem Umstieg auf den ÖPNV und den SPNV zu bewegen, ist es nicht nachvollziehbar, wenn sich für den Remscheider Westen, den Hasten und Teile der Innenstadt das Bahnangebot verschlechtert. Bis zum Fahrplanwechsel wurden morgens und nachmittags jeweils zwei Fahrten als durchgehende Verbindung zwischen Remscheid und Düsseldorf im Berufsverkehr mit Halt in Remscheid-Güldenwerth durchgeführt. Die betrieblichen und technischen Rahmenbedingungen lassen die Anbindung des Bahnhofs Güldenwerth also offensichtlich zu.
Leider konnte uns aufgrund unserer mündlichen Nachfrage in der Ratssitzung am 08. Dezember 2022 keine hinreichende Erklärung gegeben werden.
Wir fordern daher den VRR auf, diesen Planungsfehler bei der Neueinrichtung der RE47 umgehend zu korrigieren.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Sven Wolf, Fraktionsvorsitzender
gez. Markus Kötter, Fraktionsvorsitzender
gez. David Schichel, Fraktionsvorsitzender
gez. Sven Chudzinski, Fraktionsvorsitzender
gez. Brigitte Neff-Wetzel, Fraktionsvorsitzende
Anfrage zu den Sitzungen des Ausschusses für Wirtschaftsförderung und Mobilität am 09.03.2023 und des Hauptausschusses und Ausschuss für nachhaltige Entwicklung, Digitalisierung und Finanzen am 16.03.2023.
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mast-Weisz,
der Hauptausschuss und Ausschuss für nachhaltige Entwicklung, Digitalisierung und Finanzen hat am 20.01.2022 den folgenden Beschluss zum Antrag (DS 16/1997) getroffen und ist somit der Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung und Mobilität vom 16.12.2021 gefolgt:
„Die Verwaltung wird beauftragt, für die nächste Mobilitätswoche 2022 ein Konzept zu erstellen und dies mit der Partnerstadt Quimper aufgrund der geschlossenen Vereinbarung der gemeinsamen Anstrengungen zur Nachhaltigkeit durchzuführen.“
Diesbezüglich bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Sven Wolf Jürgen Heuser
Fraktionsvorsitzender Verkehrspolitischer Sprecher
David Schichel Petra Kuhlendahl
Fraktionsvorsitzender Verkehrspolitische Sprecherin
Sven Chudzinski Philipp Wallutat
Fraktionsvorsitzender Verkehrspolitischer Sprecher
Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung Süd am 01.02.2023
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mast-Weisz,
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Grote,
die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/DIE Grünen und FDP in der Bezirksvertretung Süd stellen in der o. a. Sitzungen nachfolgenden Prüfauftrag zur Abstimmung:
Die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen,
1. wie die Parksituation im gesamten Bereich des Hohenhagen zu verbessern ist,
2. wie über die bisherigen Pläne hinaus für mehr Verkehrssicherheit im Bereich der neuen Kindertagesstätte gesorgt werden kann,
3. ob eine Einbahnstraßenregelung in der Wörthstraße, der Sedanstraße oder/und weiteren Straßen am Hohenhagen zur Verkehrsberuhigung beitragen kann.
4. ob unter Berücksichtigung der bestehenden Förderkulisse in Kooperation mit der evangelischen Kirchengemeinde am Gemeindezentrum Esche eine Quartiersgarage entstehen kann,
5. ob zusätzliche Fahrradabstellmöglichkeiten für Eltern, die ihre Kinder mit dem Fahrrad bringen, geschaffen werden müssen.
Begründung: Mit Blick auf die fehlenden Kindergartenplätze, wird der neue Kindergarten im Südbezirk sehr begrüßt. Direkt gegenüber der Walther-Hartmann-Grundschule entsteht nun eine viergruppige Einrichtung. Da viele Eltern ihre Kinder mit dem Auto zur Kita bringen, werden in der Sedanstraße Verkehrsprobleme befürchtet. Zum Schutze der Anwohnenden und der Kinder müssen hier gemeinsame Lösungen für mehr Verkehrssicherheit gefunden werden. Dazu zählen Verkehrsleitung ebenso wie Projekte, wie „Bus zu Fuß“. Bereits in der Vergangenheit wurde in der Stadtteilkonferenz die Parksituation am Hohenhagen angesprochen. Hier ist auch die Idee, einzelne Straßen in Einbahnstraßen umzuwandeln, entstanden.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Monika Meurer Fraktionsvorsitzende BV 2
gez. Barbara Kempf Mitglied der BV 2
gez. Sven Chudzinski Mitglied der BV 2
Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Bürgerservice, Ordnung und Sicherheit am 07.02.2023.
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mast-Weisz,
wir bitten Sie um die Beantwortung der folgenden Fragen:
Begründung:
Ethylenoxidist ein Pflanzenschutz- und Begasungsmittel und dient zur Bekämpfung von Schimmelpilzen und Bakterien in Gewürzen, Pflanzenpulvern, Nüssen und Ölsaaten. Aufgrund seiner Erbgut verändernden und Krebs erzeugenden Wirkung ist Ethylenoxid allerdings für die Lebensmittelerzeugung in der Europäischen Union schon seit 1991 verboten.
Seit Juni 2020 werden immer wieder Belastungen von verschiedenen Lebensmitteln durch Ethylenoxid und seinem Reaktionsprodukt 2-Chlorethanol nachgewiesen. Immer mehr Lebensmittel sind betroffen, z.B. Fertiggerichte, Sesamprodukte, Gewürze. Viele belastete Produkte werden zurückgerufen.
Inzwischen gibt es an die 700 Meldungen im europäischen Schnellwarnsystem (RASFF). Dabei beschränken sich die Meldungen nicht mehr nur auf Sesam und sesamhaltige Lebensmittel. Mittlerweile machen Zusatzstoffe, wie etwa Johannisbrotkernmehl (E 410), Guarkernmehl (E412) oder Calciumcarbonat (E 170), die unter anderem für die Herstellung von Speiseeis, Fertigmahlzeiten, Milchgetränken, Marmeladen und Joghurts verwendet werden können, einen Großteil der Meldungen aus.
In Drittländern wie Indien, Türkei, China oder auch den USA und Kanada ist Ethylenoxid nicht verboten und wird weiterhin eingesetzt. Ob Lebensmittel selbst damit behandelt werden oder durch den Transport z.B. in – vorher mit Ethylenoxid desinfizierten – Containern kontaminiert werden, ist mitunter schwer nachzuvollziehen.
Aktuell ist nicht abzuschätzen, welche Produktgruppen bzw. Bestandteile an Ethylenoxid in den Lieferketten künftig noch betroffen sein können und wie hoch die daraus resultierende Belastung der Verbraucher*innen tatsächlich ist.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
David Schichel Susanne Fiedler
Fraktionsvorsitzender Ordnungspolitische Sprecherin
Antrag
zur Sitzung des Ausschusses Arbeit, Soziales, Gesundheit, Wohnen und Pflegen am 11.01.2023.Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mast-Weisz,
sehr geehrter Herr Kucharczyk,
die Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bitten Sie, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung des ASGWP am 11.01.2023 zu nehmen:
Wir bitten die Verwaltung zu prüfen, ob die Errichtung eines Gesundheitskiosks in Remscheid umgesetzt werden kann und dabei die Personal- und Sachkostenbedarfe zu ermitteln.
Begründung:
In immer mehr Kommunen werden Gesundheitskioske eröffnet. Wie Bundesgesundheitsminister Lauterbach äußerte, sollen 1.000 Kioske in Deutschland errichtet werden.
Gesundheitskioske ermöglichen den Menschen ein niedrigschwelliges Beratungsangebot zu gesundheitlichen und sozialen Themen. Sie vermitteln medizinische Behandlungen, beraten, klären auf und erledigen einfache Routineaufgaben vor Ort, wie z.B. Blutdruck- und Blutzuckermessungen und das Wechseln von Verbänden.
Durch die Kioske erfolgt eine gute Kooperation zwischen Ärztinnen und Ärzten, Krankenhäusern und sozialen Einrichtungen. Krankenhäuser werden entlastet, das belegen die Untersuchungen in den Gemeinden, wo es bereits Kioske gibt (z.B. Aachen, Hamburg).
Nach den ersten Modellprojekten, die gemeinsam mit den örtlichen Gesundheitsämtern und den AOK Regionaldirektionen initiiert wurden, wird bald auch Solingen ein Gesundheitskiosk starten. Diese Erfahrungen aus der Nachbarstadt sollten auf Remscheid übertragen werden.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Sven Wolf Burhan Türken
Fraktionsvorsitzender Sozialpolitischer Sprecher
David Schichel Frank vom Scheidt
Fraktionsvorsitzender Sozialpolitischer Sprecher
Sven Chudzinski Dr. Axel Kolodziej
Fraktionsvorsitzender Sozialpolitischer Sprecher
Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Bauen, Umwelt, Stadtentwicklung, Klimaschutz am 24.01.2023.
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mast-Weisz,
wir bitten um die Beantwortung der folgenden Fragen:
Begründung:
Am 6. April 2022 hat der Landtag NRW mit den Stimmen der vorherigen Regierungskoalition aus CDU und FDP das neue Denkmalschutzgesetz verabschiedet, das am 01. Juni in Kraft getreten ist.
Das novellierte Gesetz sieht in § 9 Absatz 1 und Absatz 3 vor: „Wer ein Baudenkmal oder einen Teil eines Baudenkmals beseitigen, verändern, an einen anderen Ort verbringen oder dessen bisherige Nutzung ändern will, bedarf der Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde.“ „Die Erlaubnis nach den Absätzen 1 und 2 ist zu erteilen, wenn Belange des Denkmalschutzes nicht entgegenstehen oder ein überwiegendes öffentliches Interesse die Maßnahme verlangt. Bei der Entscheidung sind insbesondere auch die Belange des Wohnungsbaus, des Klimas, des Einsatzes erneuerbarer Energien sowie der Barrierefreiheit angemessen zu berücksichtigen.“
(s. https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=20423)
Immer mehr Hauseigentümer*innen wollen einen Beitrag zum Klimaschutz leisten und ihre denkmalgeschützten Gebäude energetisch sanieren. In der Vergangenheit wurde dies auf denkmalgeschützten Gebäuden oder Zonen, auch in Remscheid, erheblich erschwert. Die Regelungen im neuen Gesetz sollen dies vereinfachen und haben das ausdrückliche Ziel, dass die Belange des Klimas, des Ausbaus der Erneuerbaren Energien und der Barrierefreiheit Berücksichtigung finden.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
David Schichel
Fraktionsvorsitzender
Antrag
zu den Sitzungen der BV 1 am 22.11.2022, des Ausschusses für Bauen, Umwelt, Stadtentwicklung, Klimaschutz am 29.11.2022 und des Rates am 8.12.2022.
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mast-Weisz,
die Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bitten Sie, den folgenden Antrag auf die Tagesordnungen der o.g. Sitzungen stellen zu lassen:
Die Maßnahme D2 der Städtebaulichen Maßnahme „Sanierungsgebiet Alleestraße“ – Öffnung der Alleestraße für den Fahrradverkehr wird umgesetzt und im Zuge dessen auch der Allee-Center-Tunnel für den Radverkehr freigegeben.
Die erforderlichen Mittel werden im Zuge der Haushaltsplanaufstellung unter Berücksichtigung von Fördermitteln zur Verfügung gestellt.
Begründung:
Die am 20.06.2022 im Rat beschlossene Sanierungsmaßnahme „Sanierungsgebiet Alleestraße“ sieht u.a. eine Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung des Klimaschutzes und der Stärkung des Radverkehrs vor. Ein Kurzgutachten aus dem Jahr 2020 empfiehlt die Öffnung der Alleestraße ausdrücklich. Demnach findet sich diese als Maßnahme D2 in der Rahmenplanung zur Sanierungsmaßnahme wieder. Die Sanierungsmaßnahme hat als Ziel die Alleestraße aufzuwerten und damit zur Revitalisierung der Innenstadt beizutragen. Eine Öffnung für den Radverkehr wird dazu beitragen, dass mehr Menschen mit dem Fahrrad die Alleestraße frequentieren. Dabei steht für uns die Notwendigkeit der gemeinsamen verträglichen Nutzung des Verkehrsraumes durch die Menschen, die dort zu Fuß, auf dem Rad oder im Auto unterwegs sind, außer Frage. Im Zuge der Umsetzung der Maßnahme und der ergänzenden Planung der Verwaltung, die Konrad-Adenauer-Straße als Trasse für die Innenstadt querende Radfahrerinnen und Radfahrer zu nutzen, bitten wir in logischer Konsequenz, auch die schon länger diskutierte Öffnung des Allee-Center-Tunnels zu verwirklichen.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Sven Wolf Nadine Gaede
Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzende BV 1
David Schichel Ilka Brehmer
Fraktionsvorsitzender Stv. Bezirksbürgermeisterin BV 1
Sven Chudzinski Sven Stamm
Fraktionsvorsitzender Bezirksvertreter
Antrag
zur Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung und Mobilität am 10.11.2022 und zur Sitzung der BV 3 am 23.11.2022.
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mast-Weisz,
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Kötter,
die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der o.g. Sitzungen stellen zu lassen:
Die Verwaltung macht in Rücksprache mit der Bergischen Struktur- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft (BSW) mit Hilfe einer besseren Beschilderung auf den „Knotenpunkt Lennep“ aufmerksam. Die Verwaltung prüft, ob dies im Zuge der Planungen zum Bahnhof Lennep und des Knotenpunktnetzes der Radregion Rheinland erfolgen kann.
Begründung:
Auf dem Alter Markt in Lennep treffen mehrere Radwege aufeinander. Die Radwege
- Diepmannsbach – Morsbachtal - Solingen,
- Lüttringhausen - Wuppertal Langerfeld - Nordbahntrasse,
- H2O - Dahlhausen - Beyenburg,
- Wuppertalsperre - Radevormwald,
- Feldbachtal – Wuppertalsperre - Radevormwald und
- die Balkantrasse
sind vorhanden, aber teilweise unbekannt. Um auf diesen „Knotenpunkt“ aufmerksam zu machen, braucht es lediglich einer besseren Beschilderung. Insbesondere auf der Balkantrasse und allen nach Lennep führenden Radwegen bedarf es eines Hinweises auf die Lenneper Altstadt. Um keine Parallelstrukturen zu schaffen, sollte die Beschilderung im Zuge des Knotenpunktnetzes der Radregion Rheinland erfolgen. Zusätzlich könnte ein QR-Code in Höhe des dm-Parkplatzes zu Informationen zur Wegeführung, anliegenden Sehenswürdigkeiten und den ansässigen Gastronomien führen.
Die Beschilderung lockt mehr Touristinnen und Touristen in die Lenneper Altstadt, fördert damit die Gastronomie und den Einzelhandel und wertet damit die Altstadt auf.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Sven Wolf Jürgen Kucharczyk
Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender BV 3
David Schichel Petra Kuhlendahl
Fraktionsvorsitzender Stv. Bezirksbürgermeisterin BV 3
Sven Chudzinski Torben Clever
Fraktionsvorsitzender Ratsmitglied
Anfrage
zu den Sitzungen des Hauptausschusses und Ausschuss für nachhaltige Entwicklung, Digitalisierung und Finanzen am 3.11.2022, des Rates am 17.11.2022 und des Ausschusses für Bauen, Umwelt, Stadtentwicklung, Klimaschutz am 29.11.2022.
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mast-Weisz,
die Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bitten Sie um die Beantwortung der folgenden Fragen:
Begründung:
Mit Beschluss vom 19.05.2022 wurde als Baustein zur praktischen Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger bei der Photovoltaikinstallation das Förderprogramm für Stecker-Solaranlagen und Kleine PV-Anlagen bis 10kWp initiiert. Dem zu Grunde lag eine Anfrage der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (DS 16/1944). Finanziert wurde die Maßnahme im Rahmen des „Erlasses zur Kompensation von Schäden infolge ausgebliebener Investitionen in den Klimaschutz in den Kommunen durch die Corona-Pandemie“ (Billigkeitsrichtlinie).
Inhalt der Förderrichtlinien ist u.a. die Vorgabe, der Baubeginn habe schnellstmöglich nach Zuschussbewilligung zu erfolgen, wobei die Anlage spätestens am 31.12. des Jahres in Betrieb sein muss. Alle Rechnungen und Nachweise sind spätestens bis zum 15. Januar des Folgejahres (2023) einzureichen. Diese Frist ist im vergangenen Sommer auf den 28. Februar 2023 verlängert worden. Wenn bis zum Ablauf der Frist die Nachweise nicht vorgelegt werden, dann verliert der Bewilligungsbescheid seine Gültigkeit.
Diese Fristen stellen Zuschussempfänger offenbar vor Schwierigkeiten, da verschiedene Materialien (Module, Wechselrichter, weitere Bauteile von Photovoltaikanlagen) derzeit sehr lange Lieferzeiten aufweisen und sich damit natürlich auch die Zeit bis zur Fertigstellung der Anlage verlängert. In vielen Fällen dürfte eine rechtzeitige Inbetriebnahme daher möglicherweise nicht zu erfüllen sein. Auch die Inanspruchnahme einer Energieberatung, die eine Voraussetzung für die Förderung ist, konnte aufgrund der hohen Zahl der Anfragen bei den Energieberatungen nur schwerlich umgesetzt werden. Diese terminlichen Schwierigkeiten betreffen freilich die Personen, die zu einem späteren Zeitpunkt einen Zuschussantrag gestellt haben, im besonderen Maße. Obwohl die Fördermittel ausgeschöpft sind, werden daher möglicherweise nicht alle Mittel abgerufen werden können.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Sven Wolf
Fraktionsvorsitzender
David Schichel
Fraktionsvorsitzender
Sven Chudzinski
Fraktionsvorsitzender
Anfrage zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 2.11.2022:
Begründung:
Die traditionellen Rollenbilder sind veraltet und Kinder sollen sich freier und unabhängiger entwickeln können.
Weiterhin kann es zu negativer Beeinflussung und Ungerechtigkeiten kommen, wenn Geschlechterunterschiede in der frühkindlichen Erziehung gemacht werden.
Orientierungspunkte kann man bspw. in Schweden finden, dort ist geschlechterneutrale Erziehung bereits gesetzlich verankert.
Anfrage der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung und Mobilität am 10.11.2022:
1. Gibt es im Zusammenhang mit dem Antrag der Fraktionen von SPD, Grüne und FDP vom 24.06.21 bereits erste Zahlen bzgl. der Nutzung von Quartiersgaragen für Ladestationen?
2. Wie stellt sich der Sachstand im Bereich der nachhaltigen Stadtlogistik dar? Wird die Stadt Remscheid entsprechende Förderanträge bei der Bezirksregierung stellen?
3. Befindet sich die Stadt in Gesprächen mit den Stadtwerken und/ oder anderen Anbietern im Bereich Carsharing? Wenn ja, mit welchem Sachstand?
4. Sieht die Verwaltung auf Grundlage der neuen Förderrichtlinie, ein solches Angebot zügig in Remscheid zu schaffen?
5. Im Rahmen welches Stadtentwicklungsprojekte und Bebauungsplanverfahren prüft die Stadtverwaltung derzeit konkret die Errichtung/ den Ausbau von Quartiersgaragen?
6. Sieht die Verwaltung hierfür auf Grundlage der neuen Förderrichtlinie zusätzliche Fördermöglichkeiten? Wenn ja, können entsprechende Anträge kurzfristig gestellt werden?
Begründung:
Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW hat eine neue Richtlinie zur Förderung von Sharing-Angeboten und Quartiersgaragen für Kommunen auf den Weg gebracht.
Das Förderprogramm möchte ebenso Carsharing-Angebote in Kommunen unterstützen, in denen es sich wegen der längeren Anlaufphase wirtschaftlich derzeit nicht rechnet.
Außerdem soll nun auch die Errichtung von Quartiersgaragen, sowohl für Neubau- wie auch für Bestandsquartiere, gefördert werden. Auf den wegfallenden Parkplätzen können dann Freiflächen für Begegnungs- Spiel- und Grünflächen entstehen und den Anwohnerinnen und Anwohner stehen dann Quartiersgaragen in ihrem jeweiligen Quartier zur Verfügung.
Die Fraktionen von SPD, Grüne und FDP vertreten die Auffassung, dass das Aufladen von E-Fahrzeugen praktisch und möglichst für alle und nicht nur für wenige möglich sein muss, z.B. in Quartiersgaragen.
Zumal dann, wenn dies nicht in unmittelbarer Nähe vor dem Haus gegeben ist, müssen andere Angebote geschaffen werden. Die Zukunft muss den Bürgerinnen und Bürgern Möglichkeiten zur Nutzung nachhaltiger Verkehrsmittel vorhalten!
Ein weiterer Punkt der Förderrichtlinie sieht vor, dass im Bereich der nachhaltigen Stadtlogistik, Lieferverkehre möglichst gebündelt werden sollen. Förderangebote für anbieterübergreifende Ladezonen, Mikrodepots und Softwarelösungen wurden geschaffen.
Mit den Maßnahmen 14 (Weiterführung und Ausbau des Carsharings) und 18 (Bündelung der Paketdienste) der Mobilitätsstrategie und zuletzt mit dem Projekt ‚Remscheid bringt´s‘ bestehen bereits erste Projektideen seitens der Stadt bzw. befinden sich in der Umsetzung.
Anfrage
zur Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung Mobilität am 10.11.2022:
Hat sich die Anzahl der Schwarzfahrenden im Zeitraum des 9-Euro-Tickets (Juni, Juli, August) im Vergleich zum Jahresdurchschnitt und im Vergleich zum Vorjahreszeitraum verändert?
Gibt es eine Übersicht über die Schwarzfahrenden nach Altersgruppe? Wenn ja, bitten wir die o.g. Frage unterteilt nach Altersgruppe zu beantworten.
Begründung:
Das 9-Euro-Ticket hat vielen Menschen eine kostengünstige Möglichkeit geboten, den ÖPNV zu nutzen. Daher ist davon auszugehen, dass ein stark vergünstigtes ÖPNV-Angebot einen starken Anreiz bietet, sich ein Ticket zu kaufen.
Selbst das laut Stadtwerken günstige Ticketangebot, mit oder ohne Abo, ist für einen großen Teil der Bevölkerung nicht erschwinglich, was dazu führt, dass Menschen in Not stattdessen ohne Fahrschein fahren.
Schwarzfahren wird immer noch zur Anzeige gebracht bzw. als Straftat geahndet und endet im schlimmsten Fall mit einer Haftstrafe. Dies ist insbesondere für junge Menschen ein Problem.
Resolution aller Demokrat*innen
Der Rat der Stadt Remscheid fordert die Bundesregierung, den Bundesrat und die Landesregierung NRW auf,
Begründung:
Aufgrund des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine kommt es derzeit zu Verwerfungen an den Energiemärkten und zu Preisexplosionen im Strom- und Gasbereich. Die Verwerfungen werden auch in Remscheid zu spüren sein.
Die Auswirkungen der Krise, Entlastungen und Korrekturen können maßgeblich nur durch die Bundesregierung und den Bundesrat sowie den Bundestag beeinflusst werden.
Die Mehrbelastungen für Städte, Gemeinden und Kreise sowie für Bürgerinnen und Bürger können nicht oder kaum finanziert werden. Daher plädieren wir für den Stopp der Gasumlage, um eine weitere Belastungen für unsere Gesellschaft abzuwenden
Antrag der Fraktionen von SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP
zu den Sitzungen
des Hauptausschusses und Ausschuss für nachhaltige Entwicklung, Digitalisierung und Finanzen am 20.10.2022,
des Ausschusses für Schule am 26.10.2022,
der Bezirksvertretung 1 am 22.11.2022,
der Bezirksvertretung 3 am 23.11.2022,
der Bezirksvertretung 2 am 30.11.2022,
der Bezirksvertretung 4 am 14.12.2022,
nachrichtlich in den Jugendhilfeausschuss:
1. Die Verwaltung setzt grundsätzlich die Entsiegelung von Schulhöfen und die Ausgestaltung mit Spielgeräten für mehr Aufenthaltsmöglichkeiten unter Einzelfallbetrachtung um, wenn Sanierungen und Erweiterungen anstehen, und prüft, ob die Kosten aus dem Budget für die Erweiterungsbauten an Grundschulen (Drs. 16/2893) finanziert werden können.
2. Die Verwaltung prüft, ob bereits Fördermittel im Rahmen des NRW-Konjunkturprogramms der Landesregierung (siehe dazu Drs. 16/1687) beantragt wurden.
3. Die Verwaltung prüft, ob die von der TBR vorgeschlagene Lösung zur Reduzierung der Kosten für die Entsiegelung von Schulhöfen (siehe Drs. 16/1687) herangezogen werden kann.
