Wie ist der Sachstand zum Förderprogramm für Stecker-Solaranlagen und Kleine PV-Anlagen bis 10kWp?

02.11.22 –

Anfrage

zu den Sitzungen des Hauptausschusses und Ausschuss für nachhaltige Entwicklung, Digitalisierung und Finanzen am 3.11.2022, des Rates am 17.11.2022 und des Ausschusses für Bauen, Umwelt, Stadtentwicklung, Klimaschutz am 29.11.2022.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mast-Weisz,

die Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bitten Sie um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Wieviel Förderanträge wurden gestellt?
  2. Wieviel Fördermittel wurden abgerufen?
  3. Wie lange ist die Bearbeitungsdauer eines Förderantrages?
  4. Wieviel Nennleistung wird vsl. installiert werden können?
  5. Ist bereits jetzt absehbar, ob für die Verstetigung des Projektes für die Haushaltsjahre 2023 ff. Mittelanmeldungen erforderlich sind und ob diese aus den zusätzlichen Mitteln der Billigkeitsrichtlinie finanziert werden können?
  6. Sind Probleme der Zuschussempfänger, die Terminvorgaben aus den Förderrichtlinien einzuhalten, bei der Stadt Remscheid bekannt?
  7. Gibt es Möglichkeiten seitens der Stadt Remscheid, das Verfahren in der Zukunft ggf. zu vereinfachen und in der Weise zu gestalten, dass die vorgegebenen Fristen eher eingehalten werden können?

 

Begründung:

Mit Beschluss vom 19.05.2022 wurde als Baustein zur praktischen Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger bei der Photovoltaikinstallation das Förderprogramm für Stecker-Solaranlagen und Kleine PV-Anlagen bis 10kWp initiiert. Dem zu Grunde lag eine Anfrage der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (DS 16/1944). Finanziert wurde die Maßnahme im Rahmen des „Erlasses zur Kompensation von Schäden infolge ausgebliebener Investitionen in den Klimaschutz in den Kommunen durch die Corona-Pandemie“ (Billigkeitsrichtlinie).

Inhalt der Förderrichtlinien ist u.a. die Vorgabe, der Baubeginn habe schnellstmöglich nach Zuschussbewilligung zu erfolgen, wobei die Anlage spätestens am 31.12. des Jahres in Betrieb sein muss. Alle Rechnungen und Nachweise sind spätestens bis zum 15. Januar des Folgejahres (2023) einzureichen. Diese Frist ist im vergangenen Sommer auf den 28. Februar 2023 verlängert worden. Wenn bis zum Ablauf der Frist die Nachweise nicht vorgelegt werden, dann verliert der Bewilligungsbescheid seine Gültigkeit.

Diese Fristen stellen Zuschussempfänger offenbar vor Schwierigkeiten, da verschiedene Materialien (Module, Wechselrichter, weitere Bauteile von Photovoltaikanlagen) derzeit sehr lange Lieferzeiten aufweisen und sich damit natürlich auch die Zeit bis zur Fertigstellung der Anlage verlängert. In vielen Fällen dürfte eine rechtzeitige Inbetriebnahme daher möglicherweise nicht zu erfüllen sein. Auch die Inanspruchnahme einer Energieberatung, die eine Voraussetzung für die Förderung ist, konnte aufgrund der hohen Zahl der Anfragen bei den Energieberatungen nur schwerlich umgesetzt werden. Diese terminlichen Schwierigkeiten betreffen freilich die Personen, die zu einem späteren Zeitpunkt einen Zuschussantrag gestellt haben, im besonderen Maße. Obwohl die Fördermittel ausgeschöpft sind, werden daher möglicherweise nicht alle Mittel abgerufen werden können.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Sven Wolf
Fraktionsvorsitzender

David Schichel
Fraktionsvorsitzender

Sven Chudzinski
Fraktionsvorsitzender

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