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02.06.22
Beatrice Schlieper, fachpolitische Sprecherin im Ausschuss für Gleichstellung, Vielfalt und Antidiskriminierung (GVA): „Wie kann es sein, dass vor allem in den digitalen Medien, sich jeder zum Thema Abtreibung äußern darf, aber die Expert*innen, nämlich kompetente Ärzt*innen, keine Beratung geben dürfen? Das ist für mich ein Unding und obendrein gefährlich!“
„Informationen sind keine Werbung, sie sind ein wichtiger Teil der Aufklärung zu einer schwierigen Entscheidung für Schwangere“, stellt Sabine Yündem, Sprecherin im AK Frauen der Grünen und sachkundige Einwohnerin im GVA, klar. „Ärzt*innen, die ungewollt Schwangere vor sich sitzen haben, könnten bei Abschaffung des Paragrafen 219a einfach nur ein medizinisches Aufklärungsgespräch führen. Das war bisher nicht möglich, wenn die Ärzt*innen einen solchen Eingriff selbst vorgenommen haben. Sie durften bisher auch nicht auf ihrer Homepage über Schwangerschaftsabbrüche informieren. Das ist unverantwortlich und eine Entmündigung der Frauen.“
Dieser Paragraf hat seinen Ursprung im Nationalsozialismus. Dass 2022 noch immer über seine Abschaffung diskutiert wird, passt nicht in unsere Gesellschaft. Mehr Selbstbestimmung in dieser Frage erhalten Frauen jedoch erst, wenn auch der Paragraf 2018 abgeschafft wird, machen beide Politikerinnen deutlich.
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