Begründung:
Klimaschutz und Klimaanpassung stellen uns vor immer größere Herausforderungen. Innovative Projekte und Ideen sind gefragt. Viele Städte haben bereits Maßnahmen ergriffen.
Anhand der Drs.16/2893 „Erweiterungsbauten an Grundschulen“ möchten wir erneut das Thema Neugestaltung bzw. Umgestaltung von Schulhöfen aufgreifen.
Die Entsiegelung von Schulhöfen ist mit Blick auf den Klimawandel durchaus von großer Bedeutung. Der „Grüne Schulhof“ würde inmitten vieler Quartiere zu einem angenehmen Klima beitragen.
Das Land NRW hat im Rahmen des NRW-Konjunkturprogramm zur Corona-Hilfe ein Klimaresilienz-Programm aufgelegt. Entsprechend der Drs. 16/1687 wurde mitgeteilt, dass über den Förderantrag noch nicht entschieden wurde und sollte geprüft werden.
Die Vorlage beinhaltete auch Kosten, die zur Entsiegelung von Remscheider Schulhöfen anfallen würden.
In Düsseldorf ist der erste Schulhof entsiegelt worden. Der Pausenhof wurde abgebrochen und durch einen Schulgarten und durch wasser- und luftdurchlässiges Pflaster ersetzt.
Der Schulhof kann so zu einem Erholungs- und Lernort werden. Gefördert werden Sport- und Bewegungsmöglichkeiten für Schülerinnen und Schüler. Hinzu kommt, dass diese Freiflächen einen hohen Grünanteil in der Stadt haben werden und somit von großem stadtökologischem Wert sind.
Antrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Sitzung des Ausschusses für Schule am 26.10.2022:
Die Verwaltung wird darum gebeten zu überprüfen, wie die aktuelle Ausstattung an sicheren Abstellmöglichkeiten für Fahrräder und E-Bikes an Remscheider Schulen ist.
Die Verwaltung möge prüfen, ob die Errichtung von Fahrradboxen an Remscheider Schulen möglich ist und ob es Fördermittel für solche Maßnahmen gibt.
Weiterhin möge die Verwaltung prüfen, ob bei bestehenden oder neu zu errichtenden Boxen Lademöglichkeiten für E-Bikes realisierbar sind.
Begründung:
Zunehmend mehr Schülerinnen und Schüler und Lehrpersonal nutzen das Fahrrad bzw. E-Bikes für den Weg von und zur Schule. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die Stichworte Gesundheitsförderung, Klimaschutz und nachhaltige Mobilität.
Antrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Sitzung der BV 3 am 28.09.2022 und zur Sitzung des Ausschusses für Sport und Freizeit am 25.10.2022:
Die Verwaltung prüft unter der Berücksichtigung von Fördermitteln, wie die Arbeit Remscheid gGmbH bei der Erneuerung der Steganlage im Freizeitpark Kräwinklerbrücke unterstützt werden kann.
Begründung:
Die KRÄWI gehört zu einem der beliebtesten Freizeitangebote in unserer Stadt. Gerade in heißen Sommern, wie dem diesjährigen, ist die KRÄWI ein wichtiger Ort für Kinder und Jugendliche, auch mit kleinem Geldbeutel. Durch Gespräche haben wir erfahren, dass die Steganlage sanierungsbedürftig ist. Um den Bootsverleih, die Vermietung von Bootsliegeplätzen etc. auch in Zukunft gewährleisten zu können, ist eine Unterstützung und Umsetzung der Erneuerung erforderlich.
Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Schule am 26.10.2022 und zur Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Wohnen und Pflege am 9.11.2022.
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mast-Weisz,
sehr geehrter Herr Kucharczyk,
die Folgen der Corona-Pandemie belasten weiterhin Kinder und Jugendliche. Besonders Jugendliche mit Unterstützungsbedarfen bei ihrer beruflichen Orientierung drohen den Anschluss zu verlieren. Dies ist umso kritischer vor dem Hintergrund eines bereits bestehenden Fachkräftemangels bzw. Mangels an der Zahl der Auszubildenden in Remscheid.
Bereits vor der Pandemie wuchs die Zahl der Schulabgänger*innen ohne Hauptschulabschluss bzw. stagniert auf hohem Niveau, wie das Sozialmonitoring für das 1. bis 3. Quartal 2021 zeigt.
Anzahl der Schulabgänger*innen ohne Hauptschulabschluss:
In der Remscheider Schulstatistik (Stand 15.10.2021) wird ersichtlich, dass von den 59 Schulabgänger*innen ohne Abschluss 37 von den drei Berufskollegs stammen. Die Ursachen sind unterschiedlich: In den internationalen Förderklassen schaffen nicht alle den HS-Abschluss nach Klasse 9. Des Weiteren ist unklar, wie viele Schüler*innen wegziehen und damit abbrechen und ob Abgänge in Ausbildung als Abbrüche oder als Abgang ohne höherwertigen Abschluss gezählt werden.
Remscheid liegt mit 25 Personen im Schuljahr 2020/21 mit 1,8 % des Anteils an Schulabgänger*innen ohne Abschluss (Abgangszeugnis ohne Abschluss) an allen Schulabgänger*innen von allgemeinbildenden Schulen unter dem Durchschnitt von NRW mit 2,3 %. (vgl. IT NRW Pressemitteilungen, 25. April 2022 sowie Schulabgänge von allgemeinbildenden Schulen in NRW am Ende des Schuljahres 2020/21 – öffentliche und private Schulen (Kreisergebnisse).
Unabhängig vom Schulabgang mit oder ohne Abschluss wächst die Zahl der orientierungslosen Jugendlichen. „In den Pandemiejahren ist der Bewerbermangel aber besonders auffällig geworden. Im vergangenen September blieben bis zu vierzig Prozent aller Ausbildungsstellen in Deutschland ungenutzt“, schriebe die FAZ am 04.05.2022 unter dem Titel: „Rund 200.000 Jugendliche in Europa verschwunden“.
Gleichzeitig müssen wir wiederholt zur Kenntnis nehmen, dass trotz aller glaubhaften Anstrengungen in der Arbeitsverwaltung die Maßnahmeplätze zur beruflichen Orientierung bzw. Ausbildung für Jugendliche nur unzureichend besetzt werden können. Konkretes Beispiel: Produktionsschule bei der Arbeit Remscheid gGmbH, bei der in letztem Jahr nur rund ein Drittel der Plätze besetzt werden konnten.
Dies macht möglicherweise deutlich, dass ein Amt bzw. eine einzelne Behörde oder auch ein Träger mit einem singulären Förderangebot mit der komplexen Herausforderung der beruflichen Integration von Menschen mit mehrfachen Problemlagen überfordert ist.
Die Pandemie und deren Folgen hat bestehende Ungleichheiten noch verschärft und Chancengleichheit massiv behindert. Remscheid braucht eine Strategie zur Integration von jungen Menschen mit komplexen sozialen Problemlagen.
Wir bitten daher um Beantwortung und Stellungnahme zu folgenden Fragen:
Mit freundlichen Grüßen
gez.
David Schichel Frank Nitzsche
Fraktionsvorsitzender Sprecher für Arbeit
Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung, Vielfalt und Antidiskriminierung am 15. September 2022
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mast-Weisz,
sehr geehrte Frau Ausschussvorsitzende Krupp,
für die Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung, Vielfalt und Antidiskriminierung am 15. September 2022 bitten wir um Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie sieht die Zusammenarbeit zwischen Frauenhaus und den Beratungsstellen in Remscheid aus?
2. Wie viele Beratungsstellen für Frauen gibt es in unserer Stadt und von welchen Institutionen werden diese getragen?
3. Werden Beratungsstellen auch von Frauen mit Migrationshintergrund genutzt? Gibt es Beratungsstellen, die sich speziell an Frauen mit Migrationshintergrund richten bzw. die explizit auf deren Bedürfnisse und Anforderungen eingehen?
4. Werden in den Beratungsstellen auch diverse Menschen beraten?
5. Was passiert nach einer Beratung, wie schnell kann eine Frau mit Kindern im Frauenhaus aufgenommen werden?
6. Wie setzt sich die Finanzierung des Frauenhauses zusammen? Gibt es eine Regelfinanzierung für das Frauenhaus in Remscheid? Wenn nein, ist das geplant?
7. Wie sieht die Hilfe, Beratung nach dem Aufenthalt im Frauenhaus aus?
8. Inwieweit unterstützt die Stadt Remscheid von Gewalt betroffene Frauen bzw. im Frauenhaus untergebrachte Frauen bei der Vermittlung einer Wohnung?
9. Gibt es eine direkte Kooperation zwischen dem Frauenhaus und der GEWAG?
Begründung: Das Frauenhaus in Remscheid bietet Frauen, die Gewalt erlebt haben, Schutz und Aufnahme. Ziel der Aufnahme ist es, Frauen zu einem selbstbestimmten Leben zu verhelfen. Die langfristige gesicherte Finanzierung des Frauenhauses, ausreichende Kapazitäten und die Zusammenarbeit des Frauenhauses mit den Beratungsstellen bzw. ein ausreichendes Angebot an Beratungsstellen sind dabei von großer Bedeutung. Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung der oben benannten Fragen.
Mit freundlichen Grüßen gez.
Sven Wolf Fraktionsvorsitzender
David Schichel Fraktionsvorsitzender
Sven Chudzinski Fraktionsvorsitzender
Sabine Krause-Janotta Sprecherin der SPD-Fraktion im Ausschuss für Gleichstellung, Vielfalt und Antidiskriminierung
Beatrice Schlieper Sprecherin der Grünen-Fraktion im Ausschuss für Gleichstellung, Vielfalt und Antidiskriminierung
Roksana Bielecka Sprecherin der FDP-Fraktion im Ausschuss für Gleichstellung, Vielfalt und Antidiskriminierung
Antrag zur Sitzung des Rates am 08.09.2022
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mast-Weisz,
wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung des Rates am 08.09.2022 zu nehmen:
Die Prüfung und Planung einer möglichen Radverbindung vom Hauptbahnhof (Presovstr.) und dem zukünftigen Durchstich Intzeplatz, mit dem Ziel, das Zentrum von Remscheid mit der Bökerhöhe und weiter bis zum Bahnhof Lennep zu verbinden, wird beschlossen.
Begründung:
Der Radweg Hauptbahnhof – Lennep ist Teil der Vernetzung der vorhandenen Radwege der bergischen Region zu einem attraktiven Gesamtkonzept für Berufspendlerinnen und -pendler, Alltags- und Freizeitverkehr.
Unseres Erachtens sollte die Teilstrecke Reinshagen, Vieringhausen bis zum Bahnhof Remscheid planerisch hin zur Balkantrasse in Lennep vorbereitet werden.
Mit dieser Linienführung – Hauptfahrrardtrasse - würden Ballungs- und Gewerbegebiete, Schuleinrichtungen, Bahnhöfe sowie touristische Attraktionen der bergischen Region für den Radverkehr verbunden, ebenso die Stadtteile Reinshagen, Hasten, Süd, Innenstadt und Lennep zusammengefügt.
Durch eine Streckenführung dieses Teilstücks von der Weststraße über die Presovstraße und weiter entlang des Bahndamms parallel zur B 229, dann verschwenkend entlang des TBR-Grundstücks bis zur Lenneper Straße, Höhe Intzeplatz, würde sich die zu überwindende Steigung in Grenzen halten und böte eine sichere Verbindung nach Lennep.
Um den Radverkehr insgesamt zu stärken, ist es nötig, vorhandene Strukturen abseits des Kfz-Verkehrs zu nutzen, um dem berechtigten Sicherheitsbedürfnis der Radfahrenden gerecht zu werden.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Sven Wolf (Fraktionsvorsitzender SPD)
David Schichel (Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen)
Sven Chudzinski(Fraktionsvorsitzender FDP)
Antrag zu der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung und Mobilität am 01.09.2022
und zur Sitzung des Hauptausschusses und Ausschuss für nachhaltige Entwicklung, Digitalisierung und Finanzen am 22.09.2022
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mast-Weisz,
Sehr geehrte Herr Ausschussvorsitzender Schichel,
die Fraktionen von SPD, Bündnis‘90/DIE GRÜNEN und FDP beantragen folgenden Tagesordnungspunkt auf die o.a. Sitzungen zu nehmen und um einen schriftlichen Bericht:
Aktueller Sachstand zur Umsetzung des Beschlusses „E-Mobilität alltagstauglich machen: Ladeinfrastruktur vorausschauend planen“ (DS 16/1214) aus dem Rat der Stadt Remscheid vom 24.06.2021, hier Punkte 1-8. Begründung: Der Rat der Stadt Remscheid hat am 24.06.2021 den oben genannten Antrag mehrheitlich beschlossen. Hierin hieß es unter anderem: „Die Verwaltung wird beauftragt, nachfolgende Punkte ergänzend zur Beschlussvorlage „Lade- Infrastrukturkonzept für Elektrofahrzeuge und Pedelecs für das Stadtgebiet Remscheid (Drs. 16/0758) umzusetzen
1. Die Verwaltung führt eine zielgerichtete Befragung der bisherigen Besitzerinnen und Besitzer von E-Autos (vollelektrisch und Plug-In-Hybrid) durch, um zu ermitteln, wie und wo diese Autos bisher aufgeladen werden.
2. Die Verwaltung erstellt eine fortlaufende Übersicht über die Zahl der Neuanmeldungen von PKWs, die vollelektrisch oder mit Plug-In-Hybrid angetrieben werden, und berichtet hierzu jährlich im zuständigen Ausschuss (Punkt 9).
3. Die Verwaltung erstellt unter Einbeziehung privater Parkhausbetreiber eine Konzept, welche Parkhäuser perspektivisch zusätzlich mit Ladesäulen ausgestattet und in den Abendstunden auch für die Anwohnerschaft nutzbar gemacht werden können.
4. Die Verwaltung prüft, in welchen Stadtteilen, sich zusätzliche Quartiersladestationen anbieten und ob diese zugleich auch als (Nacht-)Parkflächen genutzt werden können. Hierzu ist auch die temporäre Nutzung von Unternehmensparkplätzen Beschäftigtenparkplätzen, Besucherparkplätze, Parkplätze für Kunden zu prüfen und ggf. entsprechende Gespräche mit den Eigentümerinnen und Eigentümern bzw. Betreibenden aufzunehmen.
5. Die Verwaltung führt Gespräche mit EWR, GEWAG, GWG sowie Eigentümern und Mietern, um gemeinsam Ideen für Ladestationen im Quartier und u. a. eine mögliche Nutzung von Garagenhöfen, zu entwickeln.
6. Die Verwaltung führt Gespräche mit den (möglichen) Betreiberinnen und Betreibern von Ladesäulen in Remscheid mit dem Ziel, ein einfaches und einheitliches Bezahlsystem für die öffentlichen Ladesäulen in Remscheid zu erreichen. Remscheid, 22. Juni 2021
7. Die Verwaltung erstellt eine fortlaufend zu aktualisierende Übersicht der öffentlichen und privaten Parkplätze, die in den Nachtstunden zum Abstellen von E-Fahrzeugen auch nach einem Ladevorgang genutzt werden können und veröffentlicht diese über geeignete Kanäle (Beschilderung, App, Schnittstellen, Navigationsdaten, Homepage, etc).
8. Die Verwaltung prüft gemeinsam mit den Töchtern EWR und PSR wie auch der TBR, welche Quartiere für den Bau (Standortprüfung) und einen wirtschaftlichen Betrieb zusätzlicher Quartiersgaragen (inkl. zusätzlicher Ladepunkte) geeignet sind.“
Über die Fortschritte bei der Umsetzung der beantragten Beschlüsse, sowie über Ergebnisse soll im Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Mobilität und Hauptausschuss und Ausschuss für nachhaltige Entwicklung, Digitalisierung und Finanzen berichtet werden. Dies war bisher nicht der Fall. Auch in den Berichten nach Ziffer 11.5. der Geschäftsordnung des Rates gibt es keine Berichte zum genannten Antrag. Daher bitten die Fraktionen von SPD, Bündnis‘90/Die Grünen und FDP um einen aktuellen Bearbeitungsstand und Aufnahme eines Tagesordnungspunktes.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Sven Wolf MdL Fraktionsvorsitzender
gez. David Schichel Fraktionsvorsitzender
gez. Sven Chudzinski Fraktionsvorsitzender
Antrag zu den Sitzungen des Hauptausschusses und Ausschuss für nachhaltige Entwicklung, Digitalisierung und Finanzen am 22.09.2022,
des Ausschusses für Bauen, Umwelt, Stadtentwicklung und Klimaschutz am 18.10.2022
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mast-Weisz,
die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der o. g. Sitzungen zu nehmen:
1. Der Rat der Stadt Remscheid beschließt, dass nach der Renaturierung auf dem Grundstück der ehemaligen Deponie Solinger Straße eine PhotovoltaikAnlage errichtet wird.
2. Des weiteren wird fortlaufend nach weiteren geeigneten Grundstücken für Photovoltaik-Freiflächen gesucht, Gespräche mit Eigentümern solcher Grundstücke geführt.
3. Über die Fortschritte zur Anwerbung geeigneter Flächen und den Bau der Anlagen wird regelmäßig im Hauptausschuss berichtet. Entsprechende Vorschläge über die Baudurchführung der einzelnen Anlagen sind dem Ausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen.
Begründung: In 2020 starteten die Stadtwerke Remscheid mit einer Untersuchung möglicher PhotovoltaikFreiflächen in Remscheid. In enger Abstimmung mit dem Umweltamt sowie den Technischen Betrieben Remscheid werden und wurden Freiflächen für Photovoltaik-Anlagen geprüft.
In der Sitzung des Hauptausschusses am 25.04.2022 wurde über den aktuellen Sachstand der Suche nach potenziellen Freiflächen für Photovoltaik-Anlagen berichtet. Dabei stellte sich als realistische Fläche das Gelände der Deponie Solinger-Straße heraus. Die Nachnutzung des Geländes nach der Renaturierung ist seit vielen Jahren Gegenstand von Diskussionen und Überlegungen. Die Errichtung einer Photovoltaik-Anlage als ein Baustein der Nachnutzung ist sehr sinnvoll und sollte der weiteren Entwicklung der Fläche nicht entgegenstehen.
Nicht zuletzt der Krieg in der Ukraine zeigt uns eindringlich, dass wir in Sachen Energiegewinnung unabhängiger von Importen fossiler Energien werden müssen. Die Umstellung vieler Bereiche von fossiler Energie auf Strombetrieb führt zu einem erhöhten Strombedarf. Dezentrale und erneuerbare Energielieferanten wie Photovoltaik-Anlagen bieten hier einen wichtigen Bestandteil zur Versorgungssicherheit.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Sven Wolf Fraktionsvorsitzender
gez. David Schichel Fraktionsvorsitzender
gez. Sven Chudzinski Fraktionsvorsitzender
(Prüf-)Antrag zu den Sitzungen des Beirates für die Gleichstellung der Menschen mit Behinderung am 14.09.2022 des Seniorenbeirates am 20.10.2022
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mast-Weisz,
die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP stellen in den o. a. Sitzungen nachfolgenden (Prüf-) Antrag zur Abstimmung:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit die Zuwegungen zu den Remscheider Bahnhöfen und Bahngleisen barrierefrei umgestaltet werden können, und Gespräche mit dem zuständigen Unternehmen für die Infrastruktur der Bahnhöfe aufzunehmen.
Begründung: Barrierefreiheit bedeutet u. a. Rampen statt Treppen, breite Türen und absenkbare Busse. Gut zugängliche Gebäude helfen nicht nur gebehinderten Menschen, auch Eltern mit Kinderwagen, Senioren und auch denen, die nur vorübergehend in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Somit nutzt Barrierefreiheit allen Menschen, mit und ohne Behinderung!
Dies gilt auch für die Erreichbarkeit zu den Bahnhöfen und den Bahngleisen. Wenn die Aufzüge am Remscheider Hauptbahnhof und in Remscheid-Lennep ausfallen, kann man die Bahngleise nicht oder nur unter großen Mühen erreichen. Der Bahnhof Güldenwerth bietet gar keine barrierefreie Zuwegung an. Im schlimmsten Fall müssen die Personen umkehren und sich ggf. um eine andere Transportmöglichkeit kümmern.
Das zuständige Unternehmen für die Bahninfrastruktur, in diesem Fall die DB Station & Service AG, steht hier in der Verantwortung. Wir wollen vorab durch die Verwaltung prüfen lassen, mit welchen Maßnahmen möglichst barrierefreie Zuwegungen zu den Bahnhöfen und Bahnsteigen in Remscheid verwirklicht werden könnten, um mit diesen Überlegungen und Vorprüfungen in die Gespräche mit der DB Station & Service AG einzusteigen. Es geht nicht ohne Barrierefreiheit! Orte, Räume und selbstverständlich Bahnhöfe müssen für alle zugänglich sein.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Sven Wolf Fraktionsvorsitzender
gez. David Schichel Fraktionsvorsitzender
gez. Sven Chudzinski Fraktionsvorsitzender
Ergänzungsantrag zu TOP 12, Drs. 16/2816, Punkt 8 zur Sitzung des Hauptausschusses und Ausschuss für nachhaltige Entwicklung, Digitalisierung und Finanzen am 18.08.2022
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mast-Weisz,
die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und FDP stellen nachfolgenden Ergänzungsantrag zur Drs.16/2816 zur Abstimmung:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Härtefallfonds einzurichten, um denjenigen Haushalten zur Seite zu stehen, die angesichts der explodierenden Energiepreise drohen, in Zahlungsschwierigkeiten zu geraten. Die Einrichtung geschieht unter dem Vorbehalt, dass Bund und Land keine ausreichenden Hilfsangebote schaffen. Zur Finanzierung dieses Fonds wird die Gewinnausschüttung der Stadtwerke aus 2021 an die Stadt herangezogen.
2. Die Verwaltung wird gebeten, ihrerseits auf die Mitgesellschafter der ewr zuzugehen und sie aufzufordern, sich an einem solchen Fonds zu beteiligen. Antragsstellerinnen und Antragssteller werden von Stadtwerken und Verwaltung verpflichtend zum sparsamen Umgang mit Strom und Gas beraten. Der Energiesparscheck der Caritas und die Beratungen der Verbraucherzentrale sind hierbei unverzichtbare Komponenten.
3. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen und ggf. Gespräche mit möglichen Trägern aufzunehmen, mit dem Ziel die Kapazitäten der Energieberatung in Remscheid dauerhaft zu steigern.
Begründung: Durch den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg der russischen Regierung auf die Ukraine, kommt es zu einem massiven Anstieg der Gaspreise. Inzwischen musste auch die städtische Tochtergesellschaft mit Preisanpassungen zum 1. August hierauf reagieren. Bereits in der zweiten Jahreshälfte 2021 haben die Preise für Erdgas und Erdöl deutlich angezogen. Hinzu kommt nun die von Russland aktiv betriebene Verknappung von Gas.
Auch die von der EU gegenüber Russland verhängten Sanktionen tragen weiter zur Verteuerung von Energie bei. Existenzängste sind zwischenzeitlich deutlich spürbar! Gerade diejenigen, die mit ihrem Geld ohnehin schwerlich über die Runden kommen, brauchen dringend unsere Hilfe. Besonders diejenigen, deren Wohnungskosten nicht bereits durch staatliche Transferleistungen übernommen werden. Für diese Haushalte, die keine staatlichen Hilfen beziehen, bedeuten die aktuellen Vorauszahlungen für Gas die größte Herausforderung. Die russische Regierung nimmt diese Krise bewusst in Kauf, um unsere demokratischen Zivilgesellschaften auseinander zu bringen. Unsere Antwort muss Solidarität mit und untereinander sein. Mit dieser Krise stehen wir nun erneut vor einer großen Bewährungsprobe für unsere Demokratie. Unser Nachbarland Österreich hat bereits Vorschläge zur Dämpfung der Energiepreise erarbeitet. Auch das Bundesland Niedersachsen hat sich bereits mit verschiedenen Akteuren zusammengesetzt, und ein Handlungskonzept zur Abfederung der sozialen Notlage vorgestellt.
