Unterhaltungs- und Investitionsplanung für das Röntgen-Stadion anpassen

29.04.21 –

 

Antrag

zur Sitzung der BV 3 am 23.06.2021:

 

Die Verwaltung wird gebeten die Unterhaltungs- und Investitionsplanung für das Röntgen-Stadion an die notwendige Verlängerung der Nutzungsdauer anzupassen und vorzulegen. Dabei ist insbesondere darzustellen,

 

  • welche Maßnahmen und Investitionen im Einzelnen notwendig sind, um die Verkehrssicherheit und Funktionalität des Röntgen-Stadions für den Schul-, Vereins- und Freizeitsport bis zu einer endgültigen Entscheidung über die Zukunft des Stadions sicherzustellen,
  • wie hoch der Finanzbedarf zur Umsetzung der einzelnen Maßnahmen ist,
  • inwieweit die notwendigen Finanzmittel bereits im Haushalt enthalten sind bzw. wie eine Deckung darüber hinaus erfolgen kann und
  • welcher zeitliche Ablauf zur Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen geplant ist.

 

 

Begründung:

 

Aus den durch die DOC-Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts eintretenden Verzögerungen für die Sportflächen am Hackenberg entsteht gerade für Lennep neuer Handlungsdruck. Nicht nur die SG Hackenberg braucht eine verlässliche Perspektive, auch die Leichtathletinnen und -athleten und der Schul- und Freizeitsport im Bezirk. Neben dem Umbau des Tennenplatzes in Hackenberg, stellt sich auch die Frage, wie die Nutzung des Röntgen-Stadions für die kommenden Jahre aussehen soll. Neben dem Fußballplatz und den Leichtathletikanlagen sollte z.B. auch das Kleinspielfeld oberhalb der Tribüne nutzbar und die vorhandenen Gebäude verkehrssicher und funktionstüchtig erhalten bleiben. Um die Funktionstüchtigkeit der Sportanlage über die nun verlängerte Nutzungsdauer zu gewährleisten, muss die Unterhaltungs- und Investitionsplanung an die veränderten Anforderungen angepasst und die Finanzierung sichergestellt werden.

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