Konsequenzen aus dem AOK-Gesundheitsreport 2021

 

Antrag zur Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Wohnen und Pflege am 08.09.2021:

 

Vorstellung des AOK-Gesundheitsreports 2021 und einleitende Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheitssituation in Remscheid

 

Die Fraktionen SPD, GRÜNE und FDP stellen folgenden Antrag:

 

Die für Remscheid relevanten Ergebnisse des AOK-Gesundheitsreports 2021 werden im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Wohnen und Pflege vorgestellt.

 

Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, in Absprache mit der Gesundheitskonferenz erste Ideen zur Verbesserung der Gesundheitssituation in Remscheid zu erarbeiten und auf Basis dessen ein Modell des Gesundheitsamtes zu erstellen. Dabei werden auch Maßnahmen und Beiträge seitens der Remscheider Unternehmen berücksichtigt.

 

Begründung:

 

Laut Presseberichterstattung hat die AOK in ihrem aktuellen Gesundheitsreport festgestellt, dass Remscheid insbesondere von den Folgen der Corona-Pandemie betroffen ist. Unter anderem soll Remscheid mit 135 Sterbefällen pro 100.000 Einwohner*innen Platz drei bei den „Sterbefällen aufgrund von Covid-19“ belegen. Der Durchschnittswert liegt bei 92. Die Risikogruppen sind in Remscheid im Vergleich besonders stark vertreten. Dies unterstreicht die bereits im Vorfeld von Politik und Verwaltung getätigte Einschätzung, dass Remscheid aufgrund der sozialen Struktur besonders von der Corona-Pandemie und ihren gesundheitlichen und sozialen Folgen betroffen ist. Remscheid ist eine Stadt mit einem hohen Industrieanteil, Menschen in prekären Jobs und Wohnsituationen. Dies beeinflusst auch die Gesundheitssituation.

 

Zur besseren Bewertung und Einschätzung der Ergebnisse des AOK-Gesundheitsreports ist eine ausführliche Darstellung der für Remscheid relevante Ergebnisse sinnvoll. Um einer weiteren Verschlechterung der Gesundheitssituation der Remscheiderinnen und Remscheider vorzubeugen, halten wir es für sinnvoll, dass bereits frühzeitig entgegengesteuert wird. Auf Basis der Erkenntnisse durch den Report sollte die Verwaltung gemeinsam mit den handelnden Akteur*innen der Gesundheitskonferenz Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheitssituation vor Ort erarbeiten.

Bürgerplanungswerkstatt für eine lebenswerte Lenneper Altstadt

 

Antrag von SPD, GRÜNEN und FDP zur Sitzung der BV 3 am 23.06.2021:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das erfolgreiche Format der Bürgerplanungswerkstatt für eine lebenswerte und belebte Altstadt Lennep wieder aufleben zu lassen. Dabei soll der Betrachtungsraum um den Bereich der Kölner Straße zwischen Altstadt und Kreishaus erweitert werden. Die bisherigen Konzepte werden um ein digitales Beteiligungsangebot ergänzt.

 

Eine Kompensation kann durch das Förderprogramm „Heimat-Werkstatt“ des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen erfolgen, die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Förderantrag zu stellen.

 

Begründung:

 

Die Zukunft Lenneps steht vor einer großen Herausforderung. Lennep steht mit oder ohne DOC vor einem Wandlungsprozess. Unser übergeordnetes Ziel muss die Wiederbelebung des Stadtteils sein. Daher möchten wir einen Leitbildprozess für eine lebenswerte und belebte Lenneper Altstadt anstoßen. Dies geht nur durch einen breiten bürgerschaftlichen Dialog. Ein Konzept ist nur trag- und umsetzbar, wenn es von der Bevölkerung getragen und weiterentwickelt wird. Aus diesem Grund schlagen wir eine Bürgerplanungswerkstatt vor. Ein diesbezügliches Konzept sollt erstellt werden und eine Kompensation durch das NRW-Förderprogramm „Heimat-Werkstatt“ überprüft werden.