Vorrangig sind die oberen staatlichen Ebenen von Bund und Land gefordert, diese sozialen Härten abzufedern. Es ist eine dringende politische Aufgabe, insbesondere Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen zu entlasten. Schon bei der Aufnahme von Menschen auf der Flucht oder der gemeinsamen Bekämpfung einer Pandemie standen die Städte und Gemeinden bereit, um diese Herausforderungen vor Ort zu bewältigen. Bundesregierung und Regierungsmehrheit im Deutschen Bundestag haben bereits mehrere Entlastungen auf den Weg gebracht:
• Wegfall der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), • Zeitweise Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe,
• Einführung des ÖPNV-Tickets für monatlich neun Euro für die Monate Juni bis August 2022,
• Erhöhung der Entfernungspauschale für Fernpendlerinnen und -pendler,
• Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags um 200 Euro, • Erhöhung des Grundfreibetrags bei der Einkommensteuer um 363 Euro,
• Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro für Erwerbstätige,
• Einmalzahlung für Erwachsene, die Leistungen der sozialen Sicherungssysteme erhalten, in Höhe von 200 Euro,
• Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro für alle Bezieher von Arbeitslosengeld,
• Einmalbonus in Höhe von 100 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind,
• Monatlicher Sofortzuschlag für von Armut betroffene Kinder und Jugendliche in Höhe von 20 Euro,
• Heizkostenzuschuss für Wohngeldhaushalte nach Haushaltsgröße
Gleichwohl reichen diese Entlastungen noch nicht aus. Um soziale Härten abzufedern, sind laufende Unterstützungen für alle Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen erforderlich. Die Landes- und Bundespolitik sollte in dieser Situation die Kommunen mit den Kosten nicht alleine lassen. Wenn keine weiteren und zusätzlichen staatlichen Hilfen aus Berlin oder Düsseldorf kommen, muss Remscheid sich und den hier Betroffenen erneut selbst helfen. Wir wissen, dass unsere finanziellen Möglichkeiten begrenzt sind, stehen aber gleichzeitig in der Verantwortung, den Menschen hilfreich zur Seite zu stehen. Niemand darf im Winter in seinen eigenen Räumlichkeiten frieren, niemand darf vor die Alternative gestellt werden, entweder sich eine warme Wohnung oder eine gute Versorgung der eigenen Familie „erlauben“ zu können.
Wir sollten uns darüber einig sein, dass gerade die wirtschaftlich Schwächsten in dieser Krise unsere Unterstützung brauchen. Unsere Stadt, unsere Wirtschaft, alle Bürgerinnen und Bürger, wir alle sitzen in einem Boot. Nur mit einer gemeinsamen Kraftanstrengung werden wir die Folgen der drohenden Energiemangellage abwenden können. Die schon häufig zitierten Worte „wir schaffen das“ waren noch nie so notwenige Mutmacher wie zurzeit.
Mit freundlichen Grüßen.
gez. Sven Wolf Fraktionsvorsitzender
gez. David Schichel Fraktionsvorsitzender
gez. Sven Chudzinski Fraktionsvorsitzender
Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Wohnen und Pflege am 31.08.2022
Sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Kucharczyk,
ab dem 31. Mai 2022 wechseln die Geflüchteten aus der Ukraine vom Asylbewerberleistungsgesetz in das SGB II, (Fiktionsbescheinigung oder entsprechender Aufenthaltstitel vorausgesetzt), somit wird das Jobcenter Remscheid die geflüchteten Menschen zukünftig betreuen.
Das ist gut, dann damit haben die Geflüchteten deutlich mehr Chancen auf Förderungen und Arbeitsaufnahmen.
Die Stadt Remscheid hat früh und umfassend auf die Herausforderungen der wachsenden Zahl von Geflüchteten aus der Ukraine reagiert, praktische Hilfen und Informationen auf den Internet-Seiten der Stadt (auch auf Ukrainisch verfügbar) bereitgestellt. Hier findet sich auch die Jobhilfe der Wirtschaftsjunioren Remscheid e.V. (WJ), die Jobangebote vermitteln. Die ehrenamtliche Vermittlung ist ein wichtiges Standbein, das andere muss natürlich die Vermittlung durch Arbeitsagentur und Jobcenter sein.
Unter den Geflüchteten aus der Ukraine beläuft sich der Kinderanteil auf rund 50 Prozent, die erwachsene Bevölkerung aus der Ukraine setzt sich überwiegend aus Frauen zusammen. Das Bildungsniveau der Bevölkerung in der Ukraine ist im internationalen Vergleich hoch. Zudem verfügen Frauen in der Ukraine über ein höheres Bildungsniveau als Männer. Auch unter der bereits in Deutschland lebenden Bevölkerung aus der Ukraine ist das Bildungsniveau mit einem Anteil der Hochschulabsolventinnen und -absolventen von 50 Prozent hoch (IAB 4/22).
Die Integration der geflüchteten Menschen ist eine langfristige Kraftanstrengung, an der sich alle Akteur*innen der Zivilgesellschaft beteiligen sollten, wenn möglich in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Stellen in der Verwaltung.
Wir bitten um Beantwortung und Stellungnahme zu folgenden Fragen, die die geflüchteten Menschen aus der Ukraine betreffen:
1. Sieht das Jobcenter spezifische Verfahrenswege bei der Beantragung von Leistungen nach SGB II für Vertriebene aus der Ukraine vor?
2. Ist die Verwaltung mit ausreichend Personal auf den Wechsel der Geflüchteten ins SGB II ausgestattet?
3. Wie wird die Aufnahmefähigkeit der Remscheider Arbeitsmarktes für die Menschen aus der Ukraine eingeschätzt?
4. Welche beruflichen Erfahrungen geben die Geflüchteten an?
5. Wo liegen aktuelle die Herausforderungen bei den Unterbringungsbedarfen?
6. Ist eine ausreichende Zahl von berufsbezogener Sprachförderung vorhanden?
7. Wie erfahren die Menschen von den lokalen Hilfsangeboten und Förderangeboten?
8. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit Wirtschaftsverbänden und Kammern?
9. Wo sieht die Verwaltung Unterstützungsbedarfe durch Akteur*innen der Zivilgesellschaft der Stadt Remscheid?
gez.
Frank vom Scheidt
Sprecher Arbeit, Soziales, Gesundheit, Wohnen und Pflege
Frank Nitzsche
Sachkundiger Bürger
Prüfantrag zur Sitzung der BV 3 am 25.05.2022,
zur Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Mobilität am 02.06.2022
und zur Sitzung des Rates am 20.06.2022
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mast-Weisz,
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Haumann,
sehr geehrter Ausschussvorsitzender Schichel,
die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und FDP bitten Sie, folgenden Prüfantrag auf die Tagesordnung der o.g. Sitzungen zu stellen:
Die Stadt Remscheid prüft, welche Flächen im Kreuzungsbereich Trecknase entsiegelt und mit flachwurzelnden Gewächsen wie im Kreuzungsbereich Ring-/ Raderstraße bepflanzt werden können.
Begründung: Wie der Pressemitteilung der Stadt Remscheid vom 20.01.2022 zu entnehmen ist, möchte die Stadt Remscheid für mehr Grün sorgen: „Pflanzen sind nicht nur schön anzusehen. Sie kühlen auch die Umgebung und fördern die Artenvielfalt - egal ob an der Straße, an Fassaden oder auf Dächern. Die Stadt Remscheid sieht Grün als Überlebensstrategie in Zeiten des Klimawandels und möchte für mehr Grün sorgen.“
Beim Umbau der Kreuzung Trecknase wurden sämtliche Flächen auf den Verkehrsinseln zubetoniert. Wie eine umweltfreundlichere Gestaltung aussehen kann, sieht man an der Kreuzung Ring-/ Raderstraße, wo bei einzelnen Verkehrsinseln Flachwurzler gepflanzt wurden. Diese Maßnahme dient nicht nur einem besseren Klima, sondern fördert auch die Artenvielfalt.
gez. Sven Wolf Fraktionsvorsitzender
David Schichel Fraktionsvorsitzender
Sven Chudzinski Fraktionsvorsitzender
Prüfantrag zur Sitzung der BV 3 am 25.05.2022,
zur Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Mobilität am 02.06.2022
und zur Sitzung des Rates am 20.06.2022
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mast-Weisz,
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Haumann,
sehr geehrter Ausschussvorsitzender Schichel,
die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und FDP bitten Sie, folgenden Prüfantrag auf die Tagesordnung der o.g. Sitzungen zu stellen:
Die Stadt Remscheid prüft die Einrichtung eines Feierabendmarktes in der Lenneper Altstadt und berücksichtigt dabei die Vermeidung von Terminkollisionen mit anderen Veranstaltungen in der Lenneper Altstadt, insbesondere mit dem Lenneper Sommer und dem Lenneper Weinfest.
Begründung: Der Wochenmarkt in der Lenneper Altstadt darbt vor sich hin. Immer weniger Marktbeschicker stehen dem stetig schrumpfenden Kundenkreis gegenüber. In vielen umliegenden Ortschaften haben sich Feierabendmärkte, die freitags ab 17 Uhr ihre Waren anbieten, etabliert. Dadurch können neue Kundenkreise erschlossen und die Innenstädte belebt werden.
gez. Sven Wolf Fraktionsvorsitzender
David Schichel Fraktionsvorsitzender
Sven Chudzinski Fraktionsvorsitzender
Antrag
zur Sitzung der BV 3 am 25.05.2022,
zur Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung und Mobilität am 02.06.2022
und zur Sitzung des Rates am 20.06.2022
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mast-Weisz,
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Haumann,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Schichel,
die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und FDP bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der BV 3 am 25.05.2022 zu nehmen:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Einrichtung einer Radfahrspur auf dem Bahnhofsbürgersteig Lennep zu prüfen.
Begründung: Die bisherige Zuführung von Radfahrenden am Bahnhof Lennep auf die Balkantrasse ist nur schwer zu erkennen. Als Folge davon, nutzen die meisten Radfahrenden verbotswidrig den Bürgersteig des Bahnhofs. Dies ist für Fußgänger und Radfahrende eine nicht ganz ungefährliche Angelegenheit und führt häufig zu Konflikten.
Zudem ist die bisherige Führung für Radfahrende über den P+R-Parkplatz alles andere als sicher, da hier an haltenden Bussen vorbei, deren Fahrbahn kreuzend, abgebogen werden muss und gegen die Ausfahrt des P+R-Parkplatzes eingebogen werden soll.
Für von der Balkantrasse kommende Radfahrende stellt sich eine andere Gefahrensituation dar, die entschärft werden sollte. Um von der Balkantrasse wieder auf die Robert-Schumacher-Straße zu kommen, muss bisher in einem sehr spitzen Winkel auf den P+R-Parkplatz abgebogen werden, der für ältere und weniger bewegliche Radfahrende die Sturzgefahr erhöht.
Daher wird auch aus dieser Richtung kommend der Bürgersteig sehr häufig verbotswidrig von den Radfahrenden genutzt. Für beide Richtungen ist die Beschilderung zudem kaum zu sehen und somit wirkungslos.
Daher beantragen wir, die Einrichtung eines gut zu erkennenden Radwegs/Radfahrspur auf dem Bürgersteig des Bahnhofs in Lennep zu prüfen, der beide Verkehrsteilnehmer sicher und konfliktmindernd trennt.
gez.
Sven Wolf
Fraktionsvorsitzender
David Schichel
Fraktionsvorsitzender
Sven Chudzinski
Fraktionsvorsitzender
Anfrage zu den Sitzungen des Integrationsrates am 12. Mai 2022,
des Ausschusses für Gleichstellung, Vielfalt und Antidiskriminierung am 17. Mai 2022
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mast-Weisz,
Sehr geehrte Frau Ausschussvorsitzende Krupp,
Die Fraktionen von SPD, Bündnis‘90/DIE GRÜNEN und FDP bitten in der o. a. Sitzung um Beantwortung der nachfolgenden Fragen:
1. Wie ist der Planungsstand für die Einrichtung der Antidiskriminierungsstelle?
2. Besteht bereits ein Konzept für die Antidiskriminierungsstelle?
3. Welche Organisationen sollen ggf. mit eingebunden werden?
Begründung: Diskriminierung findet statt, wenn Menschen ohne sachlichen Grund wegen ihrer ethnischen Herkunft, ihrer Hautfarbe, Sprache, ihres Geschlechts, ihrer Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, wegen ihres Alters oder sexuellen Identität benachteiligt werden.
Im Sinne der auch von der Stadt Remscheid unterzeichneten Charta der Vielfalt ist geplant, eine Antidiskriminierungsstelle im Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters einzurichten. Ihre Aufgabe soll es sein, als Anlaufstelle bei Diskriminierungen innerhalb von Institutionen wie Stadtverwaltung, städtischen Töchtern, Schulen, Krankenhäusern und weiteren Einrichtungen, aber auch in der Privatwirtschaft zu dienen. S
ie soll als Schnittstelle zu Institutionen wie den Antidiskriminierungsstellen des Landes, des Bundes und weiterer Institutionen, beispielsweise den Arbeitsgeberverbänden und die Gewerkschaften wirken. Vor diesem Hintergrund bitten die Fraktionen um Beantwortung der o. a. Fragen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Sven Wolf MdL Fraktionsvorsitzender
gez. David Schichel Fraktionsvorsitzender
gez. Sven Chudzinski Fraktionsvorsitzender
Anfrage zu den Sitzungen des Integrationsrates am 12. Mai 2022,
des Ausschusses für Gleichstellung, Vielfalt und Antidiskriminierung am 17. Mai 2022,
des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Wohnen und Pflege am 01. Juni 2022
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mast-Weisz,
Sehr geehrte Frau Ausschussvorsitzende Krupp,
Die Fraktionen von SPD, Bündnis‘90/DIE GRÜNEN und FDP bitten in der o. a. Sitzung um Beantwortung der nachfolgenden Fragen:
1. Gibt es ein ausreichendes Beratungsangebot in Remscheid? Ist es für betroffene Frauen möglich, zeitnah einen Beratungstermin bei einer (eventuell auch unabhängigen) Beratungsstelle zu erhalten?
2. Wo können die Eingriffe vorgenommen werden? Werden die Eingriffe ambulant in Arztpraxen oder Kliniken oder stationär vorgenommen?
3. Gibt es genügend Ärztinnen / Ärzte, die den Eingriff durchführen?
4. Ist das medizinische Angebot ausreichend? Müssen Frauen mit unnötigen und belastenden Wartezeiten rechnen?
5. Welche Methoden zum Schwangerschaftsabbruch werden angeboten (medikamentös, Absaugmethode, andere?)?
6. Gibt es die Möglichkeit, im Sana-Klinikum Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen? Wie wird darüber informiert?
7. Informieren die behandelnden Ärztinnen und Ärzte ausreichend über die Beratungsmöglichkeiten und über die Stellen, die einen Abbruch durchführen?
8. Welche Auswirkungen auf die Informationsmöglichkeiten werden von der Streichung § 219 a erwartet?
Begründung: Frauen, die ihre Schwangerschaft abbrechen oder abbrechen wollen, befinden sich in einer schwierigen Lebenssituation. Sie wollen sich informieren und suchen Rat zu Methoden und zu möglichen Risiken. Ungewollt schwangeren Frauen bleibt nur ein enges Zeitfenster für Beratung und Arzttermin, was bei einem nicht ausreichenden Angebot zu Problemen führen kann.
Frauen brauchen Informationen in unabhängigen Beratungsstellen, aber auch bei Ärztinnen und Ärzten. Seit der Reform des § 219 ist es erlaubt, dass medizinische Einrichtungen über die Möglichkeit der Durchführung eines legalen Schwangerschaftsabbruchs informieren. Frauen, die sich entschlossen haben, ihre Schwangerschaft abzubrechen, brauchen die entsprechende medizinische Versorgung und einen zeitnahen und ortsnahen Zugang zu diesen Leistungen. Sie brauchen die Möglichkeit, eine möglichst schonende Behandlungsmethode zu erhalten.
Ein ausreichendes Angebot an medizinischen Einrichtungen vor Ort ist daher wichtig. Vor diesem Hintergrund bitten die Fraktionen um Beantwortung der o. a. Fragen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Sven Wolf MdL Fraktionsvorsitzender
gez. David Schichel Fraktionsvorsitzender
gez. Sven Chudzinski Fraktionsvorsitzender
Antrag zu den Sitzungen des Ausschusses für Bauen, Umwelt, Stadtentwicklung und Klimaschutz am 22.03.2022
und des Ausschusses für Wirtschaftsförderung und Mobilität am 24.03.2022
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mast-Weisz,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Mähler,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Schichel,
die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP bitten Sie, folgenden Tagesordnungspunkt auf die Tagesordnung der o. g. Sitzungen zu setzen:
Die Verwaltaltung berichtet über den aktuellen Sachstand des Flächenrecyclings in Remscheid, insbesondere der vormals gewerblich genutzen Flächen.
Begründung: Man spricht vielfach von sogenannten Brachflächen, dies sind Betriebsgrundstücke oder Betriebsflächen, die von den Unternehmen nicht mehr benötigt werden. Eine offizielle Brachflächendefinition gibt es allerdings nicht. Um sogenannte Brachflächen zu nutzen, sollte vorher ein Flächenrecycling durchgeführt werden, um bestehende Bebauung, alte Versorgungsleitungen, alte Fundamente und vornutzungsbedingte Altlasten aufzulisten.
Das Ziel des Flächenrecyclings ist, nicht genutzte oder brachliegende Flächen wieder in den Wirtschafts- und Naturkreislauf zurückzuführen. So können z. B. ehemals technisch genutzte Flächen vorbereitet werden, wenn man Anlagen oder Gebäude zurückgebaut. Auch können diese Flächen für neues Bauerecht geschaffen werden Eine Wiederverwendung von Flächen senkt die Inanspruchnahme von neuen Flächen und kann auch das „Bauen auf der grünen Wiese“ im Sinne der Nachhaltigkeit minimieren.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Sven Wolf Fraktionsvorsitzender
gez. David Schichel Fraktionsvorsitzender
gez. Sven Chudzinski Fraktionsvorsitzender
Änderungsantrag zu Drs. 16/1632 für die Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung und Mobilität am 24. März,
die Sitzung des Hauptausschusses und Ausschusses für nachhaltige Entwicklung, Digitalisierung und Finanzen am 7. April
und die Sitzung des Rates am 28. April 2022
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mast-Weisz,
für die Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung und Mobilität am 24. März, die Sitzung des Hauptausschusses und Ausschusses für nachhaltige Entwicklung, Digitalisierung und Finanzen am 7. April und die Sitzung des Rates am 28. April 2022 stellen wir folgenden Änderungsantrag zu Drs. 16/1632 (Neufassung der Richtlinien der Stadt Remscheid über die Vergabe und den Verkauf von Erbbaugrundstücken). Die vorgeschlagene Neufassung der Richtlinien der Stadt Remscheid über die Vergabe und den Verkauf von Erbbaugrundstücken wird durch folgende Punkte ergänzt:
a) In Nr. 4 – Höhe des Erbbauzins – wird als neuer zweiter Absatz ergänzt: „Für selbst genutzten Wohnraum, öffentlichen geförderten Wohnungsbau und gemeinnützige Nutzungszwecke beträgt der Erbbauzins die ersten 15 Jahre 1 v.H. des Grundstückswertes pro Jahr, die darauffolgenden 15 Jahre 2 v.H. des Grundstückswertes pro Jahr und anschließend 3 v.H. des Grundstückswertes pro Jahr für die restliche Vertragslaufzeit.
b) In Nr. 4 - Höhe des Erbbauzins - wird am Ende des zweiten Absatzes (dritter Absatz neu) eingefügt: „Im Rahmen des Erbbaurechtsvertrags kann vereinbart werden, bei der Änderung des Erbbauzinses auf Grundlage des Verbraucherindex bis zu 30 v.H. der Entwicklung des Indexwertes nicht zu berücksichtigen.“
c) In Nr. 4 – Höhe des Erbbauzins – wird als neuer vorletzter Absatz ergänzt: „Bei einer Dauer des Erbbaurechts von weniger als 30 Jahren wird der Erbbauzins und ggf. eine stufenweise Anhebung des Erbbauzinssatzes einzelfallbezogen vereinbart.“
d) Als Nr. 6 (neu) – Nachverhandlungen - wird ergänzt: „Die Stadt Remscheid steht dem Erbbaurechtsnehmer zur Verfügung, um sich über die Vertragsbeziehung auszutauschen und ggf. vertragliche Vereinbarungen einvernehmlich anzupassen.“
e) In Nr. 7 (neu, Nr. 6 alt) – Veräußerung und Ende des Erbbaurechts – werden als neue Sätze 1 und 2 ergänzt: „Der Erbbaurechtsnehmer bedarf zur Veräußerung des Erbbaurechts nicht der Zustimmung des Erbbaurechtsgebers; der Erbbaurechtsnehmer hat die Veräußerung der Stadt Remscheid anzuzeigen. Die Stadt Remscheid kann sich im Rahmen des Erbbaurechtsvertrags für den Fall der Veräußerung des Erbbaurechts ein Vorkaufsrecht sichern.“
f) In Nr. 7 (neu, Nr. 6 alt) – Veräußerung und Ende des Erbbaurechts – wird als letzter Satz ergänzt: „Der Erbbaurechtsnehmer erhält ein Vorrecht für die Erneuerung des Vertrags nach Ablauf der Vertragsdauer, wenn die Fläche nicht in anderer Weise genutzt werden soll.“
Begründung: Die Vergabe von Erbbaurechten bietet der Stadt Remscheid die Möglichkeit, einerseits bezahlbares Wohnen zu fördern und andererseits ihre Flächen nicht vollständig aus der Hand zu geben. Die Stadt kann Wohnungen auf diese Weise zu bezahlbaren Konditionen schaffen, ohne selbst in den Wohnungsbau investieren zu müssen. Im Vergleich mit Flächen, die vollständig im Eigentum des Nutzers liegen, ergeben sich durch das Erbbaurecht allerdings wirtschaftliche Nachteile, die zumindest teilweise kompensiert werden sollten, um das Erbbaurecht in Remscheid attraktiv zu gestalten.
Die Verwaltung trägt diesem Umstand bereits Rechnung, indem etwa in der Neufassung der Richtlinien eine Staffelung der Erbbauzinsen in Höhe von 1,5% des Verkehrswertes für die Jahre 1 bis 15 sowie in Höhe von 2,5% für die Jahre 16 bis 30 vorgeschlagen wird.
Zu a) Wir wollen den Erbbauzinssatz zunehmend nutzungsorientiert ausrichten und dabei nicht gewinnorientierte Nutzungen weniger belasten. Beispielsweise für selbst genutzten Wohnraum wird danach ein geringerer Erbbauzins fällig als für vermieteten Wohnraum. Auch gemeinnützige Nutzungszwecke wollen wir gezielt mit einem geringeren Erbbauzinssatz fördern.
Zu b) Indem wir die Möglichkeit einräumen, die Anpassung des Erbbauzinses an die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung abzumildern, können wir Erbbaurechtsverträge attraktiver gestalten. Zwar wird der Erbbauzinssatz für die gesamte Vertragslaufzeit vereinbart, doch stellt die Änderung des Erbbauzinses auf Grundlage der Entwicklung des Verbraucherindex eine unbekannte Größe dar. Gerade während der Laufzeit eines Immobilienkredits können solche unvorhergesehenen Mehrbelastungen ins Gewicht fallen. Mit unserem Vorschlag werden die künftigen Anpassungen des Erbbauzinses weniger belastend für den Erbbaurechtsnehmer ausfallen und gleichzeitig das Interesse der Stadt, die Realerträge im Laufe der Vertragslaufzeit nicht übermäßig absinken zu lassen, gewahrt.
Zu c) Aufgrund § 4 des Gesetzes über das Verbot der Verwendung von Preisklauseln bei der Bestimmung von Geldschulden (Preisklauselgesetz) sind Preisklauseln in Erbbaurechtsverträgen erst ab einer Laufzeit von mindestens 30 Jahren zulässig. Gleichwohl möchten wir ausdrücklich auch Erbbaurechtsverträge mit einer Laufzeit von weniger als 30 Jahren ermöglichen. In diesen Fällen müsste dann ein individueller Erbbauzinssatz vereinbart werden, um die Realerträge der Stadt Remscheid auch ohne Anpassung des Erbbauzinses an die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung zu sichern.
Zu d) Bei Erbbaurechtsverträgen handelt es sich um sehr langfristige Verträge und damit selbstverständlich um Vereinbarungen, die nicht allen Umständen, die sich während der Vertragsdauer ergeben mögen, Rechnung tragen können. Die Vertragspartner sollten daher die Möglichkeit berücksichtigen, Erbbaurechtsverträge nachzuverhandeln, um Konfliktpotenzial zu vermeiden und eine möglichst weitgehende Zufriedenheit auf beiden Vertragsseiten zu schaffen. Zudem ergibt sich für die Stadt die Chance, aufgrund der Rückmeldungen der Erbbaurechtsnehmer die Richtlinien über die Vergabe der Erbbaurechte zu prüfen und ggf. weiter zu verbessern.
