Sachstand Flächenvergabe an Zirkusbetriebe mit Wildtieren in Remscheid

21.04.21 –

 

Anfrage

zur Sitzung Ausschusses für Bürgerservice, Ordnung und Sicherheit am 01.06.2021 und des Rates am 24.06.2021:

Im September 2015 hatten wir, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Remscheid, beantragt, dass die Stadtverwaltung ab sofort keine städtischen Flächen mehr an Zirkusbetriebe überlässt, die bei CITES gelistete Wildtiere mitführen (Drs. 15/1666). Aufgrund der damalig geltenden Rechtsprechung war die Stadt Remscheid davon ausgegangen, „dass insbesondere aus den in den Urteilen des VG Chemnitz und des VG Darmstadt genannten Gründen eine Einschränkung der Widmungsinhalte der beiden öffentlichen Veranstaltungsplätze in Remscheid ohne örtliche konkret belegbare sachliche Begründung unzulässig ist und damit rechtswidrig wäre.“ (Drs. 15/1870) Aus diesem und in der genannten Drucksache weiter genannten Gründen wurde seitens der Verwaltung empfohlen, auf die Beschlussfassung zu verzichten. Die Empfehlung wurde zur Kenntnis genommen und der Antrag in den Gremien mehrheitlich abgelehnt.

 

Das Verwaltungsgericht München hatte mit Urteil vom 6. August 2014 den Beschluss einer Stadt bestätigt, kommunale Flächen nicht mehr an Zirkusbetriebe mit Wildtieren zu vermieten (Az. M 7 K 13.2449). Dieses Urteil wurde im o.g. Antrag zur Argumentation angeführt, war jedoch zum damaligen Zeitpunkt aufgrund Berufung vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht noch nicht rechtskräftig, was die Verwaltung in ihrer o.g. Einschätzung bekräftigt hatte.

 

Vor diesem Hintergrund bitten wir um einen aktuellen Sachstand und die Beantwortung der folgenden Fragen:

 

  1. Hat das Urteil des Verwaltungsgerichts Münchens aus dem Jahre 2014 der Berufung vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht standgehalten und ist mittlerweile rechtskräftig?
  2. Gibt es aufgrund aktueller Rechtsprechung eine neue Rechtsauffassung der Stadtverwaltung?

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