Umsetzung einer digitalen und bedarfsgerechten Verkehrssteuerung

 

Antrag der Fraktionen SPD, GRÜNE und FDP zu den Sitzungen des Beirates für die Gleichstellung der Menschen mit Behinderungen am 18.08.2021, des Seniorenbeirates am 19.08.2021, des Ausschusses für Wirtschaftsförderung und Mobilität am 02.09.2021 und des Hauptausschusses und Ausschusses für nachhaltige Entwicklung, Digitalisierung und Finanzen am 09.09.2021 und des Betriebsausschusses für die Technischen Betriebe Remscheid am 21.09.2021:

 

Die Maßnahme 8 der Mobilitätsstrategie „digitale und bedarfsgerechte Verkehrssteuerung“ wird umgesetzt. Dazu wird in einem ersten Schritt zeitnah eine Arbeitsgruppe der Verwaltung unter Beteiligung des Rates, des Beirates für die Gleichstellung der Menschen mit Behinderungen, des Seniorenbeirates, der TBR und der Stadtwerke Remscheid eingerichtet. Außerdem schlagen wir vor, die Bergische IHK und die Bergische Struktur- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft zur Mitarbeit einzuladen. Über den Fortschritt wird den Fachausschüssen bis Ende 2021 berichtet.

 

Begründung:

 

Am 05. Juli 2018 wurde die gesamtstädtische Mobilitätsstrategie der Stadt Remscheid mit großer Mehrheit geändert beschlossen.

 

Die geänderte Maßnahme 8 sieht eine flächendeckende, digitale und bedarfsgerechte Verkehrssteuerung vor. Dazu gehört die Optimierung der Lichtsignalanlagen mit dem Ziel zu Fuß Gehenden, Radfahrenden und dem Nahverkehr den Vorrang einzuräumen und damit eine barrierefreie und umweltverträgliche Mobilität zu befördern.

 

Um weitere Aspekte zu eruieren und zu berücksichtigen, sollte eine Arbeitsgruppe aus Rat und Verwaltung eingerichtet werden. Darüber hinaus sollten die betroffenen städtischen Beteiligungen und Beiräte involviert werden.

 

Da sich die Bergische IHK und die Bergische Struktur- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft derzeit intensiv mit dem Thema Mobilität auseinandersetzen, schlagen wir vor, beide Institutionen zur Mitarbeit einzuladen. Mit ihrem Positionspapier zur Verkehrswende hat die Bergische IHK sich auf den Weg zu einem Neudenken der Mobilität gemacht. Auch die BSW beleuchtet mit ihrem Projekt „Bergisch.Smart.Mobillity“ das Thema Zukunftsmobilität.

Wie wird der Impffortschritt in Remscheid gewährleistet?

Anfrage zur Sitzung des Rates am 24.06.2021

 

Durch die weitere Verbreitung der Delta-Variante wächst die Sorge, dass uns im Spätsommer eine vierte Corona-Welle erreichen wird. Diese würde vor allem die bisher ungeimpften Bevölkerungsgruppen betreffen – also Kinder und Jugendliche.

 

Wir wollen daher sichergehen, dass wir alles tun, um eine solche vierte Welle zu verhindern und damit sowohl die Gesundheit der Jugend wie auch die Existenzgrundlage vieler vom Lockdown betroffenen Branchen schützen. Unser Ziel sollte es sein, eine langfristige Rückkehr in die Normalität zu gewährleisten. So benötigen etwa Gastronomie und Wirtschaft verlässliche Perspektiven. Vor allem aber müssen die Pflegekräfte, die nun seit mehr als einem Jahr massiv gefordert sind, entlastet werden. Dafür bedarf es eines zügigen und konsequenten Impffortschritts.