Zu e) In Erbbaurechtsverträgen können Genehmigungs- und Zustimmungsbefugnisse die Verfügungsrechte des Erbbaurechtsnehmers wahrnehmbar einschränken. Entsprechend weist die Verwaltung in der Begründung der Neufassung der Richtlinien darauf hin, dass in Erbbaurechtsverträgen neben der Laufzeit der Erbbaurechte auch Regelungen zu Vermietung, Weiterverkauf oder baulichen Veränderungen getroffen werden können. Aus unserer Sicht sollte die Stadt von solchen Befugnissen möglichst wenig Gebrauch machen, um das Erbbaurecht möglichst weitgehend dem Volleigentum anzunähern. Schließlich führen Genehmigungs- und Zustimmungsbefugnisse auch bei der Stadt als Erbbaurechtsgeber zu Verwaltungsaufwand. Kreditinstitute finanzieren Erbbaurechte (und die aufstehenden Gebäude) oftmals nur mit Einschränkungen und mit weniger attraktiven Konditionen, als dies beim Erwerb von Volleigentum der Fall ist. Im Vergleich zum Volleigentum wirken sich der Abzug des Bodenwertes und Abzüge aufgrund der Entschädigungsregelungen beim Heimfall auf den Beleihungswert aus. Zusätzlich wird der Beleihungswert allerdings durch weitere Vereinbarungen wie Zustimmungsvorbehalte und Genehmigungspflichten gedrückt. Meist handelt es sich dabei sogar um den betragsmäßig höchsten Abschlag. Wir wollen daher auch mit Blick auf die Kreditfinanzierung möglichst wenig Genehmigungs- und Zustimmungsbefugnisse schaffen. Wenn Verfügungsbeschränkungen und andere Nachteile auf Seiten des Erbbaurechtsnehmers aus städtebaulichen Gründen nicht zu vermeiden sind, so sollten sie jedoch kompensiert werden. In solchen Fällen gilt es im Zweifel, individuelle Lösungen zu finden, die bei der Vergabe des Erbbaurechts berücksichtigt werden. Da die Verwaltung vorschlägt, den Erbbauberechtigten ein Vorkaufsrecht am Erbbaugrundstück einzuräumen, sollte die Stadt Remscheid als Erbbaurechtsgeber ebenso die Möglichkeit haben, für sich ein Vorkaufsrecht im Fall der Veräußerung des Erbbaurechts zu vereinbaren. Damit hätten sowohl Erbbaurechtsgeber als auch Erbbaurechtsnehmer die Möglichkeit, einen Wechsel des Vertragspartners zu verhindern, indem von dem jeweiligen Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht wird.
Zu f) Mit einem Vorrecht auf die Erneuerung des Erbbaurechtsvertrags nach Ablauf der Vertragszeit erhält der Erbbaurechtsnehmer mehr Sicherheit, so dass auf diese Weise das Erbbaurecht attraktiver gestaltet wird. Wenn also jemand auf einem Erbbaurechtsgrundstück ein Einfamilienhaus errichtet, so kann er auch nach Ablauf der Vertragszeit das Erbbaurecht fortführen, wenn nicht eine andere Nutzung geschaffen werden soll.
Mit freundlichen Grüßen gez.
Sven Wolf
David Schichel
Sven Chudzinski
Antrag zu den Sitzungen der Bezirksvertretung Alt-Remscheid, am 08.03.2022,
des Ausschusses für Bauen, Umwelt, Stadtentwicklung und Klimaschutz am 22.03.2022,
des Hauptausschusses und Ausschuss für nachhaltige Entwicklung, Digitalisierung und Finanzen am 17.03.2022,
des Rates am 28.04.2022
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mast-Weisz,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender und Bezirksbürgermeister Mähler,
die Fraktionen von SPD, GRÜNEN und FDP stellen in den o. a. Ausschüssen nachfolgenden Antrag zur Abstimmung:
Die Stadtverwaltung setzt Variante B der Drucksache 16/0213 um und entwickelt die Fläche des bisherigen Berufskollegs Wirtschaft und Verwaltung zu einem Wohnstandort in einer aufgelockerten und nachhaltigen Bauweise, sodass auch Grünflächen entsprechend berücksichtigt werden. Sie stellt hierfür Planungssicherheit her. Dazu wird diese Planung in die entsprechenden Priorisierungen (Drs. 16/1219) aufgenommen.
Darüber hinaus prüft die Stadt Remscheid die Errichtung einer Quartiersgarage. Die Verwaltung prüft in diesem Zusammenhang auch die Beteiligung der GEWAG oder vergleichbarer Träger.
Begründung: Im Rahmen der Drucksache 16/0213 schlägt die Verwaltung vier Nutzungsvarianten für die Fläche des Berufskollegs Stuttgarter Straße vor. Eine dieser Varianten sieht die Entwicklung als Wohnstandort vor. Die Antragsteller halten die Entwicklung eines Wohnstandortes in diesem Bereich aufgrund seiner stadtnahen und dennoch ruhigen Lage für vorzugswürdig. Der Standort würde sich in die umliegende Wohnbebauung einfügen und zugleich durch eine lockere Bebauungsweise für zusätzliche Grünflächen sorgen.
Des Weiteren können durch die stadtnahe Lage die Einkäufe des täglichen Bedarfs fußläufig erledigt werden.Darüber hinaus entspricht eine Entwicklung zum Wohnstandort auch den bisherigen Meinungsäußerungen der Anwohner. Eine seitens der SPD in der Nähe des Stadtortes durchgeführte Umfrage ergab den deutlichen Wunsch der Bevölkerung in diesem Bereich einen attraktiven Wohnstandort zu entwickeln.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Sven Wolf Fraktionsvorsitzender
gez. David Schichel Fraktionsvorsitzender
gez. Sven Chudzinski Fraktionsvorsitzender
Antrag zur Sitzung des Rates am 03.03.22
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mast-Weisz,
die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP stellen in der o. a. Sitzung nachfolgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung:
Die Verwaltung wird beauftragt:
1. Mehrere Varianten für das Gebiet Röntgenstadion, Jahnplatz und Kirmesplatz zu entwickeln und den politischen Gremien einschließlich einer Einschätzung der jeweiligen Realisierungschancen, einer Zeitfolge für die mögliche Umsetzung der einzelnen Varianten und möglicher Förderperspektiven vorzulegen.
2. Eine zügige Öffentlichkeitsbeteiligung zur Begleitung dieses Prozesses zu organisieren; dazu regen wir an, eine „Lennep-Konferenz“ einzuberufen, um Bürgerinnen und Bürger, Akteurinnen und Akteure sowie Expertinnen und Experten einzubeziehen und in einen regelmäßigen Austausch einzusteigen.
3. Die Varianten und konkreten Ideen und Vorschläge bis spätestens Ende des Jahres zusammenzuführen und vorzulegen, damit eine rasche und auch schrittweise Umsetzung beginnen kann.
4. Eine Rahmenplanung als Stadtteilentwicklungskonzept für Lennep (z. B. auch Altstadt und Kölner Straße) unter Berücksichtigung der Zukunftsperspektiven für das Gebiet Röntgen-Stadion, Jahnplatz und Kirmesplatz zu erarbeiten.
5. Bei der Erarbeitung der Ideen die städtischen Tochtergesellschaften, insbesondere die GEWAG, und deren Expertise einzubeziehen.
Begründung: Nach dem Ende der geplanten Investitionen für ein DOC am Rande der Altstadt, besteht für Lennep eine große Chance, die in den vergangenen Jahren für eine Nutzung vorbereiteten Flächen einer neuen Nutzung für Lennep und die gesamte Stadt zuzuführen. Dabei sollten sich die Ideen für diese Flächen in die Gesamtideen für Lennep, wie die Altstadt und die Kölner Straße, einfügen und diese ergänzen.
Die vielen Ideen der Bürgerinnen und Bürger, Akteurinnen und Akteure sowie vieler Expertinnen und Experten können unsere Planungen bereichern. Der Prozess dazu sollte spätestens Ende des Jahres auf den Punkt gebracht und abgeschlossen werden.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Sven Wolf Fraktionsvorsitzender
gez. David Schichel Fraktionsvorsitzender
gez. Sven Chudzinski Fraktionsvorsitzender
Antrag zur Sitzung des Rates am 03. März 2022
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mast-Weisz,
die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der o. g. Sitzung zu nehmen:
1. Die Verwaltung wird beauftragt ein Bausubstanz- und Wohnraumentwicklungskataster zu erstellen. Im Einzelnen sollen bestehende Potenziale für Nachverdichtungen, energetische und klimaresiliente Sanierungen, Neubauten oder aber auch notwendige Abrisse in bestehenden Stadtquartieren identifiziert werden. Dazu wird im ersten Schritt eine Analyse der Bausubstanz vorgenommen.
2. Das Kataster wird mit externer Unterstützung, zum Beispiel in Form eines Forschungsprojektes oder eines Auftrags-Gutachtens, erstellt und ausgearbeitet. Die notwendigen Finanzmittel werden im Rahmen des Haushalts 2021/2022 zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung bemüht sich darüber hinaus um Fördermittel.
3. Auf dieser Grundlage wird im nächsten Schritt eine Wohnraumentwicklungsplanung erarbeitet mit dem Ziel bis 2032 neue, moderne und energieeffiziente Wohneinheiten in den verschiedenen Kategorien (Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Eigentum, sozialer Mietwohnraum) zu schaffen.
4. Die Verwaltung aktualisiert in einem Schritt das Baulandkataster und nennt Ansprechpersonen für die Flächenentwicklung.
Begründung: Noch 2017 führte Remscheid laut einer Studie des Forschungsinstitutes Empirica die Städte und Landkreise des Rheinlandes in Sachen Leerstandsquote an, ein Titel, aus dem ein klarer Arbeitsauftrag für die Kommune hervorgehen musste. Dieser Leerstand soll nun katalogisiert werden, um anhand dessen bedarfsgerechte Wohnbaupotenziale zu ermitteln.
Viele der ca. 4.000 leerstehenden Wohnungen in Remscheid sind für die einzelnen Zielgruppen (Familien, Senioren) unattraktiv und müssten dementsprechend saniert werden. Warum die Sanierung bzw. Modernisierung bereits bestehenden Wohnraumes für Kommunen eine wichtige Sache ist, zeigt der sog. „Donut-Effekt“. Vom „Donut-Effekt“ spricht man, wenn aufgrund fortschreitenden Flächenverbrauchs in den Außenbereichen einer Stadt, die gewachsenen Innenbereiche (Stadtteilzentren, Innenstädte) veröden und zerfallen.
Das ohnehin durch den Rückgang des Einzelhandels geschwächte „Herz Remscheids“, nämlich die Innenstadt, kann es sich nicht erlauben, Wohnungspotenziale zu ignorieren und somit verkümmern zu lassen. Hier muss dringend nachgebessert und die Innenentwicklung der Außenentwicklung vorgezogen werden.
Wir möchten Remscheid zur nachhaltigen europäischen Stadt entwickeln. Das funktioniert nur, wenn wir unseren aktuellen Bestand den Bedürfnissen und Anforderungen von Familien, Senioren, etc. anpassen und weiter entwickeln.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Sven Wolf Fraktionsvorsitzender
gez. David Schichel Fraktionsvorsitzender
gez. Sven Chudzinski Fraktionsvorsitzender
Antrag zur Sitzung des Ausschusses für Bauen, Umwelt, Stadtentwicklung und Klimaschutz am 22.03.2022 und zur Sitzung des Rates am 28.04.2022
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mast-Weisz,
die Fraktionen SPD, GRÜNE und FDP bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der o.g. Sitzung stellen zu lassen:
Die Verwaltung wird beauftragt, bei allen Dachsanierungen und entsprechenden Dachausführungen bei Neubauten der Verwaltung und im Konzern Stadt, eine Photovoltaikanlage/ Solarthermieanlage zu errichten und/oder eine Dachbegrünung zu installieren, sofern diese Maßnahmen nicht mit dem Denkmalschutz kollidieren.
Begründung: Bei der Entwicklung der Solarstadt Remscheid muss der Konzern Stadt ambitioniert vorangehen und eigene Potentiale zur regenerativen Strom- und Wärmeerzeugung konsequent nutzen. Auf unserem Weg zu einer klimaneutralen Stadtverwaltung ist es zudem auch aus Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten sinnvoll, möglichst große Anteile unseres regenerativen Energiebedarfs durch eigene Produktion zu decken. In diesem Sinne wird der Einsatz von Photovoltaik und/ Solarthermie zukünftig bei allen Neubauten und Dachsanierungen von Gebäuden im Eigentum des Konzerns Stadt standardmäßig (und ggf. denkmalgerecht) eingeplant.
Zur Förderung eines gesunden Mikroklimas und eines sorgsamen Umgangs mit Regenwasser werden zusätzlich oder - bei für die Energieproduktion ungeeigneten Dachflächen – alternativ Dachbegrünungen eingeplant.
Mit freundlichen Grüßen gez.
Sven Wolf Fraktionsvorsitzender
Sven Chudzinski Fraktionsvorsitzender
David Schichel Fraktionsvorsitzender
Antrag zu den Sitzungen des Hauptausschusses und Ausschuss für nachhaltige Entwicklung, Digitalisierung und Finanzen am 17.03.2022,
des Ausschusses für Bauen, Umwelt, Stadtentwicklung und Klimaschutz am 22.03.2022
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mast-Weisz,
die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der o. g. Sitzungen zu nehmen:
Die Verwaltung wird gebeten, in der Sitzung des Hauptausschusses und Ausschuss für nachhaltige Entwicklung, Digitalisierung und Finanzen und in der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Umwelt, Stadtentwicklung und Klimaschutz über den aktuellen Sachstand zur Untersuchung der Photovoltaik-Freiflächen in Remscheid zu berichten. Wenn möglich, sollte dies in Absprache mit dem Geschäftsführer der Stadtwerke, Herrn Prof. Dr. Hoffmann erfolgen.
Begründung: In 2020 starteten die Stadtwerke Remscheid mit einer Untersuchung möglicher PhotovoltaikFreiflächen in Remscheid. In enger Abstimmung mit dem Umweltamt sowie den Technischen Betrieben Remscheid sollen Freiflächen für Photovoltaik-Anlagen geprüft werden.
Im Rahmen der Energiewende müssen wir jede Chance nutzen, um Strom aus erneuerbaren Quellen zu erzeugen. Neben einem starken Ausbau der Photovoltaik auf Dachflächen ist daher auch ein Ausbau von Photovoltaikanlagen auf Freiflächen sinnvoll. Zudem wird Strom von Freiflächenanlagen über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert.
Waldbrände, Hitzesommer und andere extreme Wetterlagen, bedrohen unsere natürliche Umwelt und damit die Basis unseres Zusammenlebens, letztlich unsere Zukunft. Konsequentes Handeln ist daher gefragt. Jeder und jede Einzelne kann dazu beitragen. Der Übergang von Wirtschaft und Gesellschaft zu mehr Nachhaltigkeit sollte daher unser gemeinsames Ziel sein. Solarstrom aus Photovoltaikanlagen nimmt einen immer höheren Anteil an der Energieversorgung in Deutschland ein. Daher ist der Umstieg auf erneuerbaren Energien von hoher Bedeutung.
Der Ausbau von Photovoltaik führt auch, neben Windkraft, Biomasse oder Wasserkraft, zu einer höheren Unabhängigkeit und gleichzeitig zu einer zukunftsfähigen Energieversorgung.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Sven Wolf Fraktionsvorsitzender
gez. David Schichel Fraktionsvorsitzender
gez. Sven Chudzinski Fraktionsvorsitzender
Anfrage
zur Sitzung des Ausschusses für Kultur und Weiterbildung am 15.02.2022.
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mast-Weisz,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Humpert,
das Archiv einer Stadt ist ihr Gedächtnis, nicht nur in Bezug auf die Überlieferung der Verwaltung, sondern auch besonders als Zentrum zur Dokumentation des städtischen Lebens.
Das ist neben der wissenschaftlichen auch die rechtliche Grundlage der Unterhaltung eines städtischen Archivs. Das Stadtarchiv leistet hierzu einen wesentlichen Beitrag, sowohl für die (auch digitale) Archivierung der Akten und Medien der Stadtverwaltung als auch für die Remscheider Stadtgeschichte, stößt aber nach unserer Wahrnehmung zunehmend an seine organisatorischen, personellen und finanziellen Grenzen.
Es dient zum einen der aufbewahrungsbezogenen Rechtssicherheit der Stadtverwaltung und der Stadtgesellschaft und ist zum anderen das zentrale historische Gedächtnis nicht nur der Verwaltung, sondern der gesamten Stadtgesellschaft.
Das Archiv der Stadt Remscheid muss jedoch fähig sein, seine gesetzlichen Pflichtaufgaben als Gedächtnis der Stadt ordnungsgemäß und nachhaltig wahrnehmen und ausfüllen zu können. Dies auch und insbesondere im Hinblick auf die voranschreitende (Landzeitarchivierung) im Rahmen der Digitalisierung.
Das Archiv der Stadt Remscheid muss in diesem Kontext die Gewähr dafür bieten können, bestehende archivgesetzliche sowie datenschutz- und personenschutzrechtliche Belange und Vorgaben sowie die berechtigten Interessen der Öffentlichkeit und der Zielgruppen zu berücksichtigen. Dafür muss es entsprechend aufgestellt und soweit notwendig auch weiterentwickelt werden- ohne befürchten zu müssen, dass viele wertvolle Unterlagen in der Verwaltung wie auch im städtischen Bereich verloren gehen.
Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie um die Beantwortung der unten genannten Fragen im Hinblick auf die organisatorischen Rahmenbedingungen sowie die personellen und finanziellen Ressourcen.
gez.
Beatrice Schlieper
gez.
Susanne Fiedler
Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung 3 am 02.02.2022,
zur Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung und Mobilität am 24.03.2022
und zur Sitzung des Rates am 28.04.2022
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mast-Weisz,
sehr geehrter Bürgermeister Haumann,
sehr geehrter Ausschussvorsitzender Schichel,
die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und FDP bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der o.g. Sitzungen zu stellen.
Ergänzungsantrag zum Antrag „Einrichtung einer Fahrradstraße von der Engelsburg durchs Feldbachtal Richtung Kräwinklerbrücke“ (Drs. 16/1663)
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Implementierung einer Fahrradstraße nach einem Jahr insb. im Hinblick auf Unfall- und Gefahrensituationen zu evaluieren und auszuwerten, wie sich die Fahrradstraße auf die gegenseitige Rücksichtnahme der Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen auswirkt. Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, einen entsprechenden Begleitungsprozess durchzuführen und dabei insb. die ansäßigen Landwirte miteinzubeziehen.
2. Die Einrichtung einer Fahrradstraße wird mit einer Informations- und Öffentlichkeitskampagne begleitet, welche das Ziel verfolgt, die gegenseitige Rücksichtnahme im Straßenverkehr zu erhöhen. Dabei soll ein Fokus auf den landwirtschaftlichen Verkehr gesetzt werden.
3. Die Verwaltung prüft zusätzliche zu treffende Verkehrssicherheitsmaßnahmen und berichtet über die möglichen finanziellen Auswirkungen.
Zu diesen Maßnahmen gehören u.a.:
- Klappschilder, die auf Erntearbeiten hinweisen
- Einrichtung einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 10 km/h in S-Kurven
- Einrichtung von geschotterten Ausweichbuchten in S-Kurven
- Prüfung der Anbringung von Verkehrsspiegeln
4. Die Verwaltung prüft zusätzliche Maßnahmen zur Durchsetzung der ausschließlichen Nutzung des motorisierten Anliegerverkehrs im Bereich Feldbachtal: - Die Anbringung neuer/zusätzlicher Zufahrtsbeschränkungen (Poller, Schranken, o.ä.) im Bereich Ecke Eichenhof/L412 und im Bereich der Vorsperre Kräwinklerbrücke. Begründung:
Wir nehmen die Sorgen der Anwohner und Anwohnerinnen im Feldbachtal ernst. Nach einem Gespräch mit der Ortsbauernschaft wurden wir darauf hingewiesen, dass es doch das ein oder andere verkehrsbedingte Problem im Feldbachtal gibt. Für die Sicherheit auf der Straße sind alle Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen verantwortlich, das bezieht auch Radfahrende ein. Eine Fahrradstraße allein ist keine Einladung dafür, dass sie lediglich den Radfahrenden gehört. Auch was die Geschwindigkeit auf den Wegen und Straßen des Feldbachtals angeht, gibt es Verbesserungsbedarf. Auf dem beliebten Schleichweg wird nämlich leider alles andere als „geschlichen“, was zu verzwickten Gefahren- und Unfallsituationen führen kann.
Wir möchten die Verkehrssituation im Feldbachtal beruhigen und verbessern. Ob die o.g. Maßnahmen dafür ausreichen, soll nach einem Jahr bilanziert werden.
Mit freundlichen Grüßen gez.
Sven Wolf Fraktionsvorsitzender
David Schichel Fraktionsvorsitzender
Sven Chudzinski Fraktionsvorsitzender
Jürgen Kucharczyk BV 3
Petra Kuhlendahl BV 3
Antrag zur Sitzung des Ausschusses für Bauen, Umwelt, Stadtentwicklung und Klimaschutz am 01.02.2022
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mast-Weisz,
die Fraktionen SPD, GRÜNE und FDP bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der o.g Sitzung stellen zu lassen:
Remscheid entwickelt einen kommunalen Hitzeschutzplan zur Vermeidung hitzebedingter Gesundheitsschäden (s. UBA Leitlinien)
Begründung: Die letzten Hitzesommer haben gezeigt, wie dramatisch sich Hitzewellen auf die Gesundheit von Menschen und die Umwelt auswirken können. Bundesweit ist eine überhöhte Übersterblichkeit zu beklagen gewesen.
Städtische Hitze-Strategien können dazu beitragen, diese Folgen zu mindern. Durch eine zielgerichtete Gesundheitspolitik, durch ein flexibles, zeitnahes Alarmierungssystem und auch durch einen Hitzeschutzplan.
Wenn es - wie erwartet – in Zukunft zu vermehrten Hitzetagen kommt, sind Ältere, Vorerkrankte, Lungen- wie auch an Herzschwäche Erkrankte hoch gefährdet. Die Symptome von Schizophrenie, Demenz verstärken sich; es kann zu mehr Frühgeburten und erhöhter Säuglingssterblichkeit kommen.
Remscheid sollte sich am „Plan Carnicule“ Frankreichs orientieren, bei dem der Wetterdienst unter anderem Schulen und KiTAs alarmiert und auch Krankenhäuser, damit diese Schutzmaßnahmen ergreifen können. Daneben können beispielsweise Sozialarbeiter Obdachlose mit Wasser versorgen oder auch Kältezonen in der Stadt in Funktion genommen werden.
Einige gute Beispiele gibt es schon in der Stadt: Das Altenheim „Haus am Park“ hat ein Klimaanpassungskonzept, die Daniel-Schürmann-Schule besitzt eine kühlende Fassadenbegrünung. Hieran kann ein kommunaler Hitzeschutzplan anknüpfen.
Mit freundlichen Grüßen gez.
Sven Wolf Fraktionsvorsitzender
David Schichel Fraktionsvorsitzender
Sven Chudzinski Fraktionsvorsitzender
Prüfantrag zu den Sitzungen des Hauptausschusses und Ausschusses für nachhaltige Entwicklung, Digitalisierung und Finanzen am 20.01.2022,
des Betriebsausschusses für die Technischen Betriebe Remscheid am 08.02.2022,
des Rates am 10.02.2022 nachrichtlich an des Ausschusses für Bauen, Umwelt, Stadtentwicklung und Klimaschutz,
des Ausschusses für Bürgerservice, Ordnung und Sicherheit,
des Integrationsrates,
des Jugendrates,
des Ausschusses für Schule,
der Bezirksvertretung Alt-Remscheid, der Bezirksvertretung Süd, der Bezirksvertretung Lennep, der Bezirksvertretung Lüttringhausen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mast-Weisz,
die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP stellen in den o. a. Sitzungen nachfolgenden Prüfantrag zur Abstimmung:
Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit den Technischen Betrieben Remscheid ein Konzept zu erstellen, dass zukünftig für jedes neugeborene Baby in Remscheid ein Baum gepflanzt wird. Die nachfolgenden Punkte sollten dabei Berücksichtigung finden:
a) Die Aktion beginnt im Herbst 2022 und soll dann jährlich stattfinden.
b) Umgesetzt werden soll dies durch Pflanzaktionen, welche jedes Jahr im Herbst gemeinsam mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern sowie Organisationen, der Waldgenossenschaft und Schulklassen/Schülervertretungen/Kindergärten usw. stattfinden sollen.
c) Die Bäume können auf einer in den Bezirken ganz neuen Fläche gepflanzt werden mit dem Ziel, einen „Generationenwald“ aufzubauen. Alternativ - bis ein geeigneter Platz gefunden wird - ist es auch möglich, große Lücken im Stadtgebiet wieder aufzuforsten. Dabei ist keiner der Bäume personalisiert.
d) Im Falle eines „Generationenwaldes“ haben die Kinder die Möglichkeit, anhand des Standortes klar zu erkennen, in welchem Gebiet ihr Baum steht. Dafür muss jedes Jahr diese Fläche für die neuen Bäume des entsprechenden Jahres abgesteckt werden.
e) Zusätzlich wird für interessierte Erziehungsberechtigte die Möglichkeit geschaffen, einen personalisierten Baum an einem zu schaffenden, begehbaren Standort, beispielsweise in einem „Generationenwald“, für ihr Kind zu spenden.
