Ökologische Planung im Baugebiet Schwarzer Weg umsetzen

16.06.20 –

Zu Bebauungsplan Nr. 676 – Gebiet nördlich Schwarzer Weg: Die von der Unteren Umweltbehörde angeregten Maßnahmen umsetzen

Antrag zur Ratssitzung am 18. Juni 2020:

Die von der Unteren Umweltbehörde angeregten Maßnahmen werden im Rahmen eines Städtebaulichen Vertrages festgeschrieben. Dazu zählen die Nutzung Erneuerbarer Energien, die Absicherung von extensiver Dachbegrünung, je nach Energiekonzept in Kombination mit Photovoltaikanlagen, sowie Fassadenbegrünung.

Begründung:

Im Bebauungsplan 676 ist klar ersichtlich, dass beabsichtigt ist, eine Reihe von Zugeständnissen zu Lasten der Umwelt zu machen, die offenbar gänzlich ohne Kompensation erfolgen sollen.

Die zusätzliche Bodenversiegelung verdichtet den Boden als CO2- Senke, wie auch als Versickerungsfläche für Grundwasser. Das Baugrundstück berührt den Landschaftsplan Ost und ist daher keinesfalls als Fortsetzung der Bebauung anzusehen. Durch die angedachte Bebauung wird das Landschaftsbild und die Naherholungsnutzung erheblich gestört werden. Die Fläche gehört zur wesentlichen Biotopverbundfläche und liegt nahe dem südlichen geschützten Biotop Nass- und Feuchtgrünland „Bergisch Born“.

Darüber hinaus befinden sich in der Nähe des Baugebietes weder notwendige Nahversorgungsmöglichkeiten, noch eine ausreichende Anbindung an den Nahverkehr. Das heißt, es entsteht wiederum zusätzlicher Individualverkehr.

Es sind bereits 12 Jahre seit dem Beschluss über den ursprünglichen und weiterhin gültigen Plan von 2008 (BP 495) verstrichen. Die Erkenntnisse hinsichtlich Klima – und Umweltschutz, zu bevorstehenden Klima-Kipppunkten, haben sich aber gerade in den letzten Jahren exponentiell entwickelt, sodass aus heutiger Sicht anders auf Bebauungspläne geblickt werden muss.

Dem fortschreitenden Klimawandel müssen wir durch besonnene, nachhaltige Entscheidungen begegnen. Die Planung in Eisernstein sollte als Standard für alle zukünftigen Bebauungspläne angewendet werden. Für die neue Fläche am Schwarzen Weg sehen wir keinerlei Vorgaben dieser Art.

Daher sollten bei Verabschiedung dieses Bebauungsplans zumindest die von der Unteren Umweltbehörde angeregten Maßnahmen, nämlich die Nutzung Erneuerbarer Energien, eine extensive Dach- und Fassadenbegrünung im Rahmen eines Städtebaulichen Vertrages festgeschrieben werden.

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