 

Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:

 

  1. Wird in allen Impfstellen (Impfzentrum, Hausarztpraxen, Betriebsärzte etc.) auch während der Sommerferien durchgehend geimpft?
  2. Wann ist mit welchen Impflieferungen zu rechnen / Steht genügend Impfstoff zur Verfügung?
  3. Zu welchem Zeitpunkt ist ein ausreichendes Impfniveau erreicht?
  4. Wie ist der Sachstand der Anfrage der Stadt ans MAGS zur Impfung in Betrieben?
  5. Werden weitere Vorkehrungen zur Impfung von Menschen in Armutslagen wie beengte Wohnverhältnissen, Sozialgeldbezug etc. getroffen?
  6. Gibt es genug Impfstoffe für Kinder und Jugendliche mit Vorerkrankungen?
  7. Für welchen Zeitpunkt ist eine möglicherweise notwendige Drittimpfung vorgesehen?
  8. Wie ist die Impfbereitschaft insgesamt einzuschätzen?

Sachstand der Umsetzung des Haushaltsbegleitbeschlusses: Qualitätsentwicklung in den Betreuungsangeboten für Kinder

 

 

Anfrage zur Sitzung des Rates am 24.06.2021 und zur Sitzung des JHA am 25.08.2021

 

Mit dem Begleitbeschluss zum Haushalt 2021/2022 (16/0613) haben wir zum Zwecke der Qualitätsentwicklung in den Betreuungsangeboten für Kinder zusätzlich 75.000 Euro im Haushaltsjahr 2021 und 180.000 Euro im Haushaltsjahr 2022 zur Verfügung gestellt.

 

Dazu bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:

 

  1. Wie und für welche Maßnahmen, werden die im Begleitbeschluss zum Haushalt 2021/2022 zur Verfügung gestellten Mittel in den Jahren 2021 und 2022 verausgabt? 
  2. Gibt es für diese Maßnahmen Kriterien und einen Verteilungsschlüssel nach denen die Mittel zu verteilen sind?

Anfrage zum Falschparken im öffentlichen Raum

 

Anfrage zur Sitzung des Ausschusses Bürgerservice, Ordnung und Sicherheit am 01.06.2021:

 

Falschparken im öffentlichen Raum / Statusabfrage ruhender Verkehr

 

Der Verkehrsraum ist gerade in Ballungsräumen knapp. Wo viele Menschen mobil sein wollen oder müssen, ist es daher wichtig, dass sie es auch können. Dies gilt für alle Verkehrsteilnehmer*innen, ganz unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel.

 

Immer wieder hört man Klagen über rücksichtslose Falschparker*innen, die gerade die schwächeren Verkehrsteilnehmer*innen unnötigerweise behindern oder in Gefahr bringen. Dazu zählen z.B. Rollstuhlfahrer*innen, Kinder auf dem Schulweg, Geh- und Sehbehinderte, Radfahrer*innen (Parken auf Radstreifen), Senior*innen und Eltern mit Kinderwagen, um eine kleine Auswahl zu nennen. Auch bei Rettungseinsätzen und im öffentlichen Nahverkehr fällt dieses unsoziale Verhalten häufig negativ auf.

 

Daher würden wir gerne wissen, wie sich die Situation in Remscheid darstellt und bitten um Beantwortung der folgenden Fragen, den ruhenden Verkehr betreffend:

 

