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KV Remscheid

Gabriele genannt Gabi Schoenemann / pixelio.de

Die Versiegelung von Gartengrundstücken durch Schottergärten regulieren?

29.01.2019

Anfrage zur Sitzung des BUKO am 05.02.2019 und des BD am 05.03.2019:

In immer mehr Kommunen wird über Regulierungen für sogenannte Stein- oder Schottergärten diskutiert. Vermehrt setzen Gartenbesitzer auf die vermeintlich pflegeleichtere Gartengestaltung mit Kies und Steinen. Dies hat Konsequenzen für unsere Umwelt und das Ökosystem. Durch die zunehmende Versiegelung der Böden, ist es für Vögel und Insekten nicht möglich ausreichend Nahrung zu finden. Darüber hinaus führt dies zur Aufheizung der Böden und durch die Abdichtung mit Folien kann es bei Starkregenereignissen Überschwemmungen geben. Laut Aussagen des NABU (Naturschutzbund) NRW haben insbesondere die kleinen Grünflächen eine große Bedeutung für das Klima und die Artenvielfalt in unseren Städten.

In der Stadt Xanten wird es in Zukunft für neue Bebauungspläne Vorgaben zur Begrünung und Nicht-Versieglung geben. In der Stadt Lemgo wurde ein Mindestgebot von Pflanzen festgeschrieben. Auch in den benachbarten Großstädten gibt es neue Regelungen. In Dortmund darf es in neuen Wohngebieten keine Schotter-, Stein- und Kiesgärten mehr geben. Dafür wird Dachbegrünung in einigen Bereichen zur Pflicht. In der Stadt Köln gibt es diesbezügliche Förderprogramme.

Laut eines WDR-Berichtes hat sich auch der Bergische Naturschutzverein dieses Themas angenommen und mehrere Bürgermeister*innen mit der Bitte angeschrieben „die Pflicht zur Bepflanzung der Vorgärten“ in die Bauleitplanung aufzunehmen.

Dazu stellen sich der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgende Fragen, um deren Beantwortung wir Sie bitten:

  1. Wie beurteilt die Fachverwaltung den Trend hin zur Gartengestaltung mit Kies, Schotter und Steinen im Bereich von Gärten und Vorgärten?
  2. Fließen über die Grundflächen der Gebäude hinaus weitere versiegelte Flächen in die Bemessungsgrundlage der Niederschlagswassergebühren ein? Falls nein, welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, um die Bemessungsgrundlage auszuweiten?
  3. Liegt es im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten, dass die Stadt Remscheid eine Satzung erlässt, die die zusätzliche Versiegelung von Fläche im Sinne der Artenvielfalt, der Umwelt und des Klimaschutzes unterbinden kann?
  4. Ist es möglich anhand der o.g. Beispiele diesbezügliche Vorgaben in die Bebauungspläne aufzunehmen?
  5. Gibt es auch in Remscheid die Möglichkeit Dachbegrünung zu fördern? Gibt es überregionale Fördermittel?
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