

09.09.26 –
In den letzten Wochen ist die Debatte rund um die Situation an der „Zange“ prägend für den Diskurs gewesen. So beschrieb die CDU den Ort als „Drogen-Hotspot“ und forderte den Abbau der Bänke vor Ort. Andere forderten hingegen, dass der Fokus auf die Prävention gesetzt werden solle und das Verdrängen nur dazu führe, dass an einem anderen Ort die gleichen Probleme auftauchen. Oberbürgermeister Sven Wolf (SPD) hat nun ein Alkoholverbot auf der oberen Alleestraße per Allgemeinverfügung beschlossen.
David Schichel, Fraktionsvorsitzender der GRÜNEN-Fraktion, dazu:
„Anstatt eine Lösung für die Situation zu suchen, erleben wir, dass der Oberbürgermeister nach dem Parkplatzverweilverbot nun erneut versucht, Probleme einfach mit Verboten zu lösen. Ja, Beschwerden über die Situation rund um die Zange gibt es. Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) kann – und soll – bereits heute gegen Vermüllung, Urinieren und Ähnliches vorgehen. Dafür hat er schon jetzt die notwendigen Befugnisse und kann auch ohne eine solche Allgemeinverfügung Platzverweise aussprechen. Wir brauchen keine Verfügung, die offensichtlich nur das Ziel hat, Menschen zu verdrängen. Diese Ideenlosigkeit führt zudem direkt zu neuen Problemen: Die Zange befindet sich zwischen verschiedenen gastronomischen Angeboten und Möglichkeiten, Getränke zu kaufen. Damit ist auch das bekannte Wegbier auf der oberen Alleestraße nun erst einmal Geschichte.“
Marvin Schneider, Fraktionsvorsitzender der GRÜNEN Bezirksfraktion in Alt-Remscheid:
„Grundsätzlich ist es gut, wenn der KOD an der Zange nun mehr Präsenz zeigt und auch verstärkt Streetwork eingesetzt werden soll. Da das Ziel der Verfügung aber offensichtlich darin besteht, die dortigen Personengruppen zu verdrängen, ist fraglich, wie viel diese Maßnahmen an dieser Stelle dann noch bewirken können. Es wäre sinnvoller gewesen, zunächst andere Schritte einzuleiten, anstatt alle Menschen, die sich dort aufhalten, unter Generalverdacht zu stellen.“
Schichel und Schneider ergänzen: „Ähnliche Ansätze haben sich in der Vergangenheit rechtlich schnell erledigt. So hob das Verwaltungsgericht Düsseldorf im Jahr 2018 die entsprechende ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Duisburg auf (Az. 18 K 8955/17).“
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Niklas Geßner
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