Erbbaurecht: Nutzungs-, nicht gewinnorientiert

Erbbaurecht – was erst mal abstrakt klingt, beinhaltet für die Bürgerinnen und Bürger jedoch ganz konkrete und gravierende Punkte zum Thema Bauen und Wohnen. Daher hat die Gestaltungsmehrheit aus SPD, GRÜNEN und FDP einen Änderungsantrag zur Neufassung der Richtlinien der Stadt Remscheid über die Vergabe und den Verkauf von Erbbaugrundstücken (Drucksache 16/1632) vorgelegt, mit dem wir unter anderem bezahlbares Wohneigentum fördern wollen und über den der Rat in seiner heutigen Sitzung (28. April 2022) entscheidet.

02.06.22 –

Sebastian Thiel (Stellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD): „Ziel der Überarbeitung der erbbaurechtlichen Richtlinien und besonders des Ergänzungsantrages der Gestaltungsmehrheit ist es, die Konstruktion ‚Erbbaurecht‘ attraktiver zu gestalten. Hierzu bauen wir mit den geänderten Regelungen Hürden bei der Nutzung der Grundstücke ab; auf der anderen Seite senken wir für Selbstnutzer, sozialen Wohnungsbau sowie für soziale Zwecke den Erbbauzinssatz. Gerade zu Beginn der erbbaurechtlichen Verträge kommen wir so den Remscheiderinnen und Remscheidern beim Wunsch nach einem Eigenheim entgegen, da erfahrungsgemäß der am Anfang zur Finanzierung aufgenommene Betrag für das Gebäude einen großen Teil der monatlichen Ausgaben ausmacht.“

David Schichel (Fraktionsvorsitzender der GRÜNEN): „Mit unserem Änderungsantrag werden sowohl der soziale Wohnungsbau wie auch bezahlbares Wohneigentum gestärkt. Damit vor allem junge Familien in unserer Stadt geeigneten Wohnraum finden. Das geschieht unter anderem dadurch, dass wir den Erbbauzinssatz nutzungsorientiert statt gewinnorientiert ausrichten, sodass bei selbst genutztem Wohnraum oder gemeinnützige Nutzung ein geringerer Erbbauzinssatz angesetzt wird.“

Sven Chudzinski (Fraktionsvorsitzender der FDP): „Die Stadt verfolgt das nachvollziehbare Interesse, ihre Flächen nicht vollständig aus der Hand zu geben. Wir wollen die Nachteile, die sich für die Immobilienbesitzer durch das Erbbaurecht im Vergleich zum Volleigentum ergeben, möglichst weitgehend ausgleichen und auf diese Weise das Erbbaurecht in Remscheid attraktiv gestalten. Dazu gehören die Senkung des Erbbauzinses und der Verzicht auf weitere Belastungen. Zusätzlich wollen wir ein Vorrecht für die Erneuerung des Erbbaurechtsvertrags einräumen und damit den Inhabern des Erbbaurechts mehr Sicherheit geben. Wer in Remscheid ein Erbbaurecht erwirbt, soll sich darauf verlassen können, dass mögliche wirtschaftliche Nachteile im Vergleich zu anderen Kommunen gering ausfallen oder sogar ausgeglichen werden.“

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