  1. Wie viele und welche Verstöße wurden 2019 und 2020 im Rahmen der Parkraumüberwachung vom städtischen Ordnungsdienst festgestellt? Hier würden uns besonders die Verstöße interessieren, die die Rettungsdienste, die Feuerwehren und den ÖPNV behindert haben sowie die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer*innen potentiell hätten gefährden können oder haben.
  2. Wie hoch waren die Verwarn- bzw. Bußgelder in 2019 und 2020 aufgeteilt nach den jeweiligen Verstößen?
  3. Wie oft wurde 2019 und 2020 ein falsch parkendes Fahrzeug auf Geh- und Radwegen abgeschleppt?
  4. Gibt es eine Dienstanweisung oder Orientierungshilfe für die städtischen Beschäftigten in diesem Themenfeld, in welcher Form der Ermessensspielraum (Opportunitätsprinzip) angewendet werden soll?
  5. Hat die Stadt Remscheid mit den für Umsetzungen von Fahrzeugen beauftragten Dienstleistern eine Verfügbarkeitsgarantie verhandelt, die Umsetzungskriterien wie z.B. „zeitnahe und verlässliche Umsetzungen“ beinhaltet?
  6. In welchem Umfang wird privaten Anzeigen nachgegangen und werden die Anzeigenden über eine evtl. Verfahrenseinstellung unterrichtet?

Einbahnstraßen für den Radverkehr öffnen

Antrag zur Sitzung der BV 1 am 08.06.2021:

 

Bei folgenden Einbahnstraßen wird im Rahmen der diesjährigen Umsetzung des Radverkehrskonzeptes (siehe auchDS16/0345) prioritär geprüft, ob diese für den Radverkehr freigegeben werden können:

  • Neuplatz (bis Gründerhammer)
  • Brüderstraße (Zwischen Alleestraße und Schwesternstraße)
  • Oelmühle und Hägener Mühle (zwischen Haddenbacher Str. und Nüdelshalbach)

 

Begründung:

 

Einbahnstraßen stellen ein großes Hindernis für den Radverkehr dar. Um kurze und unkomplizierte Wege für mit dem Fahrrad Fahrende zu ermöglichen und damit den Radverkehr in Remscheid zu fördern, sollten Einbahnstraßen, wo nach StVO möglich, entgegen der Einbahnrichtung für den Radverkehr freigegeben werden.

Ablauf der Warntage und Bewertung der Warnsysteme im Katastrophenfall?

In regelmäßigen Abständen finden bundes- und landesweite Warntage statt. Im Laufe eines solchen Tages werden alle bestehenden Warnsysteme und -mittel geprüft. Darunter Sirenen, Lautsprecherdurchsagen und die Warn-App „NINA“. Dabei wurde beobachtet, dass nicht alle Bezirke und Standorte in Remscheid gleichwertig gewarnt werden konnten. So waren in Außenbezirken Durchsagen und Sirenen teilweise nicht zu hören.

 

Zwecks Auswertung des letzten Warntages, bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:

 

  1. In welcher Form wird die Bevölkerung im Katastrophenfall gewarnt (Aufschlüsselung nach Stadtteilen, Standorten und Warnmitteln)?
  2. Gab es Probleme beim Ablauf des letzten Warntages? Konnten alle Bezirke erreicht werden?
  3. Welche Maßnahmen sind zur Verbesserung des Warnsystems geplant?

„Pakt für den Sport“ aktualisieren und verlängern

Antrag der Fraktionen SPD, GRÜNE und FDP zur Sitzung des Ausschusses für Sport und Freizeit am 15.06.2021:

Der „Pakt für den Sport“ soll aktualisiert und für die Dauer der Ratsperiode verlängert werden. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Verhandlungen mit dem Sportbund Remscheid zu führen und über das Ergebnis eine Beschlussvorlage zu präsentieren.

 

Begründung:

Der „Pakt für den Sport“ stellt die Grundlagen der Zusammenarbeit von Verwaltung, Politik und Selbstverwaltung des Sports dar. Er regelt wichtige gesellschaftliche Aufgaben, die die Sportvereine innerhalb ihres Wirkungskreises abdecken. Er regelt ferner die Abstimmungsprozesse sowie die Förderung des Sports.

Eine Aktualisierung ist durch die Haushaltsbegleitbeschlüsse erforderlich. Die Fördersumme wird ab dem Jahr 2022 um 10.000 € erhöht, die Sportförderrichtlinien werden neu gefasst. Die Aktualisierung ist auch im Hinblick auf die technische Durchführbarkeit von Abstimmungsprozessen von Ratsvorlagen erforderlich.