Begründung: In Remscheid erblicken jedes Jahr sehr viele Neugeborene das Licht der Welt. Sie alle haben das Recht auf eine sichere und gute Zukunft in unserer Stadt. Insbesondere für diese Generationen tragen wir Verantwortung, zu welcher auch die klimabezogene Verantwortung gehört. Das Pflanzen von neuen Bäumen ist einer der effektivsten und einfachsten Methoden, dem Klimawandel auch bei uns in Remscheid spürbar entgegenzusteuern. Bäume reinigen die Luft, kühlen die Stadt ab und sorgen für neuen Lebensraum. Gleichzeitig darf der soziale Aspekt eines solchen Projektes nicht vergessen werden. Gemeinsame Pflanzaktionen, bei welchen vor allem interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie viele junge Menschen etwas lernen können, sorgen für einen größeren generationsübergreifenden Zusammenhalt in unserer Stadt. Es wird deutlich, dass das Soziale mit dem Klimaschutz verbunden werden muss, damit alle davon profitieren. Entsprechend kann das Ganze auch als ein Projekt für besseren sozialen Zusammenhalt nach zwei schwierigen Corona-Jahren gesehen werden.
Ein Baum für jedes Baby zu pflanzen, ist ein erster Schritt hin zu einer dringend benötigten sozial-ökologischen Wende, welche für die Zukunft unserer Stadt unabdingbar ist.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Sven Wolf Fraktionsvorsitzender
gez. David Schichel Fraktionsvorsitzender
gez. Sven Chudzinski Fraktionsvorsitzender
Prüfantrag zu den Sitzungen des Hauptausschusses und Ausschuss für nachhaltige Entwicklung, Digitalisierung und Finanzen am 20.01.2022, des Rates am 10.02.2022
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mast-Weisz,
die Fraktionen von SPD, Bündnis90/DIEGRÜNEN und FDP beantragen, der Rat der Stadt Remscheid möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob eine konzeptbasierte Ausweitung der Einstellung von Werkstudentinnen und -studenten bei der Stadt Remscheid umsetzbar ist. Die Ergebnisse der Prüfung sind dem Ausschuss bitte schriftlich in seiner nächsten Sitzung vorzulegen.
Begründung: Neben den bestehenden und bewährten Maßnahmen der Stadtverwaltung für Studierende, wie Praktika, Trainee- und Erasmusprogramme, sollte der Personenkreis der Studierenden für die Stadt noch enger in den Fokus rücken, um einerseits dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und zugleich die beruflichen Einstiegsangebote für Studierende zu erweitern.
Unser Ziel ist, akademische Fachkräfte von Morgen bereits während ihres Studiums durch gezielte, praktische Einsätze auf die Aufgabenbereiche der Stadtverwaltung und die Stadt als Arbeitgeberin aufmerksam zu machen und nach erfolgreichem Studienabschluss die Rekrutierungschancen für städtisches Personal zu erhöhen. Mit einer konzeptbasierten Ausweitung und Neuausrichtung der Einstellung von Werksstudenten aus Bachelor- und Masterstudiengängen würde sich die Stadtverwaltung zukunftsorientiert aufstellen:
Die Werksstudenten würden an die Arbeit der Verwaltung herangeführt und für zukünftige Aufgaben und Führungsaufgaben vorbereitet werden. Mit attraktiven Berufseinstiegsmöglichkeiten und dem Angebot von Übernahmeperspektiven könnten sie langfristig für die Stadtverwaltung als Fachkräfte gewonnen und gebunden werden. Dies wäre ein wichtiger Schritt, um im Wettbewerb mit anderen öffentlichen und privaten Arbeitgebern um zukünftige Führungs-, Fach- und Nachwuchskräfte zu bestehen und dem schon jetzt bestehenden und noch zunehmenden Mangel an Fachkräften entgegenzuwirken.
Als Vorbild für diese Maßnahme könnte die Stadt Dortmund dienen, die ab dem Einstellungsjahr 2022 eine solche Strategie umsetzt. Neben den Vorteilen, die sich für die Stadt Remscheid und die Studierenden bieten würden, könnte auch die Bergische Universität selbst mit einem solchen städtischen Modell im Rücken und der guten Vernetzung in die Stadt hinein profitieren, zusätzlich an Attraktivität gewinnen und interessierte Studentinnen und Studenten anziehen.
Mit freundlichen Grüßen gez.
Sven Wolf Fraktionsvorsitzender
David Schichel Fraktionsvorsitzender
Sven Chudzinski Fraktionsvorsitzender
Antrag zu den Sitzungen des Ausschusses für Schule am 19.01.2022, des Jugendhilfeausschusses am 20.01.2022, des Hauptausschusses und des Ausschusses für nachhaltige Entwicklung, Digitalisierung und Finanzen am 20.01.2022
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mast-Weisz,
sehr geehrte Frau Ausschussvorsitzende Dr. Bluth,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Kaltwasser,
die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP stellen in der o. a. Sitzung nachfolgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung:
Der Rat der Stadt Remscheid beschließt, dass aufgrund der besonderen Herausforderungen für alle Remscheider Schülerinnen und Schüler in der Coronakrise für die Versorgung von Schulen ohne Landesschulsozialarbeit und ohne verortete Schulsozialarbeit ein mobiles Team für Schulsozialarbeit (in Anlehnung an § 13a SGB VIII) durch Träger angeboten wird, damit die Unterstützung von allen Schülerinnen und Schülern und ihren Eltern in Remscheid gegeben ist.
Dieses Angebot soll die durch die Pandemie entstandenen Nachteile der Schülerinnen und Schüler durch die Coronakrise an diesen Schulen ausgleichen und ist auf zwei Jahre zu befristen. Für die Finanzierung der ergänzenden mobilen Schulsozialarbeit ist ein Betrag in Höhe von jährlich ca. 160.000 € erforderlich. Zielsetzung ist es diese zusätzlichen Ausgaben in voller Höhe durch Minderausgaben im Bereich des Transferbudgets im Bereich SGB II zu decken
Begründung: Das Land NRW ist im Rahmen der Inneren Schulangelegenheiten grundsätzlich für die Gewährleistung einer angemessenen Ausstattung mit Lehrerinnen und Lehrern und Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern zuständig. Mit der Neuausrichtung der ehemaligen Bildungs- und Teilhabeberatung durch Schulsozialarbeiter (Schulsozialarbeit BuT) mit einer indexorientierten Schulsozialarbeit für alle Schülerinnen und Schüler an Schulen mit entsprechenden Sozialindizes wird eine Unterstützung durch SchulsozialarbeiterInnen an Schulen für alle Schülerinnen und Schüler der betreffenden Schulen vorangetrieben.
Das ist grundsätzlich zu begrüßen. Leider ergibt sich durch die neue Landesförderung für Remscheid das Problem, dass an 10 Schulen mit den günstigen Indexwerten 1 oder 2 (+ Weiterbildungskolleg ohne Indexwert) auf Grundlage der Rahmenbedingungen der Förderrichtlinie keine Schulsozialarbeit angeboten wird. Insbesondere durch die großen Herausforderungen der Kinder und Jugendlichen in der Coronapandemie ist anzunehmen, dass es auch an diesen Schulen trotz eines günstigen Indexwertes eine Nachfrage nach Schulsozialarbeit gibt. Um auch diesen Schülerinnen und Schülern in dieser besonderen Situation anbieten zu können, wird hierfür die Einrichtung eines mobilen Teams für Schulsozialarbeit vorgeschlagen, das zwar nicht dauerhaft Schulsozialarbeit an einer Schule vorhalten kann, aber temporär und bedarfsorientiert diese Leistung an Schulen ohne Schulsozialarbeit anbieten kann.
Zur Finanzierung dieser Schulsozialarbeit wendet die Stadt Remscheid eigene Mittel auf, um zum Ausgleich von Nachteilen der Schülerinnen und Schüler durch die Pandemie die Schulsozialarbeit für insgesamt zwei Jahre an allen Schulen in Remscheid sicherzustellen. Diese Stellen sollen an den verbleibenden zehn Schulen eingesetzt werden. An einem, bedarfsgerechten, wirkungsorientierten Einsatz der mobilen SozialarbeiterInnen sind die FD 2.40, 2.51 und 2.52 und die Kommunale Koordinierung des Bildungsbüros als Lenkungsgruppte für die Einsätze der SchulsozialarbeiterInnen zu beteiligen: Einsatzanlässe für mobile SchulsozialarbeiterInnen sind:
• Beratung von Schülerinnen und Schüler und ihren Eltern an der jeweiligen Schule (Primar- und Sekundarbereich) im Rahmen der klassischen Schulsozialarbeit (Schulverweigerung, drohender Abgang ohne Schulabschluss …)
• Beratung und Unterstützung der Lehrerinnen und Lehrer im Primar- und Sekundarbereich im Umgang mit Klassen in besonderen Situationen (z.B. Gewalt, Extremismus, Rassismus, Missbrauch sozialer Medien, Teambildung). • Motivation zur Nutzung der Sport- und Freizeitinfrastruktur (z.B. Sportvereine, Angebote der Offenen Tür, Gemeinden) • Organisation und Realisierung von zusätzlichen Angeboten des (sozialen) Lernens und der Freizeitbeschäftigung durch zusätzliche Angebote der Träger der Jugendhilfe in Remscheid.
• Unterstützung und Beratung von Schulen und ihren STUBOS im Sekundarbereich bei der Berufsorientierung, wenn dort nachweislich in der Pandemie Defizite im Prozess der KAoA-Berufsorientierung entstanden sind. Befähigung der Lehrerinnen und Lehrer für den Einsatz von handlungsorientierten Ansätzen der Berufsorientierung und Einbindung von Unternehmen in die Strategie der Schule bei der Berufsorientierung.
Mit freundlichen Grüßen gez.
Sven Wolf Fraktionsvorsitzender
David Schichel Fraktionsvorsitzender
Sven Chudzinski Fraktionsvorsitzender
Antrag zur Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung und Mobilität am 16.12.2021
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mast-Weisz,
die Fraktionen SPD, GRÜNE und FDP bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der o.g Sitzung stellen zu lassen:
Die Verwaltung wird beauftragt, für die nächste Mobilitätswoche 2022 ein Konzept zu erstellen – und dies mit der Partnerstadt Quimper aufgrund der geschlossenen Vereinbarung der gemeinsamen Anstrengung zur Nachhaltigkeit durchzuführen.
Begründung: Die EUROPÄISCHE MOBILITÄTSWOCHE ist eine Kampagne der Europäischen Kommission. Seit 2002 bietet sie Kommunen aus ganz Europa die perfekte Möglichkeit, ihren Bürgerinnen und Bürgern die komplette Bandbreite nachhaltiger Mobilität vor Ort näher zu bringen. Jedes Jahr, immer vom 16. bis 22. September, werden innovative Verkehrslösungen ausprobiert oder mit kreativen Ideen für eine nachhaltige Mobilität in den Kommunen geworben: So werden beispielsweise Parkplätze und Straßenraum umgenutzt, neue Fuß- und Radwege eingeweiht, Elektro-Fahrzeuge getestet, Schulwettbewerbe ins Leben gerufen und Aktionen für mehr Klimaschutz im Verkehr durchgeführt.
Im laufenden Jahr fand die Six-Bridges-Rallye mit Startpunkt in Müngsten statt. Ausgehend vom Tal der Wupper führte die Strecke durch Europa mit Stationen an den fünf weiteren historischen Brücken, die sich zusammen mit der Müngstener Brücke für die Aufnahme in die Weltkulturerbe-Liste der UNESCO bewerben. Eine Radtour auf dieser Strecke oder eine Radtour beispielsweise zu Partnerstädten, wie sie bereits nach Quimper und zurück stattfand, könnte für nachhaltige Mobilität werben und hätte einen europäischen Charakter.
Dadurch könnte auch Remscheid seinen Bürgerinnen und Bürgern zeigen, dass nachhaltige Mobilität möglich ist, Spaß macht und praktisch gelebt werden kann.
• Für diese Aktionswoche gibt es finanzielle Zuschussmöglichkeiten, auch die Städtebauförderung unterstützt investive Infrastrukturmaßnahmen, die nachhaltige Mobilitätsformen begünstigen. S
• Das BMVI fördert im Rahmen des Nationalen Radverkehrsplans nicht-investive Projekte, die den Radverkehr attraktiver und sicherer machen
. • Darüber hinaus wird das Engagement von Städtepartnerschaften, die sich gemeinsam für nachhaltige Mobilität einsetzen gefördert.
Mit freundlichen Grüßen gez.
Sven Wolf Fraktionsvorsitzender
David Schichel Fraktionsvorsitzender
Sven Chudzinski Fraktionsvorsitzende
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mast-Weisz,
für die Sitzung des Betriebsausschusses für die Technischen Betriebe Remscheid am 7. Dezember 2021 stellen wir folgende Anfrage.
1. In welchem Umfang betrifft das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz die Beschaffung von Fahrzeugen für den Fuhrpark der TBR?
2. Nutzt die Stadt Remscheid das Flottentool des Landschaftsverbands Rheinland (LVR) bei der Auswahl der Fahrzeuge, die zur Beschaffung anstehen?
3. Können Fördermöglichkeiten bei der Beschaffung von Fahrzeugen genutzt werden, beispielsweise das „Nationale Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie“ oder die „Förderrichtlinie Elektromobilität“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur?
Begründung: Der Klimaschutz stellt die Mobilität vor große Herausforderungen. Zwar geben Kraftfahrzeuge heute im Durchschnitt weniger Treibhausgase und Luftschadstoffe ab als noch vor einigen Jahren, doch ist bis heute kein wesentlicher Rückgang der verkehrsbedingten Emissionen zu verzeichnen, da der Autoverkehr insgesamt zugenommen hat. Wir wollen die Mobilität in Remscheid klimafreundlicher gestalten. Staat und Kommunen sind in der Pflicht, ihren Beitrag zur Minderung der Emissionen zu leisten. Der städtische Fuhrpark kann dabei gemeinsam mit den städtischen Tochtergesellschaften mit klimaschonenden und innovativen Fahrzeugen sogar ein Vorbild werden.
Zu 1.: Das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz gilt seit Anfang August 2021 für alle Vergabeverfahren im Rahmen der Beschaffung von Fahrzeugen. Mit dem Gesetz werden verbindliche Mindestziele für emissionsarme und -freie Pkw sowie für leichte und schwere Nutzfahrzeuge für die Beschaffung vorgegeben. Hierunter dürften etwa auch die Müllsammelfahrzeuge fallen. Bei Lkws ab 3,5 Tonnen ist die 2 Beschaffungsquote „sauberer Fahrzeuge“ auf 10 % bis 2025 und auf 15 % bis 2030 vorgeschrieben. Als „sauber“ werden hier Fahrzeuge bezeichnet, die mit alternativen Kraftstoffen (ohne Anteil fossiler Kraftstoffe) wie Strom, Wasserstoff, Erdgas, synthetischen Kraftstoffen oder Biokraftstoffen betrieben werden.
Zu 2.: Der LVR bietet mit dem Flottentool seinen Mitgliedskörperschaften ein kostenloses Programm an, um die Optimierung der kommunalen Fuhrparks zu unterstützen. Bei Neuanschaffungen hilft das Tool dabei, ein Fahrzeug zu finden, dessen Anschaffung möglichst klima- und umweltfreundlich als auch wirtschaftlich tragbar ist. Dabei schlägt das Tool nicht nur eine bestimmte Antriebsart vor, sondern bietet eine Liste mit konkreten Fahrzeugmodellen an.
Anfrage
zur Sitzung der BV 4 am 01.12.2021.
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Heuser,
der Verkauf der alten Wartehalle des Lüttringhauser Bahnhofs an einen privaten Investor und dessen Absicht, dort Wohnraum zu schaffen, ist für Lüttringhausen sehr positiv zu bewerten.
Hier würde eine für die Stadt wichtige Immobilie mit neuem Leben gefüllt werden können, die zukünftigen Bewohner*innen würden ein nicht alltägliches Objekt bewohnen dürfen.
Daher kann es nur im Interesse der Stadt sein, das Umfeld der alten Wartehalle weiter aufzuwerten.
Die Verbindungstreppe Barmer Straße / Von-Bottlenberg-Straße wurde nach Schließung der alten Wartehalle und der Inbetriebnahme des neuen S-Bahnhofs dem Verfall preisgegeben. Vor einigen Jahren wurde eine Anfrage aus der BV 4 bzgl. einer Instandsetzung abgewiesen, mit der Begründung, dass sich der Aufwand nicht lohne, da die Treppe nicht mehr gebraucht würde.
Mit der Sanierung und der Vermietung von Wohnungen im alten Wartesaal, liegt jetzt eine andere Situation vor.
Der Anblick einer, von Bauzäunen abgesicherten, Treppe, die schon teilweise von Gestrüpp durchwachsen ist, dürfte die Aufenthaltsqualität an dieser Stelle nicht gerade positiv beeinflussen.
Wir bitten daher um die Beantwortung folgender Fragen:
Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Ruthenberg
Fraktionsvorsitzender BV 4
Anfrage zur Sitzung der BV 3 am 24.11.2021
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Rolf Haumann,
der Kreuzungsbereich Lüttringhauser Straße, Knusthöhe, Gartenstraße ist für Fußgänger*innen, die eine der Straßen überqueren möchten, unübersichtlich und gefährlich. Hier treffen auf engstem Raum unterschiedliche Fahrtrichtungen und Ein-/Ausmündungen aufeinander, die nur unzureichend überblickt werden können. Viele Fußgänger*innen, die aus Richtung Knusthöhe kommen, wählen oft einen für sie gefährlichen Weg, da es keine Orientierung hinsichtlich einer sicheren Überquerung gibt. Gerade für Kinder auf dem Schulweg und Menschen mit Einschränkungen stellt diese fehlende Orientierungshilfe eine zusätzliche Gefährdung dar. Hinzu kommt, dass viele Autofahrer*innen sich dieser Situation ebenfalls nicht bewusst sind, da hier abschnittsweise eine Geschwindigkeit von 50 km/h erlaubt ist.
Wir bitten daher um die Beantwortung folgender Fragen:
• Wäre es aus Sicht der Verkehrsexperten möglich und sinnvoll, hier mit Hilfe von Querungshilfen und/oder Beschilderungen die Sicherheitslage zu verbessern?
• Wie wird die Einrichtung von ein oder zwei Zebrastreifen beurteilt? • Spräche etwas gegen eine einheitliche Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 auf der Lüttringhauser Straße, bezogen auf den gesamten Abschnitt Mollplatz bis Albert-Schmidt-Allee?
Mit freundlichen Grüßen
gez.Petra Kuhlendahl
Fraktionsvorsitzende Bündnis 90/ Die Grünen in der BV 3
Antrag für die Sitzung des Ausschusses für Bauen, Umwelt, Stadtentwicklung, Klimaschutz am 30. November, die Sitzung des Hauptausschusses und Ausschusses für nachhaltige Entwicklung, Digitalisierung und Finanzen am 2. Dezember und die Sitzung des Rates am 9. Dezember 2021
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mast-Weisz,
Sehr geehrte Herr Ausschussvorsitzender Mähler,
die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP stellen in den o. a. Sitzungen nachfolgenden Antrag zur Abstimmung:
1. Die Verwaltung wird beauftragt die Einrichtung eines PV-Förderprogramms für Anlagen bis 10 kWp zu prüfen und zu konzipieren.
2. Die Verwaltung möge prüfen, wieviel Haushaltsmittel für solch ein Programm mindestens jedes Jahr zur Verfügung stehen sollte.
3. Die Verwaltung möge weiterhin prüfen, ob es Förderprogramme zu diesem Thema gibt, die man mit einem möglichen städtischen Förderprogramm ergänzen kann.
Begründung:
Mit der Antwort (DS16/1383) auf die Anfrage der SPD-Fraktion zeigt sich, dass auch kleine PV-Anlagen in Remscheid Sinn ergeben. Bisher spielen diese Art Kraftwerke aber offenbar auch in der Wahrnehmung der Bürgerinnen und Bürger bei der Umstellung auf erneuerbare Energie kaum eine Rolle. Um das Bewusstsein für diese Möglichkeit der Stromerzeugung zu erhöhen und die Anschaffung zu fördern, halten wir ein kommunales Förderprogramm für sinnvoll
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Sven Wolf
Fraktionsvorsitzender
gez.
David Schichel
Fraktionsvorsitzender
gez.
Sven Chudzinski
Fraktionsvorsitzender
Antrag für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 24. November 2021
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mast-Weisz,
sehr geehrte Frau Ausschussvorsitzende Dr. Bluth,
die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP stellen in der o. a. Sitzung nachfolgenden Antrag zur Abstimmung.
Die Verwaltung wird aufgefordert die Möglichkeiten zu prüfen, wie bei Little Birds in der Eingabemaske der tatsächliche Bedarf an Betreuungszeiten abgefragt werden können, inklusive der Randzeiten von 6 – 22 Uhr.
Begründung:
Bereits im Jahr 2019 wurde in einer Anfrage der Fraktion der SPD darauf gedrängt zu überprüfen, ob die Eingabemaske bei der elektronische Bedarfsabfrage per Little Birds dahingehend angepasst werden kann, dass auch die Randzeiten regelhaft abgefragt werden. In der Antwort der Verwaltung wurde damals lediglich auf die seltene Nutzung eines Freifelds verwiesen, bei dem weitere Betreuungswünsche angegeben werden können. Ein freies Feld, um generalisiert weitere Wünsche zur Betreuung anzugeben, reicht hier aus unserer Sicht nicht aus.
Wir sehen aber weiterhin die Notwendigkeit, den Bedarf bei Randzeitenbetreuung so einfach und unkompliziert wie möglich abzufragen und dies auch bei den Eltern, die bisher kein Betreuungsangebot nutzen. Daher beantragen wir die technische Umsetzung zu prüfen und sodann umzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Sven Wolf
Fraktionsvorsitzender
gez.
David Schichel
Fraktionsvorsitzender
gez.
Sven Chudzinski
Fraktionsvorsitzender
gez.
Erden Ankay-Nachtwein
Sprecherin der SPD-Fraktion im Jugendhilfeausschuss
gez.
Ilka Brehmer
Sprecherin der Grünen-Fraktion im Jugendhilfeausschuss
gez.
Matthias Hubert
beratendes Mitglied der FDP-Fraktion im Jugendhilfeausschuss
Anfrage für die Sitzung des Ausschusses für Sport und Freizeit am 16. November 2021
Sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Clever,
die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bitten in der o. a. Sitzung um Beantwortung der nachfolgenden Frage:
Ist es Remscheider Vereinen möglich über das Internetsystem „Soccerwatch“ Spiele, Events zu streamen und im Nachgang den Stream zur Analyse und für Coachingzwecke zu nutzen?
Begründung:
Im Zeitalter der digitalen Techniken nutzen immer mehr Vereine und Organisationen digitale Aufzeichnungen zur Analyse, um Coachingschwerpunkte zu erkennen und um Events live im Internet zu streamen. Gleichzeitig ergibt sich die Möglichkeit über den Streamingdienst zusätzliche Einnahmen (Streaming Gebühren, Werbung) zu generieren. Kosten für die Stadt Remscheid kommen hier nicht auf. Der Verein mietet die Ausstattung (intelligente Kamera) beim Anbieter und sorgt für einen Internetanschluss (min.15 Mbit/s) und trägt somit die Kosten.
Die intelligente Kamera sollte mittig montiert werden (Hallenwand, Tribüne, Flutlichtmast) und folgt dem Geschehen auf dem Spielfeld. Ein Kameramann ist nicht notwendig. Die Kamera ist darauf spezialisiert, Fußball, Handball, Hockey, Tennis zu übertragen. Darüber hinaus kann jede Sportart übertragen werden, die auf einem rechteckigen Feld stattfindet.
