Welche Konsequenzen hat die Beendigung der EEG-Förderung?

04.12.20 –

Anfrage von SPD, GRÜNEN und FDP zur Sitzung des Rates am 10.12.2020:

 

Nach dem aktuell geltenden Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) endet für Solar-Altanlagen nach 20 Jahren die Einspeisevergütung. Das bedeutet für die „Photovoltaik-Pioniere“ der ersten Stunde, dass ihre Förderung Ende dieses Jahres ausläuft. Da die Anlagen sich nach 20 Jahren in der Regel amortisiert haben, liegt das Problem nicht in der Beendigung der Förderung, sondern darin, dass der Solarstrom nicht mehr ins Netz eingespeist werden darf. Einfach zusammengefasst ist die Konsequenz für die Anlagenbetreibenden, dass sie ihren Strom entweder direkt vermarkten oder vollständig für den Eigenverbrauch nutzen müssen. Beides ist mit großen finanziellen und technischen Hürden verbunden und wird viele Anlagenbetreibenden, evtl. auch die Stadt, dazu zwingen ihre Anlagen abzubauen.

Der sich dazu in Beratung befindende Bundestag plant bis Ende des Jahres eine Novelle des EEG, die auch den o.g. Sachverhalt mit einbeziehen soll. Eine endgültige und rechtzeitige Lösung für die Anlagenbetreibenden ist derzeit jedoch nicht abzusehen.

Angesichts der durch die noch immer nicht vorliegende EEG-Novelle bestehenden rechtlichen Unsicherheiten zum Weiterbetrieb von Solaranlagen, bitten wir die Verwaltung um mündliche Beantwortung der folgenden Fragen und, insofern nötig, hierzu Herrn Prof. Hoffmann oder eine Vertretung der EWR einzuladen:

 

  1. Auf welchen städtischen Gebäuden sind Photovoltaik- und/ oder Solarthermieanlagen (im Folgenden „Anlagen“ genannt) mit welcher Einzel- und Gesamtleistung installiert?
  2. Aus welchen Baujahren stammen die einzelnen Anlagen?
  3. Welche Anlagen sind von der auslaufenden EEG-Förderung betroffen?
  4. Wie plant die Verwaltung mit diesen Anlagen zu verfahren?
  5. Gibt es eine Investitionsplanung für die Instandhaltung, Erneuerung und den Ersatz von bestehenden Anlagen?
  6. Welche zusätzlichen städtischen Anlagen sind derzeit in Planung?
  7. Wie viele private Anlagen sind im Netzgebiet der EWR von der auslaufenden Förderung betroffen?
  8. Wie verfährt die EWR mit betroffenen privaten Anlagen, die in ihr Netz einspeisen?
  9. Wird die EWR den betroffenen Betreiberinnen und Betreibern eine Übergangslösung anbieten, damit diese die Möglichkeit haben, sich auf die bislang vollkommen unklaren neuen Regelungen der angekündigten EEG-Novelle einstellen können?
  10. Wie ist der Sachstand bezüglich der Beantwortung der Anfrage der SPD-Fraktion „Solarstadt Remscheid“ (Drs. 15/6262)?

 

Kategorie

Allgemein | Anträge | Fraktion