Es wird vorgeschlagen, den „Pakt für den Sport“ unter der Bezeichnung „Pakt für Gesellschaft und Sport“ fortzuführen.

Senior*innen-Geräteparcours in der Sportanlage Am Stadtpark zur Mehrgenerationenanlage erweitern

Anfrage

zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 19.05.2021 und des Ausschusses für Sport und Freizeit am 15.06.2021:

 

Die Parcours-Anlage am Remscheider Hauptbahnhof erfreut sich unter Jugendlichen großer Beliebtheit. Angesichts der Tatsache, dass es sich um die einzige in Remscheid handelt, stellen wir folgende Frage, um deren Beantwortung wir bitten:

 

  1. Wie sieht die Verwaltung den Bedarf und die Möglichkeit, eine weitere Parcours-Anlage zu errichten?
  2. Bietet sich als möglicher Standort die Freifläche neben dem Senioren-Parcours hinter der Sporthalle Am Stadtpark an?
  3. Sieht die Verwaltung eine Möglichkeit, für Kinder eine solche Anlage um einen Barfuß-Parcour zu erweitern?

 

Trinkwasser- und Gewässerschutz stabilisieren und ausbauen

Antrag der Fraktionen SPD, GRÜNE und FDP

zur Sitzung des Ausschusses für Bauen, Umwelt, Stadtentwicklung, Klimaschutz am 11.05.2021 und des Hauptausschusses und Ausschuss für nachhaltige Entwicklung, Digitalisierung und Finanzen am 20.05.2021:

 

Die Verwaltung wird aufgefordert, Gespräche mit den umliegenden Städten und Gemeinden, den Wasserwirtschaftsverbänden und- betrieben, der Landwirtschaft und den Biologischen Stationen aufzunehmen mit dem Ziel, die gute Praxis zum Schutz des bergischen Trinkwassers und der Gewässer, einschließlich der artenreichen Randstreifen, zu stabilisieren und auszubauen. Über den Fortschritt der Gespräche ist regelmäßig zu berichten.

 

Begründung:

 

Remscheid ist vom Wasser geprägt. Die vielen Bäche und Flüsse machen unsere Stadt zu etwas Besonderem. In den letzten Jahren haben die Wasserwirtschaftsverbände wie der Wupperverband, die Stadtwerke, die Landwirtschaft und auch die biologischen Stationen große Anstrengungen unternommen, um die Wasserqualität im Bergischen Land und auch in Remscheid erheblich zu bessern. Es wurden Wasserkooperationen gebildet, um die Belastung des Grundwassers deutlich zu senken. Die angelegten Gewässerrandstreifen dienen dem Arten- und Hochwasserschutz und die Ausweisung von Retentionsflächen schützt bei Starkregenereignissen auch die heimischen Betriebe vor spontan auftretendem Hochwasser.

 

Um die Fortschritte der Wasserkooperationen, der Entwicklung und Verbesserung der Gewässerrandstreifen nicht zu gefährden und die Artenvielfalt zu fördern, schlagen wir vor, unabhängig von den Rücknahmen bei der Novellierung des Landeswassergesetzes bei der derzeitigen guten Praxis, auch der Beteiligten zu bleiben und im Zweifel eher noch aufzuwerten.

 

Da die Gewässer nicht vor Stadtgrenzen halt machen, sollte die Stadt Remscheid mit den umliegenden Gemeinden, den Wasserwirtschaftsverbänden und –betrieben, der Landwirtschaft und den biologischen Stationen Kontakt aufnehmen und gemeinsam ein umfassendes Konzept zum Schutz der Bergischen Gewässer erarbeiten.