Grundlage für den Streamingdienst und die Aufzeichnung ist hier die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) sowie dem geltenden deutschen und europäischen Datenschutzgesetz. Mit einem Blick über unsere Stadtgrenze hinaus müssen wir leider wiederum feststellen, dass der Remscheider Sport auch hier in der Digitalisierung hinterherhinkt. Als Eigentümer der Sportstätten benötigen unsere Vereine lediglich die Zustimmung zur Montage der Kamera.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Sven Wolf
Fraktionsvorsitzender
gez.
David Schichel
Fraktionsvorsitzender
gez.
Sven Chudzinski
Fraktionsvorsitzender
gez.
Michael Büddicker
Sprecher der SPD-Fraktion im Ausschuss für Sport und Freizeit
gez.
Bernd Fiedler
Sprecher der Grünen-Fraktion im Ausschuss für Sport und Freizeit
gez.
Philipp Leuchten
Mitglied der FDP-Fraktion im Ausschuss für Sport und Freizeit
Antrag Für die Sitzungen der BV-Lennep am 24.11.21,
des Ausschusses für Bauen, Umwelt, Stadtentwicklung, Klimaschutz am 30.11.21
und des Rats am 09.12.21
sowie des Ausschusses für Wirtschaftsförderung und Mobilität am 16.12.21
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mast-Weisz,
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Haumann,
sehr geehrter Herr Mähler,
sehr geehrter Herr Schichel,
die Fraktionen DIE LINKE, Bündnis 90/Die Grünen, SPD und FDP im Rat der Stadt Remscheid bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der oben genannten Sitzungen zu nehmen und zur Abstimmung zu stellen:
Der Leerstand in der Lenneper Altstadt sowohl bei Gewerbe als auch bei Wohnimmobilien ist deutlich sichtbar. Die Verwaltung spricht in der Drucksache 16/1469 von 4.000 Wohnungen in ganz Remscheid und 83 Leerwohnungen in der Lenneper Altstadt. Viele Wohnungen in der Altstadt sind aber sanierungsbedürftig und auch darüber hinaus für viele Zielgruppen nicht besonders attraktiv. Junge Familien, welche die Wohnungsnachfrage erheblich antreiben, stören sich oft an zu kleinen und schlecht geschnittenen Wohnungen, meist ohne Garten oder Balkon und mit unzureichenden Parkmöglichkeiten. Ältere Menschen bemängeln die fehlende Barrierefreiheit in den denkmalgeschützten Gebäuden.
Für die meisten Studierenden sind diese Faktoren in der Regel weniger problematisch. Für sie sind der Wohnpreis, die Erreichbarkeit der Hochschule und die Nahversorgung bei der Wohnungssuche vordergründig. In den meisten Universitätsstädten ist die Wohnungslage für Studierende so prekär, dass sie täglich weite Strecken pendeln und/oder noch in ihrem Elternhaus wohnen. Das Lenneper Zentrum bietet da eine attraktive Alternative. Es verfügt über eine ausgezeichnete Nahversorgung, ausreichend gastronomische und kulturelle Angebote, eine gute Zugverbindung zu den Hochschulen in Wuppertal und Düsseldorf und eine schnelle Autobahnanbindung.
Zudem liegt der Mietspiegel – im Gegensatz zu dem vieler Universitätsstädte – noch im moderaten Bereich. Aufgrund der Wohnungsnot und dem Mangel an Studierendenwohnheimen bietet z.B. das Hochschulsozialnetzwerk Wuppertal bereits auf ihrer Homepage privaten Vermieterinnen und Vermietern die Möglichkeit, ihre Wohnungen und Zimmer kostenlos zu bewerben (https://www.hochschul- sozialwerk-wuppertal.de/wohnen/privatzimmer.html)1. Eine intensive Kooperation seitens der Stadt mit dem Hochschulsozialnetzwerk und privaten Anbieterinnen und Anbietern, könnte eine gezielte Bewerbung und Vermietung von leerstehenden Wohnungen vorantreiben. Gleichzeitig bietet z.B. das Land NRW Fördermöglichkeiten für den Bau und die Modernisierung von Wohnraum für Studierende und Auszubildende an
(https://www.mhkbg.nrw/themen/bau/wohnen/mieten-und-eigentum/wohnraum-fuer- auszubildende-und-studierende). In Kombination mit dem Ausloten möglicher anderer Fördermöglichkeiten könnten gute Anreize und Möglichkeiten für studentisches Wohnen in der Lenneper Altstadt geschaffen werden, die eine Win- Win- Situation für alle Parteien darstellen würden.
Ähnlich wie die Lenneper Altstadt ist auch die Alleestraße – vor allem im unteren Bereich – geeignet für junges Wohnen. Daher soll auch dieser Bereich in die Untersuchungen einbezogen werden. Die Aktivierung von Leerstand und die Ansiedlung junger Menschen in der Altstadt sowie auf der Alleestraße könnten die Zentren beleben und weitere Impulse für eine positive Entwicklung setzen.
Mit freundlichen Grüßen Gez.:
Sven Wolf (Fraktionsvorsitzender)
David Schichel (Fraktionsvorsitzender)
Sven Chudzinski (Fraktionsvorsitzender)
Antrag zur Sitzung des Rates am 18. November 2021
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mast-Weisz,
die Fraktionen von SPD, GRÜNEN und FDP bitten Sie, nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 18.11.2021 zu stellen.
Der Rat der Stadt Remscheid beschließt:
Die Stadt Remscheid fordert die Landes- und die Bundesregierung auf, den ÖPNV/SPNV finanziell auf neue steuerfinanzierte, solidarische Füße zu stellen.
Begründung:
Um die Verkehrswende hin zu einem klimaneutralen Verkehrsmix zu schaffen, ist es nötig den ÖPNV/SPNV zu stärken und attraktiver zu machen.
Neben der Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit muss die Preisstruktur leicht verständliche sein. Um dies zu erreichen, braucht es mehr und stätigere steuerliche Zuschüssen an die jeweiligen Verkehrsbetriebe und Verbünde. Dazu gehört ein einheitliches Tarifsystem, welches fair und einfach ist und nicht von der aktuellen Haushaltslage einer einzelnen Kommune abhängt.
Es muss ein grundsätzliches Umdenken in der Finanzierung des ÖPNV und SPNV stattfinden. Schienennetze müssen ausgebaut werden, Verbindungen müssen schneller werden, sodass der ÖPNV in ganz NRW eine echte Alternative wird!
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Sven Wolf
Fraktionsvorsitzender
gez.
David Schichel
Fraktionsvorsitzender
gez
Sven Chudzinski
Fraktionsvorsitzender
Anfrage für die Sitzung des Ausschusses für Schule am 3. November 2021
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mast-Weisz,
für die Sitzung des Ausschusses für Schule am 3. November 2021 bitten wir um Beantwortung der folgenden Fragen mittels einer tabellarischen Übersicht:
1. In welchen Schulen ist ein Breitbandanschluss mit Gigabit-Volumen (1000-Mbit/s-Ethernet) verlegt und bereits im Rahmen der IT-Infrastruktur der Schule einschließlich der Offenen Ganztagsbetreuung in Betrieb genommen worden?
2. In welchen Schulen, die den Breitbandanschluss bereits in Betrieb genommen haben, kann in allen Räumen ein WLAN-Netz genutzt werden?
3. In welchem Umfang wurde an den Schulen, die den Breitbandanschluss bereits in Betrieb genommen haben, eine kabelmäßige Vernetzung (LAN) vorgenommen?
4. Welche Schulen nutzen eine Cloud-Lösung und welche Cloud-Lösung wird in diesen Fällen eingesetzt?
Begründung
Zu den Fragen 1 bis 3:
Die Versorgung der Schulen mit leistungsstarken Breitbandnetzen ist unentbehrlich, wenn die Schulen die Chancen der Digitalisierung nutzen sollen. Uns interessiert dabei, an welchen Schulen bereits der Breitbandanschluss nicht nur verlegt, sondern bereits in Betrieb genommen worden ist und möglichst WLAN in jedem Klassenraum genutzt werden kann.
Dazu zählt für uns auch die Offene Ganztagsbetreuung. Die Offenen Ganztagsschulen (OGGSen) führen in der Lernzeit (Hausaufgabenbetreuung) nicht nur die Inhalte des Schulunterrichts fort, sondern es gehören auch individuelle Förderangebote, themenbezogene Arbeitsgemeinschaften und Projekte, musisch-künstlerische Bildungsangebote, Bewegungsförderung und andere pädagogische Angebote zur Arbeit der OGGSen. Daher ist es für uns selbstverständlich, dass die OGGSen in gleicher Weise an die digitale Infrastruktur der jeweiligen Schule angeschlossen sind.
Zur Frage 4:
Während der Corona-Pandemie sind die Vorteile einer Cloud-Anwendung in den Schulen deutlich geworden: Schülerinnen und Schüler sowie Lehrende können auf diese Weise orts- und zeitunabhängig auf digitale Lehr- und Lernangebote zugreifen. In den Schulen entfällt künftig viel Support- und Wartungsaufwand für die Lehrkräfte, es müssen keine eigenen Server und Speicherkapazitäten vorgehalten werden, Computerräume können entfallen. Schülerinnen und Schüler müssen sehr viel weniger Lernmaterialien tagtäglich mit sich herumschleppen.
Die Stadt Remscheid als Schulträger kann den einzelnen Schulen keine Vorgabe in Bezug auf die Wahl einer Cloud-Anwendung machen. Wenn jedoch mehrere Schulen bereits eine funktionierende, nutzfreundliche und rechtssichere Lösung für sich gefunden haben, so hat es aus unserer Sicht sicherlich Sinn, diese Lösung auch anderen Schulen, die sich bislang noch nicht für eine Cloud-Lösung entschieden haben oder den Anbieter wechseln möchten, anzubieten. Damit können Fehl-einkäufe und Insellösungen möglichst vermieden werden. Letztlich wäre es sinnvoll, eine flächendeckende Lösung zu erreichen, damit bei Schulwechseln nahtlos mit den bekannten Anwendungen weitergearbeitet werden kann. Dies betrifft beispielsweise Schülerinnen und Schüler, die im Laufe der Sekundarstufe I oder II die Schule wechseln, aber gerade auch die Schülerinnen und Schüler der Primarstufe, wenn sie auf die weiterführenden Schulen wechseln.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Sven Wolf
Fraktionsvorsitzender
gez.
David Schichel
Fraktionsvorsitzender
gez.
Sven Chudzinski
Fraktionsvorsitzender
gez.
Erden Ankay-Nachtwein
Sprecherin der SPD-Fraktion im Ausschuss für Schule
gez.
Lars Jochimsen
Sprecher der Grünen-Fraktion im Ausschuss für Schule
gez.
Bernd Schaub
Sprecher der FDP-Fraktion im Ausschuss für Schule
Antrag für die Sitzung des Ausschusses für Schule am 3. November 2021
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mast-Weisz,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Kaltwasser,
die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und bitten Sie folgenden Prüfauftrag auf die Tagesordnung der oben genannten Sitzung zu nehmen und zur Abstimmung zu stellen:
Die Verwaltung prüft im Rahmen des geplanten Schulstandorttauschs für den geplanten Grundschulstandort an der Tersteegenstraße,
Grundschule
1) inwiefern der Grundschule durch mehrere Räume eine stärkere Mehrzügigkeit mit kleineren Klassen angeboten werden kann.
2) inwiefern Differenzierungsräume für das Lernen und die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler eingerichtet werden können
3) inwiefern Fachräume berücksichtigt werden
4) inwiefern räumliche Bedingungen für Barrierefreiheit, Inklusion und GL geschaffen werden können
5) inwiefern eine moderne und zeitgemäße digitale Ausstattung zur Verfügung gestellt wird
6) inwiefern ausreichender Platz für den Sportunterricht eingerichtet werden kann
7) inwiefern Raum für die Einrichtung einer Schulbücherei besteht
8) inwiefern eine kindgerechte Atmosphäre geschaffen werden kann – hier sollten Vorschläge vorgelegt werden
9) wo im Gebäude in der Nähe zum Sekretariat ein Sanitätsraum eingerichtet wird
10) wie den Kindern vom Honsberg und aus Stachelhausen der Schulweg erleichtert wer-den kann – Sind Pendelbusse möglich?
11) inwiefern sogenannte „grüne Klassenzimmer“ und deren Unterhaltung umgesetzt werden können.
12) welche Mittel der Schule zur Mitgestaltung des Schulstandorts (finanziell, personell, Beratung) der Schule zur Verfügung gestellt werden können.
13) inwiefern Spiel- und Bewegungsangebote für die Pausenzeiten des Unterrichts und für die Offene Ganztagsbetreuung geschaffen werden können
Schulwege und Parkraum
14) inwiefern der Schulweg über den Engelsberg aufgewertet werden kann
15) inwiefern eine aktive Parkraumgestaltung stattfinden kann
16) ob eine Zufahrt zur Grundschule nur für Beschäftigte und Anwohnerinnen und An-wohner ermöglicht werden kann
17) wo eine Eltern-Kind Haltestelle eingerichtet wird
18) an welchen Stellen Schülerlotsen eingesetzt werden können.
OGS
19) wie der gesetzliche Anspruch auf einen OGS-Platz an der GGS Kremenholl umge-setzt werden wird.
20) inwiefern jeder OGS Gruppe ein eigener Gruppenraum zur Verfügung gestellt wer-den kann, ohne dass Multifunktionsräume gebildet werden müssen.
21) inwiefern, der OGS vernünftige eigene Räume fürs gemeinsame Essen, spielen und eine angenehme Atmosphäre eingerichtet werden.
Ansässige Vereine
22) der Schulhof an der Tersteegenstraße als Veranstaltungsfläche für den Stadtteil und ansässige Vereine erhalten bleiben kann, während es zugleich zu einer Entsiegelung des Schulhofes kommt.
23) wie ansässige Vereine für die außerschulische Bildungs- und Kulturarbeit involviert werden können.
Allgemeines
24) inwiefern die räumlichen Kapazitäten am unteren Standort nicht für beide Schulen ausreichen würde
25) wie, wann und mit welchem Umzugsunternehmen der Umzug der Schulen umgesetzt werden wird, ohne dass die Lehrerinnen und Lehrer und Eltern wie beim Umzug vom Honsberg wieder die (körperliche) Hauptlast des Umzugs tragen müssen.
BKK
1) inwiefern alle räumlichen Notwendigkeiten des BKK berücksichtigt werden
2) inwiefern dem BKK eine moderne und zeitgemäße digitale Ausstattung zur Verfügung gestellt wird
3) inwiefern Differenzierungsräume für das Lernen und die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler eingerichtet werden können
4) inwiefern Fachräume berücksichtigt werden
5) inwiefern eine altersgerechte Lern- und Aufenthaltsatmosphäre geschaffen wird
6) welche Mittel der Schule zur Mitgestaltung des Schulstandorts (finanziell, personell, Beratung) der Schule zur Verfügung gestellt werden können.
Parkraum
1) inwiefern die Bustaktung mit den Bedürfnissen der BKK-Schüler kompatibel ist
2) welchen Umbau und Modernisierungsbedarf das Gebäude für die Nutzung für das BKK aufweist.
3) inwiefern eine aktive Parkraumgestaltung rund um die Kochstraße stattfinden kann
4) ob eine nachhaltige Mobilitätsstrategie für das Pendeln zwischen den Standorten des BKK eingerichtet werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Sven Wolf
Fraktionsvorsitzender
gez.
David Schichel
Fraktionsvorsitzender
gez.
Sven Chudzinski
Fraktionsvorsitzender
gez.
Erden Ankay-Nachtwein
Sprecherin der SPD-Fraktion im Ausschuss für Schule
gez.
Lars Jochimsen
Sprecher der Grünen-Fraktion im Ausschuss für Schule
gez.
Bernd Schaub
Sprecher der FDP-Fraktion im Ausschuss für Schule
Antrag für die Sitzung des Ausschusses für Schule am 3. November 2021
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mast-Weisz,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Kaltwasser,
die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen bitten Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung der oben genannten Sitzung zu nehmen und zur Abstimmung zu stellen:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, noch im Jahr 2021 Bürgerinnen und Bürger zu einem Gespräch zum geplanten Schulstandorttausch am Kremenholl einzuladen. In diesem Gespräch informiert die Stadtverwaltung über die genauen räumlichen Notwendigkeiten*, die Gestaltungswünsche der Grundschule, die räumlichen Notwendigkeiten des Berufskolleg, Gestaltungswünsche des BKK, geplante Umbaukosten sowie die Raum- und Lagerraummöglichkeiten für die quartiersansässigen Vereine.
2. Im Rahmen dieses Gesprächs erhalten interessierte Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit, Vertreterinnen und Vertretern des Schulverwaltungsamts, des Gebäudemanagements und beider Schulen Fragen zum Schulstandorttausch zu stellen.
3. Etwaige Fragen, Impulse und Anregungen werden seitens der Stadtverwaltung aufgegriffen und im Planungsprozess berücksichtigt.
4. Das hier geforderte Gespräch kann auch im Rahmen einer Sitzung des Schulausschusses im Schulgebäude der Tersteegenstraße, dann aber im Rahmen des ersten Schulausschusses 2022 (12.01.2022), stattfinden.
* gemeint sind die jeweils benötigten Unterrichtsräume, Fachräume, Differenzierungsräume, OGS-Räume und Aufenthaltsräume
Begründung:
Im Rahmen eines Bürgergesprächs am 07.10.2021, veranstaltet von Vertretern von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, wurde allgemein bemängelt, dass sich der Prozess des Schulstandorttauschs für die Anwesenden als nicht transparent darstellt. Die Vertreter der Parteien selbst haben bisher noch keine Mitteilungs- oder Beschlussvorlage für den
Gebäudetausch erhalten, aus denen die geforderten Informationen hervorgehen. Lediglich aus informellen Gesprächen sowie aus einem Zeitungsinterview mit dem Schulverwaltungsamtsleiter Herrn Liesenfeld sind die Pläne bekannt. Hier besteht also Nachholbedarf seitens der Stadtverwaltung, die Vertreterinnen und Vertreter der Bezirksvertretung, des Rates sowie die Anwohnerinnen und Anwohner am Kremenholl substanziell zu informieren. Dieses Informationsbedürfnis besteht unabhängig von einem überwiegenden Gutheißen der Umzugspläne.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Sven Wolf
Fraktionsvorsitzender
gez.
David Schichel
Fraktionsvorsitzender
gez.
Sven Chudzinski
Fraktionsvorsitzender
gez.
Erden Ankay-Nachtwein
Sprecherin der SPD-Fraktion im Ausschuss für Schule
gez.
Lars Jochimsen
Sprecher der Grünen-Fraktion im Ausschuss für Schule
gez.
Bernd Schaub
Sprecher der FDP-Fraktion im Ausschuss für Schule
Begleitantrag zur Drs. 16/1373 (Fortschreibung der Sportplatzentwicklungsplanung) für die Sitzung des Ausschusses für Sport und Freizeit und für die Sitzung des Hauptausschusses und Ausschusses für nachhaltige Entwicklung, Digitalisierung und Finanzen am 7. Oktober 2021
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mast Weisz,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Clever,
die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP stellen für die o. a. Sitzung nachfolgende Ergänzungen zur Beschlussvorlage, Drs. 16/1373 zur Abstimmung:
Zu dem Beschlusspunkt (1) wird folgende Ergänzung beschlossen:
„Die Empfehlungen der Sportentwicklungsplanung zur Umwandlung der Sportanlage Hackenberg und der Sportanlage Neuenkamp werden umgesetzt, die notwendigen Eigenmittel der Stadt Remscheid werden im laufenden Haushalt soweit erforderlich außerplanmäßig bereitgestellt. Die Vereine erbringen die laut Grundsatzbeschluss des Rates zur Umsetzung des städtischen Kunstrasenprogramms erforderlichen Eigenleistungen.
Zu dem Beschlusspunkt (3) wird folgende Ergänzung beschlossen:
„Die Laufstrecken werden zusätzlich auf dem Kunstrasen eingezeichnet. Wir begrüßen die Bemühungen das Stadion Reinshagen zu einem herausgehobenen Leichtathletik Standort weiterzuentwickeln.“
Am Ende wird folgender neuer Beschlusspunkt (9) beschlossen:
„Die Stadt Remscheid braucht und unterstützt den FC Klausen als aktiven Partner in der Jugend Vereins und Stadtteilarbeit. Der Sportplatz Klausen wird als wichtiges Angebot für den Vereins-, Schul- und Betriebssport in Lüttringhausen, aber auch als wichtiges Glied in der Gesundheitsförderung sowie in der Quartiersentwicklung erhalten und konzeptionell weit erentwickelt. Die Verwaltung wird beauftragt, hierzu zunächst in Gespräche mit dem FC Klausen, dem BKV Remscheid und dem Sportbund einzutreten.
Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt zu prüfen, wie der Sportplatz Klausen in die mit dem erfolgreichen Programm „Grün statt Grau“ eingeleitete nachhaltige Entwicklung des Gewerbegebietes Großhülsberg konzeptionell eingebettet werden kann und wie die ansässigen Unternehmen an der Entwicklung beteiligt werden können.
Begründung:
Erfolgt mündlich.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Sven Wolf
Fraktionsvorsitzender
gez.
David Schichel
Fraktionsvorsitzender
gez.
Sven Chudzinski
Fraktionsvorsitzender
gez.
Michael Büddicker
Sprecher der SPD-Fraktion im Ausschuss für Sport und Freizeit
gez.
Bernd Fiedler
Sprecher der Grünen-Fraktion im Ausschuss für Sport und Freizeit
gez.
Philipp Leuchten
Mitglied der FDP-Fraktion im Ausschuss für Sport und Freizeit
Anfrage für die Sitzung des Ausschusses für Schule am 3. November 2021
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mast-Weisz,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Kaltwasser,
die Fraktionen von SPD, Grüne und FDP bitten in der o. g. Sitzung um Beantwortung nachfolgender Fragen:
1. Welche Pläne hat die Stadtverwaltung, um dem Rechtanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen bis zum Schuljahr 2026/27 tatsächlich gerecht zu werden?
2. Wo sieht die Verwaltung aktuell Engpässe und Probleme?
3. Wie wird neben einer hohen Anzahl an Betreuungsplätzen auch eine gute Be-treuungsqualität erreicht?
4. Was plant die Stadt, um einen erwarteten Fachkräftemangel entgegenzuwirken?
5. Welche finanzielle Unterstützung gibt es durch Bund und Land?
Begründung:
Remscheid hat bereits heute eine relative hohe Betreuungsquote im Offenen Ganztag an Grundschulen. Nichtsdestotrotz gibt es immer wieder Wartelisten an Grundschulen. Das zeigt, dass wir mit dem aktuellen Betreuungsangebot den Rechtsanspruch nicht werden decken können. Auch darf man bis 2026 nicht von einer radikal sinkenden Anzahl von Schülerinnen und Schüler im Grundschulalter ausgegangen werden, wenn man sich die aktuellen Geburtenzahlen ansieht. Doch bei diesem Prozess stehen wir nicht nur vor der Herausforderung irgendwie den Rechtsanspruch zu befriedigen, sondern die Ganztagsbetreuung personell und konzeptionell auf gute und pädagogisch wertvolle Füße zu stellen. Dazu bedarf es gut ausgebildeter Fachkräfte mit einer langfristigen Perspektive und guten Löhnen.
Vor diesem Hintergrund, bitten die Fraktionen um die Beantwortung der o. a. Fragen.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Sven Wolf
Fraktionsvorsitzender
gez.
David Schichel
Fraktionsvorsitzender
gez.
Sven Chudzinski
Fraktionsvorsitzender
gez.
Erden Ankay-Nachtwein
Sprecherin der SPD-Fraktion
im Ausschuss für Schule
gez.
Lars Jochimsen
Sprecher der Grünen-Fraktion
im Ausschuss für Schule
gez.
Bernd Schaub
Sprecher der FDP-Fraktion
im Ausschuss für Schule
Anfrage für die Sitzung des Ausschusses für Sport und Freizeit und für die Sitzung des Hauptausschusses am 7. Oktober 2021
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mast-Weisz,
für die Sitzung des Ausschusses für Sport und Freizeit und für die Sitzung des Hauptausschusses und Ausschusses für nachhaltige Entwicklung, Digitalisierung und Finanzen am 7. Oktober 2021 stellen wir folgende Anfrage.
Für welche konkreten Maßnahmen werden die eingeplanten Investitionsmittel für die Gebäudesanierung an Sportanlagen verausgabt? Gibt es eine Prioritätenliste, die anhand bestimmter Kriterien erstellt wurde?
Begründung:
Attraktive Sporteinrichtungen sind unentbehrlich für die Lebensqualität in unserer Stadt. Wir set-zen uns daher für die Sanierung und Pflege der Sportstätten ein.
In den vergangenen Jahren hat die Stadt Remscheid viel in den Sport investiert. Die Anlage zusätzlicher Kunstrasenfelder und der Bau der Dreifachsporthalle in Lennep sind hierfür Beispiele. Der Bau der Dreifachsporthalle in der Remscheider Innenstadt und die Sanierung und Modernisierung des Freibads Eschbachtal sind Projekte, die derzeit auf der Agenda stehen.
Nachdem sich der Zustand der Spielfelder in den vergangenen Jahren gebessert hat, dürfen aus unserer Sicht die Gebäude, vor allem die sanitären Anlagen, nicht aus dem Auge verloren werden. Mit dem Investitionsprogramm haben wir daher in der Sitzung des Rates am 25. Februar 2021 u.a. die Bereitstellung von Mitteln in Höhe von einer Million Euro in den Haushaltsjahren 2021 und 2022 für die Gebäudesanierung an Sportanlagen (Sachkonto INV452500) beschlossen. Mit dieser Anfrage wollen wir uns über die konkrete Umsetzung und die damit verbundene Prioritätensetzung informieren.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Sven Wolf
Fraktionsvorsitzender
gez.
David Schichel
Fraktionsvorsitzender
gez.
Sven Chudzinski
Fraktionsvorsitzender
gez. .
Michael Büddicker
Sprecher im Ausschuss für Sport und Freizeit
gez.
Bernd Fiedler
Sprecher im Ausschuss für Sport und Freizeit
gez.
Philipp Leuchten
Mitglied des Ausschusses für Sport und Freizeit
Antrag für die Sitzung des Ausschusses für Bürgerservice, Ordnung und Sicherheit am 2. November und für die Sitzung des Hauptausschusses am 4. November 2021
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mast-Weisz,
für die Sitzung des Ausschusses für Bürgerservice, Ordnung und Sicherheit am 2. November und für die Sitzung des Hauptausschusses und Ausschusses für nachhaltige Entwicklung, Digitalisierung und Finanzen am 4. November 2021 stellen wir folgenden Antrag:
Die Verwaltung erstellt ein Konzept für eine öffentliche Respekt-Kampagne, um die Wahrnehmung der haupt- und der ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rettungsdienst, im Brandschutz, im Ordnungs- und Sicherheitsdienst sowie im Zivil- und Katastrophenschutz in der Öffentlichkeit zu stärken, und stellt diese in einer der kommenden Sitzungen vor.
Begründung:
Viele hauptamtliche und ehrenamtliche Kräfte stellen sich in den Dienst der Gesellschaft und sorgen für Schutz, Ordnung und Sicherheit. Leider werden sie zunehmend in ihrer Arbeit behindert, beschimpft und sogar körperlich angegriffen.
So wurden Rettungskräfte in Nordrhein-Westfalen durch Kriminologen der Ruhr-Universität Bochum zu ihren Gewalterfahrungen befragt (Forschungsprojekt „Gewalt gegen Einsatzkräfte der Feuerwehren und Rettungsdienste in Nordrhein-Westfalen“. Abschlussbericht 2018). Ausweislich der Ergebnisse der Studie wurden 92 Prozent der Rettungskräfte wie Notärzte, Notfallsanitäter und Rettungsassistenten im davor liegenden Jahr im Dienst angepöbelt oder beschimpft, und 26 Prozent der Kräfte wurden Opfer körperlicher Gewalt.
Zwar kommen solche Übergriffe in Städten in der Größenordnung Remscheids weniger vor als in größeren Kommunen, doch gleichwohl findet solch inakzeptables Verhalten auch bei uns statt, wie wir aus den Berichten der Remscheider Einsatzkräfte, beispielsweise des Kommunalen Ordnungsdienstes, wissen. Wir wollen ein Zeichen setzen für die Menschen, die im Job oder mit ihrem ehrenamtlichen Engagement anderen Menschen helfen. Die Einsatzkräfte verdienen nicht nur unser Vertrauen, sondern auch unsere Unterstützung.
Einsatzkräfte können in Fortbildungen zu Deeskalationstechniken und körperschonenden Abwehrtechniken auf Situationen, in denen sie verbaler oder körperlicher Gewalt ausgesetzt werden, sensibilisiert und vorbereitet werden. Wir wollen zusätzlich mit einer Respekt-Kampagne den Einsatzkräften die Aufmerksamkeit geben, die sie verdienen, und mehr Anerkennung und Respekt für die tägliche Leistung dieser Menschen erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Sven Wolf
Fraktionsvorsitzender
gez.
David Schichel
Fraktionsvorsitzender
gez.
Sven Chudzinski
Fraktionsvorsitzender
gez.
Sebastian Thiel
Sprecher im Ausschuss für Bürgerservice, Ordnung und Sicherheit
gez.
Susanne Fiedler
Sprecherin im Ausschuss für Bürgerservice, Ordnung und Sicherheit
gez.
Dr. Axel Kolodziej
Sprecher im Ausschuss für Bürgerservice, Ordnung und Sicherheit
Antrag für die Sitzung des Ausschusses für Bürgerservice, Ordnung und Sicherheit am 31. August 2021
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mast-Weisz,
Sehr geehrte Frau Ausschussvorsitzende Kreimendahl,
die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP stellen für die o. a. Sitzungen nachfolgenden (Prüf-) Antrag zur Abstimmung.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) der Stadt Remscheid in seiner Arbeit noch besser zu unterstützen und auszustatten.
1. Die Dienstfahrzeuge werden zum Verfassen von Berichten mit Tablets oder Laptops ausgestattet.
2. Die Verwaltung erstellt einen Bericht, um über Art und Umfang der psychologisch Schulung und Betreuung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie den Umfang der Schulungen für Selbstverteidigung und zur Deeskalation zu berichten.
Begründung:
Remscheid zählt zu den sichersten Großstädten in Deutschland! Dies ist auch ein Ergebnis der Ordnungspartnerschaft von Stadt, Polizei und Justiz, die eng und vertrauensvoll zusammenarbeiten. Anhand von gemeinsam durchgeführten Aktivitäten wird das gemeinsame Ziel der ordnungsbehördlichen Tätigkeit sichtbar. Die Präsenz von Polizei und städtischen Mitarbeitern der Ordnungsbehörde auf den Straßen trägt dazu bei, dass das subjektive Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger gestiegen ist.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des KOD stehen den Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt auch als Ansprechpartner zu Verfügung. Kleinere Hilfeleistungen und/oder Informationen werden oftmals vor Ort unbürokratisch erledigt.
Eine Kampagne würde die Wertschätzung und Wahrnehmung des Kommunalen Ordnungsdienstes unterstreichen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind/waren insbesondere in den Zeiten der Corona-Pan-demie unermüdlich im Einsatz.
Deshalb muss die Arbeit des Kommunalen Ordnungsdienstes gestärkt und unterstützt werden.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Sven Wolf
Fraktionsvorsitzender
gez. David Schichel
Fraktionsvorsitzender
gez. Sven Chudzinski
Fraktionsvorsitzender
gez. Sebastian Thiel
Sprecher der SPD-Fraktion im Ausschuss für Bürgerservice,
Ordnung und Sicherheit
gez. Susanne Fiedler
Sprecherin der Grünen-Fraktion im Ausschuss für Bürgerservice,
Ordnung und Sicherheit
gez. Dr. Axel Kolodziej
Sprecher der FDP-Fraktion im Ausschuss für Bürgerservice,
Ordnung und Sicherheit
Anfrage für die Sitzung des Ausschusses für Schule am 1. September, für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 27. Oktober sowie für die Sitzung des Ausschusses für Bürgerservice, Ordnung und Sicherheit am 2. November 2021
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mast-Weisz,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Kaltwasser,
sehr geehrte Frau Ausschussvorsitzende Dr. Bluth,
sehr geehrte Frau Ausschussvorsitzende Kreimendahl,
die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bitten für die o. a. Sitzungen den Tagesordnungspunkt „Verkehrssicherheit vor Schulen und Kitas“ auf die Tagesordnung zu setzen und gleichzeitig um Beantwortung der nachfolgenden Fragen:
1. Wie ist der aktuelle Sachstand zur Verbesserung der Verkehrssicherheit an Schulen und Kitas?
2. Wann ist mit Ergebnissen aus dem Projekt „Schulisches Mobilitätsmanagement für alle Remscheider Grundschulen unter Berücksichtigung von Mobilitätsbildung und Schulumfeldsicherheit“ zu rechnen?
3. Welche weiteren Maßnahmen hat die Verwaltung zur Verbesserung der Verkehrssi-cherheit an Schulen und Kitas geplant?
Begründung:
Im Juni 2019 haben die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die GRÜNEN und FDP bereits in ihrem Antrag darauf hingewiesen, dass eine Sensibilisierung der Eltern bei der Bring- und Abholsituation dringend erforderlich ist.Der damalige Antrag sollte deutlich machen, dass die Schulwege und die Situation vor Schulen und Kindertagesstätten einer dringenden Überprüfung bedürfen.
Insbesondere auf nicht vorhandene Parkplätze in der Nähe von Schulen und Kitas wurde im Antrag hingewiesen. Die Schaffung von Parkmöglichkeiten für das Ein- und Aussteigen von
Kindern könnte für Abhilfe sorgen. Leider ist nach wie vor ist festzustellen, dass die Kinder meist bis vor das Schulgebäude und die Kitas mit dem Pkw gebracht werden. Halteverbotsschilder halten die wenigstens davon ab, die Kinder dort ein- oder aussteigen zulassen.
Auf die Anfrage der W.i.R. im Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Mobilität zur Schulweg und Schulumfeldsicherheit am 28.01.2021 hat die Verwaltung in ihrer Mitteilungsvorlage (Drs.
16/0677) umfassend geantwortet. u. a. wurde auf das Projekt „Schulisches Mobilitätsmanagement für alle Remscheider Grundschulen unter Berücksichtigung von Mobilitätsbildung und Schulumfeldsicherheit“ hingewiesen. Das Projekt wurde am 01.03.2020 begonnen und soll im August 2021 abgeschlossen sein. Ein Bericht in den o. a. Ausschüssen wäre daher wünschenswert.
Zum Wohle unserer Kinder halten die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die GRÜNEN und FDP es auch weiterhin für zwingend notwendig, für die Sicherheit unserer Kinder entsprechende
Maßnahmen zu ergreifen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Sven Wolf
Fraktionsvorsitzender
gez. David Schichel
Fraktionsvorsitzender
gez. Sven Chudzinski
Fraktionsvorsitzender
gez. Erden Ankay-Nachtwein
Sprecherin der SPD-Fraktion im Jugendhilfeausschuss und im Ausschuss für Schule
gez. Ilka Brehmer
Sprecherin der Grünen-Fraktion im Jugendhilfeausschuss
gez. Matthias Hubert
Sprecher der FDP-Fraktion im Jugendhilfeausschuss
gez. Lars Jochimsen
Sprecher der Grünen-Fraktion im Ausschuss für Schule
gez. Bernd Schaub
Sprecher der FDP-Fraktion im Ausschuss für Schule
gez. Sebastian Thiel
Sprecher der SPD-Fraktion im Ausschuss für Bürgerservice,
Ordnung und Sicherheit
gez. Susanne Fiedler
Sprecherin der Grünen-Fraktion im Ausschuss für Bürgerservice,
Ordnung und Sicherheit
gez. Dr. Axel Kolodziej
Sprecher der FDP-Fraktion im Ausschuss für Bürgerservice,
Ordnung und Sicherheit
Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Bauen, Umwelt, Stadtentwicklung, Klimaschutz am 05.10.2021:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mast-Weisz,
am 13.08.2020 ist die Änderung der Selbstüberwachungsverordnung für öffentliche und private Abwasseranlagen (SüwVO Abw NRW 2020) in Kraft getreten. Mit der Änderung der SüwVO Abw NRW 2020 ist die wiederkehrende Pflicht zur Prüfung von privaten Abwasserleitungen außerhalb von Wasserschutzgebieten, die häusliches Schmutzwasser führen, weggefallen.
Gemäß § 8 Abs. 1 SüwVO Abw. NRW muss bei privaten Abwasserleitungen, die Schmutzwasser führen, nur noch nach deren Errichtung und nach deren wesentlicher Änderung unverzüglich eine Zustands- und Funktionsprüfung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik durchgeführt werden. Die Änderungen der Remscheider Entwässerungssatzung haben sich aus der Lockerung der Überwachung/Deregulierung von privaten Abwassereinleitungen ergeben.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie ist sichergestellt, dass es trotz der Änderungen durch die SüwVO Abw NRW 2020 nicht zu stärkeren Verschmutzungen unserer Gewässer kommen kann?
2. Wie verhält sich die Änderung aus Sicht der Verwaltung zum Verschlechterungsverbot im Rahmen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie?
3. Unter § 10.2 heißt es: Die Planung der Entwässerungsanlagen hat unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik/Stand der Technik zu erfolgen (§60 WHG, §56). Genügt das aus Sicht der Verwaltung als Überwachung/Kontrolle?
4. Wie ist der Sachstand bezüglich der Umsetzung des Beschlusses des Hauptausschusses vom 06.05.2021 (Vorlage 16/0933) zur Aufnahme von Gesprächen mit den umliegenden Städten und Gemeinden, den Wasserwirtschaftsverbänden und- betrieben, der Landwirtschaft und den Biologischen Stationen mit dem Ziel, das bergische Trinkwasser und die Gewässer, zu stabilisieren und auszubauen?
Mit freundlichen Grüßen
gez.
David Schichel (Fraktionsvorsitzender)
Susanne Fiedler (Umweltpolitische Sprecherin)
Autolärm rund um den Bahnhof Lennep und das Kreishaus stoppen!
Antrag für die Sitzungen des Ausschusses für Bürgerservice, Ordnung und Sicherheit am 31. August und der Bezirksvertretung Lennep am 22. September 2021
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mast-Weisz,
die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP stellen für die o. a. Sitzungen nach-folgenden Antrag zur Abstimmung
1. In der Lenneper Neustadt wird schwerpunktmäßig auch in den Abend- und Nachtstunden eine Geschwindigkeitsüberwachung eingerichtet, beginnend in der Gartenstraße.
2. Es wird geprüft, ob in der Gartenstraße ein Tempo-Display angebracht werden kann.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur baulichen Umgestaltung der Gartenstraße und der betroffenen Straßen rund um den Bahnhof Lennep und das Kreishaus vorzulegen. Dabei sollen auch Bremsschwellen (sogenannte „Berliner oder Krefelder Kissen“) oder Spurverengungen geprüft werden.
Begründung:
Bereits seit längerer Zeit gibt es immer wieder Beschwerden über Lärmbelästigung in der Gartenstraße durch sehr laute und zu schnell fahrende Autos und dies insbesondere in den späten Abendstunden. Um dieses Problem sachgerecht anzugehen, bedarf es schwerpunktmäßiger Geschwindigkeitsüberwachungen in den Abendstunden, nicht am Tag.
Der Polizei ist bekannt, dass eine sogenannte Raser- und Poserszene im Ortsteil Lennep seit mehreren Jahren präsent ist. Zwar wurde in der Vergangenheit häufig kontrolliert, allerdings nicht in den Zeiten, in denen es vornehmlich zu Lärmbelästigungen kommt. Kontrolliert bzw. überwacht sollte aus unserer Sicht nach dem Berufsverkehr (ab ca. nach 18 Uhr) und an Wochenenden, wenn der besagte Streckenabschnitt weniger befahren wird.
Hilfreich wäre an diesem Streckenabschnitt das Aufstellen bzw. Installieren eines Tempo-Displays, das tagsüber aber vorrangig in den Abend- und Nachtstunden, Autofahrerinnen und Autofahrer auf eine vorschriftsmäßige Geschwindigkeit hinweist.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Sven Wolf
Fraktionsvorsitzender
gez. David Schichel
Fraktionsvorsitzender
gez. Sven Chudzinski
Fraktionsvorsitzender
Antrag für die Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung und Mobilität am 2. September 2021
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mast-Weisz,
die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP stellen für die o. a. Sitzung nachfolgenden Antrag zur Abstimmung.
1. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob eine Umgestaltung der Fußgängerampeln in Remscheid im Stil des Remscheider Graphikers Gerd Arntz zu realisieren ist?
2. Die Verwaltung muss prüfen, ob eine entsprechende Erlaubnis des Rechteinhabers benötigt wird.
Begründung:
In einer Vorlage für den zuständigen Landtagsausschuss wurde klargestellt, dass Städte in NRW grundsätzlich „Ampelmännchen“ mit lokalem Bezug einführen dürfen. Die Kommunen sollen lediglich beachten, dass es durch die abweichende Gestaltung nicht zu einer Gefährdung von Verkehrsteilnehmern kommt.
Der Künstler und Grafiker Gerd Arntz wurde am 11. Dezember 1900 in Remscheid geboren Er gilt als Erfinder und Wegbereiter des modernen Piktogramms. Mehr über seine Werke kann man auf der Internetseite http://www.gerdarntz.org erfahren.
Er prägte den reduzierten Stil zur Ausarbeitung von verständlichen Symbolen. Sein Bestreben war die Entwicklung einer leicht verständlichen Bildsprache. Hierfür erarbeitete Arntz Piktogramme – einzelne Bildsymbole – die durch eine möglichst einfache grafische Darstellung optimal verständlich ist.
Vor diesem Hintergrund und der nun geschaffenen Möglichkeit, können Fußgängerampeln auch in Remscheid neugestaltet werden. Die von Gerd Arntz gestalteten Isotypen könnten zum Einsatz kommen und wären zugleich eine Anerkennung für den hier geborenen Künstler.
Aus unserer Sicht würden sich die nachfolgenden Isoytpen für die Ampeln anbieten. Für ROT: www.gerdarntz.org/content/gmdh0200118 und für GRÜN: www.gerdarntz.org/node/576.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Sven Wolf
Fraktionsvorsitzender
gez.
David Schichel
Fraktionsvorsitzender
gez.
Sven Chudzinski
Fraktionsvorsitzender
Antrag für die Sitzung des Betriebsausschusses TBR am 21. September 2021 und für die Sitzung der Bezirksvertretung Lüttringhausen am 29. September 2021
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mast-Weisz,
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Heuser,
für die Sitzung des Betriebsausschusses für die Technischen Betriebe Remscheid am 21. September und für die Sitzung der Bezirksvertretung Lüttringhausen am 29. September 2021 stellen wir folgenden Antrag.
Im Rahmen des Umbaus des zurzeit lichtsignalgesteuerten Knotenpunktes Eisernstein in einen Kreisverkehr wird neben der Einrichtung einer zukunftsfähigen Infrastruktur für die Nutzung der Mittelinsel und der anderen Flächen, als Teil der zentralen Zufahrt Lüttringhausens, zum Zwecke der Darstellung und Verschönerung dieses Stadtteils die wechselnde Gestaltung derselben geprüft.
Begründung:
Der langersehnte Kreisverkehr am Eisernstein wird für Lüttringhausen, als Tor ins Dorf, von großer Bedeutung für die Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit Ihrem Bezirk sein. Uns ist daher daran gelegen, dass hier nicht nur der Verkehr besser fließt, sondern auch die neu entstehenden Flächen innerhalb des Kreisverkehrs einer das Stadtbild aufwertenden Nutzung zugeführt werden.
Neben der Gestaltung als insektenfreundliche Oase sollte auch in Betracht gezogen werden, diese Flächen für Marketing-, Informations- und Ausstellungszwecke zu ertüchtigen. Dafür braucht es eine entsprechende Infrastruktur (Strom, Wasser, flexible Plattformen), die wir hiermit einfordern.
Der Marketingrat Lüttringhausen organisiert jährlich die adventliche Gestaltung der Kreuzung Eisernstein. Jedes Jahr engagieren sich die Mitglieder des Marketingrates für dieses Vorhaben und leisten dabei auch finanzielle Aufwendungen in Höhe von rund 1.500,00 Euro. Wir wollen das Engagement des Marketingrats auch weiterhin unterstützen und es ihm weiterhin ermöglichen, dort tätig zu werden.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Sven Wolf
Fraktionsvorsitzender
gez.
David Schichel
Fraktionsvorsitzender
gez.
Sven Chudzinski
Fraktionsvorsitzender
gez.
Dr. Gerhilt Dietrich
Sprecherin in der BV 4
gez.
Bernhard Ruthenberg
Fraktionsvorsitzender in der BV 4
Antrag für die Sitzung des Rates am 24. Juni 2021
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mast-Weisz,
die Fraktionen und Gruppen bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Ratssitzung am 24.06.2021 stellen zu lassen:
Der Rat der Stadt Remscheid beschließt die folgende Resolution und beauftragt die Verwaltung mit der Zuleitung an die Bundesregierung und den Bundestag sowie die Landesregierung und den Landtag Nordrhein-Westfalens.
„Die Stadt Remscheid fordert die Bundesregierung, den Bundestag, die Landesregierung und den Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen auf, die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen während und nach der Corona-Pandemie zu schützen und zu garantieren.
Dazu fordert der Rat der Stadt Remscheid den Bund auf:
• Die Mindereinnahmen der Kommunen aus der Erhebung der Gewerbesteuer entsprechend der Regelung des früheren Art. 143h des Grundgesetzes (GG) gemeinsam mit den Ländern auszugleichen.
• Die Erstattung von Sozialtransferaufwendungen aus Mitteln des Bundes weiter zu erhöhen.
• Den Beitrag zu einer gemeinsamen Altschuldenhilfe von Bund und Ländern und damit zur Lösung der kommunalen Altschuldenproblematik zu leisten.
Dazu fordert der Rat der Stadt Remscheid das Land Nordrhein-Westfalen auf:
• Den „Stärkungspakt Stadtfinanzen“ zu einer kommunalen Kredithilfe weiterzuentwickeln und damit die Problematik der kommunalen Altschulden vor dem Hintergrund des Zinsänderungsrisikos verlässlich und nachhaltig zu lösen. Der kommunale Eigenanteil muss dabei auf ein leistbares Maß begrenzt werden.
• Nach dem Vorbild des Gesetzes zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden in Folge der COVID-19-Pandemie durch Bund und Länder (GewStAusgleichsG), umgehend eine Ausgleichsregelung für die kommunalen Einnahmeausfälle aus der Gewerbe- und Einkommensteuer für die Jahre 2021 und 2022 zu konzipieren und finanziell zu hinterlegen. Dabei darf die Entlastung nicht davon abhängig gemacht werden, ob und in welcher Höhe sich der Bund an den Lasten beteiligt.
• Das Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen (NKF-CIG) um eine angemessene Beteiligung des Landes an der Tilgung der auf die COVID-19-Pandemie entfallenden Liquiditätskredite zu ergänzen.
• Die Kompensation der Steuerausfälle im Rahmen der Verbundmasse des Gemeindefinanzierungsgesetzes auch für das Jahr 2022 sicherzustellen und als echten, in den Folgejahren nicht anzurechnenden Zuschuss des Landes vorzunehmen und damit auf eine spätere Rückzahlung durch die Gemeinden zu verzichten.
• Die Fortführung der Corona-Hilfen für die kommunalen Unternehmen auch für die Jahre 2021 und 2022 sicherzustellen, insbesondere für die kommunalen Verkehrsbetriebe.
• Einen nachhaltigen und verlässlichen Kulturrettungsfonds zur Unterstützung kommunaler Kultureinrichtungen aufzulegen, aus dem Verluste kompensiert und Investitionen zur Ermöglichung des Betriebs unter Pandemiebedingungen gefördert werden können.
• Für eine kostendeckende Finanzierung der Folgekosten der Ausstattung von Schulen, Schülerinnen und Schülern sowie der Lehrerinnen und Lehrer mit einer digitalen Infrastruktur zu sorgen, dazu gehört ausdrücklich auch der Personalbedarf für den Support und die Administration der Geräte genauso, wie die Nach- und Ersatzbeschaffungen in den kommenden Jahren.
• Die im Dezember 2020 getroffene Vereinbarung zwischen dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration und den kommunalen Spitzenverbänden zur Übernahme der Kosten aus dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) umgehend umzusetzen und eine angemessene Kostenbeteiligung des Landes rückwirkend ab dem Jahr 2017 sicherzustellen.“
Begründung:
Die Städte und Gemeinden sind das Fundament unseres föderalen Staates.