Antrag

zur Sitzung der BV 3 am 23.06.2021:

 

Die Verwaltung wird gebeten die Unterhaltungs- und Investitionsplanung für das Röntgen-Stadion an die notwendige Verlängerung der Nutzungsdauer anzupassen und vorzulegen. Dabei ist insbesondere darzustellen,

 

  • welche Maßnahmen und Investitionen im Einzelnen notwendig sind, um die Verkehrssicherheit und Funktionalität des Röntgen-Stadions für den Schul-, Vereins- und Freizeitsport bis zu einer endgültigen Entscheidung über die Zukunft des Stadions sicherzustellen,
  • wie hoch der Finanzbedarf zur Umsetzung der einzelnen Maßnahmen ist,
  • inwieweit die notwendigen Finanzmittel bereits im Haushalt enthalten sind bzw. wie eine Deckung darüber hinaus erfolgen kann und
  • welcher zeitliche Ablauf zur Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen geplant ist.

 

 

Begründung:

 

Aus den durch die DOC-Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts eintretenden Verzögerungen für die Sportflächen am Hackenberg entsteht gerade für Lennep neuer Handlungsdruck. Nicht nur die SG Hackenberg braucht eine verlässliche Perspektive, auch die Leichtathletinnen und -athleten und der Schul- und Freizeitsport im Bezirk. Neben dem Umbau des Tennenplatzes in Hackenberg, stellt sich auch die Frage, wie die Nutzung des Röntgen-Stadions für die kommenden Jahre aussehen soll. Neben dem Fußballplatz und den Leichtathletikanlagen sollte z.B. auch das Kleinspielfeld oberhalb der Tribüne nutzbar und die vorhandenen Gebäude verkehrssicher und funktionstüchtig erhalten bleiben. Um die Funktionstüchtigkeit der Sportanlage über die nun verlängerte Nutzungsdauer zu gewährleisten, muss die Unterhaltungs- und Investitionsplanung an die veränderten Anforderungen angepasst und die Finanzierung sichergestellt werden.

Antrag

zur Sitzung der BV 3 am 23.06.2021:

Die Verwaltung schafft unter Berücksichtigung bestehender Förderprogramme Grundlagen für einen erfolgreichen Neustart von Gastronomie und Einzelhandel nach dem Lockdown. Dazu zählt:

 

  1. Einberufung eines Runden Tischs mit der Lenneper Gastronomie.
  2. Die Fortführung der Aussetzung der Erhebung von Sondernutzungsgebühren für Außengastronomie, Außenverkauf und Außenwerbung im Jahr 2022.
  3. Zusätzliche Flächen für Außengastronomie und den Außenverkauf/ Außenausschank, zum Beispiel auf geeigneten Gehwegen, Parkplätzen oder städtischen Grünflächen, werden weiterhin zeitlich befristet, aber schnell und unkompliziert genehmigt.
  4. Die Verwaltung tritt darüber hinaus zeitnah in Gespräche mit den ehrenamtlichen Veranstaltern der unterschiedlichen Traditions- und Brauchtumsfesten, um frühzeitig Grundlagen und Konzepte für eine mögliche Durchführung dieser Veranstaltungen unter den Bedingungen einer ausklingenden Pandemie zu erarbeiten.

 

 

Begründung:

 

Unter den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie leidet die Remscheider Gastronomie, aber auch der Einzelhandel in besonderem Maße. Der nun schon seit vielen Monaten anhaltende Lockdown hat erheblich Umsatzeinbußen zur Folge. Gastronomie und Einzelhandel stehen vielfach vor der Existenzfrage. Daher muss nach dem Lockdown ein vereinfachter Start ermöglicht werden. Wir bitten deshalb, die im September 2020 im Rat beschlossenen Maßnahmen für die Lenneper Gastronomie fortzuführen. Um die Bedarfe der Lenneper Gastronomie passgenau zu ermitteln, halten wir die Einberufung eines Runden Tischs mit der Lenneper Gastronomie für zielführend. Die bestehenden Förderprogramme von Land und Bund sind zu berücksichtigen.