Wir sind es auch hier in Remscheid, die die Krise an vorderster Front bewältigen, angefangen bei der Arbeit der kommunalen Gesundheits- und Ordnungsämter, über die schlagartig gewachsenen Aufgaben im Rahmen der Heimaufsicht und -trägerschaft, der lokalen Organisation von Impfungen und Tests bis hin zur Verantwortungsübernahme für die Aufrechterhaltung von Bildung und Betreuung unter den Bedingungen von Pandemie und Lockdown. Gerade hier in Remscheid waren und sind es die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kommunalen Verwaltungen, der kommunalen Tochtergesellschaften und die unzähligen Ehrenamtlichen, auf die wir Remscheiderinnen und Remscheider uns verlassen können.
Unsere Städte und Gemeinden können diese Aufgaben nur schultern, wenn sie selbst handlungsfähig sind und bleiben. Neben einer ausreichenden Personalausstattung, braucht auch Remscheid vor allem das dazu notwendige Geld. Die Corona-Pandemie verschlechtert nochmals die Haushaltslage in den Kommunen. Die anhaltende strukturelle Unterfinanzierung der nordrhein-westfälischen Kommunen erhält in der Krise eine neue Brisanz. Wenn Bund und Land jetzt nicht zügig handeln, drohen unseren Kommunen in eine neuerliche finanzielle und damit soziale und infrastrukturelle Abwärtsspirale zu rutschen.
Bereits unabhängig von den negativen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie waren und sind unsere Kommunen strukturell unterfinanziert. Insbesondere die Sozialtransferaufwendungen und die Altschulden stellen Risiken für den kommunalen Haushalt dar. Städte und Gemeinden werden Zinsanstiege und erhöhte Aufwendungen und Ertragsminderungen im Falle einer weiteren Verschlechterung der wirtschaftlichen Gesamtlage nicht kompensieren können.
Mit gemeinsamen Kraftanstrengungen vor Ort und mit Hilfe des Landes der vergangenen zehn Jahre durch den Stärkungspakt Stadtfinanzen, ist es uns gelungen, den laufenden Haushalt in Remscheid auszugleichen.
Nach aktuellen Schätzungen geht der Städte- und Gemeindebund für die kommenden Jahre von einem jährlichen Fehlbetrag von rund 3,5 Milliarden Euro aus.
Vor diesem Hintergrund muss die Landesregierung nun zügig handeln und die bislang nur für die Jahre 2020 bzw. im Falle des GFG 2021 beschlossenen Hilfen nicht nur fortschreiben, sondern auch weiterentwickeln.
Es reicht dauerhaft nicht aus, Bilanzierungshilfen zu ermöglichen und Kredite zu gewähren. Vergleichbar zum Gesetz zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden in Folge der COVID-19-Pandemie durch Bund und Länder (GewStAusgleichsG) brauchen die nordrheinwestfälischen Städte, Kreise und Gemeinden, aber auch die kommunalen Unternehmen, auch in den kommenden Jahren echte Zuschüsse von Bund und Land. Denn nur wenn wir in Remscheid wieder Eigenkapital aufbauen können und unsere Liquiditätskredite zurückführen können, drohen uns in den nächsten Jahren nicht weitere Sparrunden oder Regulierungen durch die Kommunalaufsicht.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Sven Wolf
Fraktionsvorsitzender
gez. Markus Kötter
Fraktionsvorsitzender
gez. David Schichel
Fraktionsvorsitzender
gez. Brigitte Neff-Wetzel
Fraktionsvorsitzende
gez. Sven
Fraktionsvorsitzender
gez. Waltraud Bodenstedt
Gruppensprecherin
gez. Bettina Stamm
Ratsmitglied
Antrag für die Sitzung des Rates am 24. Juni 2021
Die Fraktionen von SPD, Bündnis‘90/DIE GRÜNEN und FDP stellen in der o. a. Sitzung folgenden Antrag zur Abstimmung:
Die Verwaltung wird beauftragt, nachfolgende Punkte ergänzend zur Beschlussvorlage „Lade-Infrastrukturkonzept für Elektrofahrzeuge und Pedelecs für das Stadtgebiet Remscheid (Drs. 16/0758) umzusetzen.
1. Die Verwaltung führt eine zielgerichtete Befragung der bisherigen Besitzerinnen und Besitzer von E-Autos (vollelektrisch und Plug-In-Hybrid) durch, um zu ermitteln, wie und wo diese Autos bisher aufgeladen werden.
2. Die Verwaltung erstellt eine fortlaufende Übersicht über die Zahl der Neuanmeldungen von PKWs, die vollelektrisch oder mit Plug-In-Hybrid angetrieben werden, und berichtet hierzu jährlich im zuständigen Ausschuss (Punkt 9).
3. Die Verwaltung erstellt unter Einbeziehung privater Parkhausbetreiber eine Konzept, welche Parkhäuser perspektivisch zusätzlich mit Ladesäulen ausgestattet und in den Abendstunden auch für die Anwohnerschaft nutzbar gemacht werden können.
4. Die Verwaltung prüft, in welchen Stadtteilen, sich zusätzliche Quartiersladestationen anbieten und ob diese zugleich auch als (Nacht-)Parkflächen genutzt werden können. Hierzu ist auch die temporäre Nutzung von Unternehmensparkplätzen Beschäftigtenparkplätzen, Besucherparkplätze, Parkplätze für Kunden zu prüfen und ggf. entsprechende Gespräche mit den Eigentümerinnen und Eigentümern bzw. Betreibenden aufzunehmen.
5. Die Verwaltung führt Gespräche mit EWR, GEWAG, GWG sowie Eigentümern und Mietern, um gemeinsam Ideen für Ladestationen im Quartier und u. a. eine mögliche Nutzung von Garagenhöfen, zu entwickeln.
6. Die Verwaltung führt Gespräche mit den (möglichen) Betreiberinnen und Betreibern von Ladesäulen in Remscheid mit dem Ziel, ein einfaches und einheitliches Bezahlsystem für die öffentlichen Ladesäulen in Remscheid zu erreichen.
7. Die Verwaltung erstellt eine fortlaufend zu aktualisierende Übersicht der öffentlichen und privaten Parkplätze, die in den Nachtstunden zum Abstellen von E-Fahrzeugen auch nach einem Ladevorgang genutzt werden können und veröffentlicht diese über geeignete Kanäle (Beschilderung, App, Schnittstellen, Navigationsdaten, Homepage, etc).
8. Die Verwaltung prüft gemeinsam mit den Töchtern EWR und PSR wie auch der TBR, welche Quartiere für den Bau (Standortprüfung) und einen wirtschaftlichen Betrieb zusätzlicher Quartiersgaragen (inkl. zusätzlicher Ladepunkte) geeignet sind.
9. Über den Fortgang und die (Zwischen-) Ergebnisse der Prüfungen der Punkte 1 bis 8 wird im Ausschuss für Mobilität und Wirtschaftsförderung berichtet.
Begründung:
Nun heißt es, die Elektromobilität alltagstauglich zu machen und flächendeckend den Ausbau der Ladeinfrastruktur voranzutreiben.
Die Beschlussvorlage (Drs. 16/0758) zum Lade-Infrastrukturkonzept für Elektrofahrzeige und Pedelecs für das Remscheider Stadtgebiet ist ein erster wichtiger Schritt!
E-Mobilität nimmt Fahrt auf und die Zulassungszahlen für E-Fahrzeuge und Plug-In-Hybride werden in den nächsten Jahren weiter steigen.
Im ersten Quartal 2021 hat sich der Anteil der elektrisch oder hybrid angetriebenen Fahrzeuge bei allen Neuzulassungen auf 37% erhöht. Wir gehen davon aus, dass sich in Remscheid eine ähnliche Dynamik abzeichnet.
Erste Ansprechpartnerinnen für den Ausbau der Ladeinfrastruktur sollten in Remscheid die Stadtverwaltung und unser kommunaler Energieversorger, die EWR GmbH, sein.
Daher werden aus unserer Sicht die angestrebten Ladepunkte (lt. Beschlussvorlage) in Remscheid für die kommenden Jahre nicht ausreichen.
Das Aufladen der E-Fahrzeuge muss praktisch und möglichst für alle und nicht nur wenige möglich sein. Zumal dann, wenn dies nicht in unmittelbarer Nähe vor dem Haus gegeben ist, müssen andere Angebote geschaffen werden.
In vielen Wohnquartieren gibt es die sogenannten Garagenhöfe, die wir zu Quartiersladestationen ausbauen und umbauen wollen. Stellflächen in Parkhäusern können mit Wallboxen (Parkhäuser werden zu E-Tankstellen – Beispiel Wiesbaden) ausgestattet und dort auch nachts zum Parken und Aufladen genutzt werden, denn schon heute gibt es besonders in der Innenstadt nicht ausreichend Parkraum für die Anwohnerinnen und Anwohner.
Im Abschlussbericht des Büros Dr. Claudia Brasse heißt es, dass man den Bedarf an öffentlicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge quantitativ und qualitativ beschrieben hat, aber bereits Planungen für weitere Ladepunkte durch die EWR GmbH in Planung sind. Dies gilt es weiter voranzutreiben!Die Zukunft muss den Bürgerinnen und Bürgern Möglichkeiten zur Nutzung nachhaltiger Verkehrsmittel vorhalten. Die Bereitstellung von Lademöglichkeiten muss am Wohn- und Arbeitsplatz gegeben sein.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Sven Wolf MdL
Fraktionsvorsitzender
gez. David Schichel
Fraktionsvorsitzender
gez. Sven Chudzinski
Fraktionsvorsitzender
Antrag zur Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Wohnen und Pflege am 08.09.2021:
Die Fraktionen SPD, GRÜNE und FDP stellen folgenden Antrag:
Die für Remscheid relevanten Ergebnisse des AOK-Gesundheitsreports 2021 werden im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Wohnen und Pflege vorgestellt.
Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, in Absprache mit der Gesundheitskonferenz erste Ideen zur Verbesserung der Gesundheitssituation in Remscheid zu erarbeiten und auf Basis dessen ein Modell des Gesundheitsamtes zu erstellen. Dabei werden auch Maßnahmen und Beiträge seitens der Remscheider Unternehmen berücksichtigt.
Begründung:
Laut Presseberichterstattung hat die AOK in ihrem aktuellen Gesundheitsreport festgestellt, dass Remscheid insbesondere von den Folgen der Corona-Pandemie betroffen ist. Unter anderem soll Remscheid mit 135 Sterbefällen pro 100.000 Einwohner*innen Platz drei bei den „Sterbefällen aufgrund von Covid-19“ belegen. Der Durchschnittswert liegt bei 92. Die Risikogruppen sind in Remscheid im Vergleich besonders stark vertreten. Dies unterstreicht die bereits im Vorfeld von Politik und Verwaltung getätigte Einschätzung, dass Remscheid aufgrund der sozialen Struktur besonders von der Corona-Pandemie und ihren gesundheitlichen und sozialen Folgen betroffen ist. Remscheid ist eine Stadt mit einem hohen Industrieanteil, Menschen in prekären Jobs und Wohnsituationen. Dies beeinflusst auch die Gesundheitssituation.
Zur besseren Bewertung und Einschätzung der Ergebnisse des AOK-Gesundheitsreports ist eine ausführliche Darstellung der für Remscheid relevante Ergebnisse sinnvoll. Um einer weiteren Verschlechterung der Gesundheitssituation der Remscheiderinnen und Remscheider vorzubeugen, halten wir es für sinnvoll, dass bereits frühzeitig entgegengesteuert wird. Auf Basis der Erkenntnisse durch den Report sollte die Verwaltung gemeinsam mit den handelnden Akteur*innen der Gesundheitskonferenz Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheitssituation vor Ort erarbeiten.
Die Verwaltung wird beauftragt, das erfolgreiche Format der Bürgerplanungswerkstatt für eine lebenswerte und belebte Altstadt Lennep wieder aufleben zu lassen. Dabei soll der Betrachtungsraum um den Bereich der Kölner Straße zwischen Altstadt und Kreishaus erweitert werden. Die bisherigen Konzepte werden um ein digitales Beteiligungsangebot ergänzt.
Eine Kompensation kann durch das Förderprogramm „Heimat-Werkstatt“ des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen erfolgen, die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Förderantrag zu stellen.
Begründung:
Die Zukunft Lenneps steht vor einer großen Herausforderung. Lennep steht mit oder ohne DOC vor einem Wandlungsprozess. Unser übergeordnetes Ziel muss die Wiederbelebung des Stadtteils sein. Daher möchten wir einen Leitbildprozess für eine lebenswerte und belebte Lenneper Altstadt anstoßen. Dies geht nur durch einen breiten bürgerschaftlichen Dialog. Ein Konzept ist nur trag- und umsetzbar, wenn es von der Bevölkerung getragen und weiterentwickelt wird. Aus diesem Grund schlagen wir eine Bürgerplanungswerkstatt vor. Ein diesbezügliches Konzept sollt erstellt werden und eine Kompensation durch das NRW-Förderprogramm „Heimat-Werkstatt“ überprüft werden.
Die Maßnahme 8 der Mobilitätsstrategie „digitale und bedarfsgerechte Verkehrssteuerung“ wird umgesetzt. Dazu wird in einem ersten Schritt zeitnah eine Arbeitsgruppe der Verwaltung unter Beteiligung des Rates, des Beirates für die Gleichstellung der Menschen mit Behinderungen, des Seniorenbeirates, der TBR und der Stadtwerke Remscheid eingerichtet. Außerdem schlagen wir vor, die Bergische IHK und die Bergische Struktur- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft zur Mitarbeit einzuladen. Über den Fortschritt wird den Fachausschüssen bis Ende 2021 berichtet.
Begründung:
Am 05. Juli 2018 wurde die gesamtstädtische Mobilitätsstrategie der Stadt Remscheid mit großer Mehrheit geändert beschlossen.
Die geänderte Maßnahme 8 sieht eine flächendeckende, digitale und bedarfsgerechte Verkehrssteuerung vor. Dazu gehört die Optimierung der Lichtsignalanlagen mit dem Ziel zu Fuß Gehenden, Radfahrenden und dem Nahverkehr den Vorrang einzuräumen und damit eine barrierefreie und umweltverträgliche Mobilität zu befördern.
Um weitere Aspekte zu eruieren und zu berücksichtigen, sollte eine Arbeitsgruppe aus Rat und Verwaltung eingerichtet werden. Darüber hinaus sollten die betroffenen städtischen Beteiligungen und Beiräte involviert werden.
Da sich die Bergische IHK und die Bergische Struktur- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft derzeit intensiv mit dem Thema Mobilität auseinandersetzen, schlagen wir vor, beide Institutionen zur Mitarbeit einzuladen. Mit ihrem Positionspapier zur Verkehrswende hat die Bergische IHK sich auf den Weg zu einem Neudenken der Mobilität gemacht. Auch die BSW beleuchtet mit ihrem Projekt „Bergisch.Smart.Mobillity“ das Thema Zukunftsmobilität.
Durch die weitere Verbreitung der Delta-Variante wächst die Sorge, dass uns im Spätsommer eine vierte Corona-Welle erreichen wird. Diese würde vor allem die bisher ungeimpften Bevölkerungsgruppen betreffen – also Kinder und Jugendliche.
Wir wollen daher sichergehen, dass wir alles tun, um eine solche vierte Welle zu verhindern und damit sowohl die Gesundheit der Jugend wie auch die Existenzgrundlage vieler vom Lockdown betroffenen Branchen schützen. Unser Ziel sollte es sein, eine langfristige Rückkehr in die Normalität zu gewährleisten. So benötigen etwa Gastronomie und Wirtschaft verlässliche Perspektiven. Vor allem aber müssen die Pflegekräfte, die nun seit mehr als einem Jahr massiv gefordert sind, entlastet werden. Dafür bedarf es eines zügigen und konsequenten Impffortschritts.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:
Anfrage zur Sitzung des Rates am 24.06.2021 und zur Sitzung des JHA am 25.08.2021
Mit dem Begleitbeschluss zum Haushalt 2021/2022 (16/0613) haben wir zum Zwecke der Qualitätsentwicklung in den Betreuungsangeboten für Kinder zusätzlich 75.000 Euro im Haushaltsjahr 2021 und 180.000 Euro im Haushaltsjahr 2022 zur Verfügung gestellt.
Dazu bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:
Anfrage zur Sitzung des Ausschusses Bürgerservice, Ordnung und Sicherheit am 01.06.2021:
Der Verkehrsraum ist gerade in Ballungsräumen knapp. Wo viele Menschen mobil sein wollen oder müssen, ist es daher wichtig, dass sie es auch können. Dies gilt für alle Verkehrsteilnehmer*innen, ganz unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel.
Immer wieder hört man Klagen über rücksichtslose Falschparker*innen, die gerade die schwächeren Verkehrsteilnehmer*innen unnötigerweise behindern oder in Gefahr bringen. Dazu zählen z.B. Rollstuhlfahrer*innen, Kinder auf dem Schulweg, Geh- und Sehbehinderte, Radfahrer*innen (Parken auf Radstreifen), Senior*innen und Eltern mit Kinderwagen, um eine kleine Auswahl zu nennen. Auch bei Rettungseinsätzen und im öffentlichen Nahverkehr fällt dieses unsoziale Verhalten häufig negativ auf.
Daher würden wir gerne wissen, wie sich die Situation in Remscheid darstellt und bitten um Beantwortung der folgenden Fragen, den ruhenden Verkehr betreffend:
Antrag zur Sitzung der BV 1 am 08.06.2021:
Bei folgenden Einbahnstraßen wird im Rahmen der diesjährigen Umsetzung des Radverkehrskonzeptes (siehe auchDS16/0345) prioritär geprüft, ob diese für den Radverkehr freigegeben werden können:
Begründung:
Einbahnstraßen stellen ein großes Hindernis für den Radverkehr dar. Um kurze und unkomplizierte Wege für mit dem Fahrrad Fahrende zu ermöglichen und damit den Radverkehr in Remscheid zu fördern, sollten Einbahnstraßen, wo nach StVO möglich, entgegen der Einbahnrichtung für den Radverkehr freigegeben werden.
In regelmäßigen Abständen finden bundes- und landesweite Warntage statt. Im Laufe eines solchen Tages werden alle bestehenden Warnsysteme und -mittel geprüft. Darunter Sirenen, Lautsprecherdurchsagen und die Warn-App „NINA“. Dabei wurde beobachtet, dass nicht alle Bezirke und Standorte in Remscheid gleichwertig gewarnt werden konnten. So waren in Außenbezirken Durchsagen und Sirenen teilweise nicht zu hören.
Zwecks Auswertung des letzten Warntages, bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:
Antrag der Fraktionen SPD, GRÜNE und FDP zur Sitzung des Ausschusses für Sport und Freizeit am 15.06.2021:
Der „Pakt für den Sport“ soll aktualisiert und für die Dauer der Ratsperiode verlängert werden. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Verhandlungen mit dem Sportbund Remscheid zu führen und über das Ergebnis eine Beschlussvorlage zu präsentieren.
Begründung:
Der „Pakt für den Sport“ stellt die Grundlagen der Zusammenarbeit von Verwaltung, Politik und Selbstverwaltung des Sports dar. Er regelt wichtige gesellschaftliche Aufgaben, die die Sportvereine innerhalb ihres Wirkungskreises abdecken. Er regelt ferner die Abstimmungsprozesse sowie die Förderung des Sports.
Eine Aktualisierung ist durch die Haushaltsbegleitbeschlüsse erforderlich. Die Fördersumme wird ab dem Jahr 2022 um 10.000 € erhöht, die Sportförderrichtlinien werden neu gefasst. Die Aktualisierung ist auch im Hinblick auf die technische Durchführbarkeit von Abstimmungsprozessen von Ratsvorlagen erforderlich.
Es wird vorgeschlagen, den „Pakt für den Sport“ unter der Bezeichnung „Pakt für Gesellschaft und Sport“ fortzuführen.
Anfrage
zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 19.05.2021 und des Ausschusses für Sport und Freizeit am 15.06.2021:
Die Parcours-Anlage am Remscheider Hauptbahnhof erfreut sich unter Jugendlichen großer Beliebtheit. Angesichts der Tatsache, dass es sich um die einzige in Remscheid handelt, stellen wir folgende Frage, um deren Beantwortung wir bitten:
Antrag der Fraktionen SPD, GRÜNE und FDP
zur Sitzung des Ausschusses für Bauen, Umwelt, Stadtentwicklung, Klimaschutz am 11.05.2021 und des Hauptausschusses und Ausschuss für nachhaltige Entwicklung, Digitalisierung und Finanzen am 20.05.2021:
Die Verwaltung wird aufgefordert, Gespräche mit den umliegenden Städten und Gemeinden, den Wasserwirtschaftsverbänden und- betrieben, der Landwirtschaft und den Biologischen Stationen aufzunehmen mit dem Ziel, die gute Praxis zum Schutz des bergischen Trinkwassers und der Gewässer, einschließlich der artenreichen Randstreifen, zu stabilisieren und auszubauen. Über den Fortschritt der Gespräche ist regelmäßig zu berichten.
Begründung:
Remscheid ist vom Wasser geprägt. Die vielen Bäche und Flüsse machen unsere Stadt zu etwas Besonderem. In den letzten Jahren haben die Wasserwirtschaftsverbände wie der Wupperverband, die Stadtwerke, die Landwirtschaft und auch die biologischen Stationen große Anstrengungen unternommen, um die Wasserqualität im Bergischen Land und auch in Remscheid erheblich zu bessern. Es wurden Wasserkooperationen gebildet, um die Belastung des Grundwassers deutlich zu senken. Die angelegten Gewässerrandstreifen dienen dem Arten- und Hochwasserschutz und die Ausweisung von Retentionsflächen schützt bei Starkregenereignissen auch die heimischen Betriebe vor spontan auftretendem Hochwasser.
Um die Fortschritte der Wasserkooperationen, der Entwicklung und Verbesserung der Gewässerrandstreifen nicht zu gefährden und die Artenvielfalt zu fördern, schlagen wir vor, unabhängig von den Rücknahmen bei der Novellierung des Landeswassergesetzes bei der derzeitigen guten Praxis, auch der Beteiligten zu bleiben und im Zweifel eher noch aufzuwerten.
Da die Gewässer nicht vor Stadtgrenzen halt machen, sollte die Stadt Remscheid mit den umliegenden Gemeinden, den Wasserwirtschaftsverbänden und –betrieben, der Landwirtschaft und den biologischen Stationen Kontakt aufnehmen und gemeinsam ein umfassendes Konzept zum Schutz der Bergischen Gewässer erarbeiten.
Antrag
zur Sitzung der BV 3 am 23.06.2021:
Die Verwaltung wird gebeten die Unterhaltungs- und Investitionsplanung für das Röntgen-Stadion an die notwendige Verlängerung der Nutzungsdauer anzupassen und vorzulegen. Dabei ist insbesondere darzustellen,
Begründung:
Aus den durch die DOC-Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts eintretenden Verzögerungen für die Sportflächen am Hackenberg entsteht gerade für Lennep neuer Handlungsdruck. Nicht nur die SG Hackenberg braucht eine verlässliche Perspektive, auch die Leichtathletinnen und -athleten und der Schul- und Freizeitsport im Bezirk. Neben dem Umbau des Tennenplatzes in Hackenberg, stellt sich auch die Frage, wie die Nutzung des Röntgen-Stadions für die kommenden Jahre aussehen soll. Neben dem Fußballplatz und den Leichtathletikanlagen sollte z.B. auch das Kleinspielfeld oberhalb der Tribüne nutzbar und die vorhandenen Gebäude verkehrssicher und funktionstüchtig erhalten bleiben. Um die Funktionstüchtigkeit der Sportanlage über die nun verlängerte Nutzungsdauer zu gewährleisten, muss die Unterhaltungs- und Investitionsplanung an die veränderten Anforderungen angepasst und die Finanzierung sichergestellt werden.
Antrag
zur Sitzung der BV 3 am 23.06.2021:
Die Verwaltung schafft unter Berücksichtigung bestehender Förderprogramme Grundlagen für einen erfolgreichen Neustart von Gastronomie und Einzelhandel nach dem Lockdown. Dazu zählt:
Begründung:
Unter den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie leidet die Remscheider Gastronomie, aber auch der Einzelhandel in besonderem Maße. Der nun schon seit vielen Monaten anhaltende Lockdown hat erheblich Umsatzeinbußen zur Folge. Gastronomie und Einzelhandel stehen vielfach vor der Existenzfrage. Daher muss nach dem Lockdown ein vereinfachter Start ermöglicht werden. Wir bitten deshalb, die im September 2020 im Rat beschlossenen Maßnahmen für die Lenneper Gastronomie fortzuführen. Um die Bedarfe der Lenneper Gastronomie passgenau zu ermitteln, halten wir die Einberufung eines Runden Tischs mit der Lenneper Gastronomie für zielführend. Die bestehenden Förderprogramme von Land und Bund sind zu berücksichtigen.