Langzeitarbeitslosigkeit bekämpfen - Öffentlich geförderte Beschäftigung in Remscheid umsetzen

02.06.15 –

Gemeinsamer Antrag von SPD, Grünen, FDP und W.i.R. zur Sitzung des Rates am 18.06.2015:

  1. Die Verwaltung trifft mit dem Jobcenter und dem weiteren Träger des Jobcenters der Arbeitsagentur Wuppertal, Solingen Vereinbarungen zur Umsetzung öffentlich geförderter Beschäftigung für SGB II-Beziehende.

  2. Die Verwaltung fordert das Jobcenter zur Beteiligung an Landes- und Bundesförderprogrammen auf.

  3. Die Verwaltung prüft inwieweit sie, z.B. im Rahmen eines passiv-aktiv Transfers im Bereich der durch die Teilnahme an den Programmen ersparten KdU, öffentlich geförderte Beschäftigung unterstützen kann.

Begründung:

Trotz des deutlichen Wirtschaftsaufschwunges und gesunkener Arbeitslosenzahlen der vergangenen Jahre sind noch immer über sechs Prozent der Remscheiderinnen und Remscheider arbeitslos. Darunter auch viele Migrantinnen und Migranten der ersten und zweiten Einwanderungsgeneration. Die Zahl der Langzeitarbeitslosen, weit über 50 Prozent im SGB II, ist trotz Maßnahmen im Jobcenter auf unverändert hohem Niveau. Daher ist es wichtig Impulse für eine zielgerichtete Qualifizierung, Eingliederung und Vermittlung von Langzeitarbeitslosen in Remscheid zu setzen, um das Entstehen neuer Langzeitarbeitslosigkeit zu verhindern und die Bemühungen, die bestehende Langzeitarbeitslosigkeit zu beenden, zu erhöhen. Notwendig ist daher eine Neuorientierung der Arbeitsmarktpolitik für Langzeitarbeitslose mit der Möglichkeit einer dauerhaft angelegten öffentlichen Beschäftigung.

Ein Arbeitsplatz bedeutet nicht nur seinen Lebensunterhalt selbstständig bestreiten zu können. Arbeit ermöglicht soziale Kontakte und Teilhabe, verleiht Selbstbewusstsein, fördert das Verantwortungsgefühl für sich und andere. Darum ist es selbstverständlich, dass dort, wo der Zugang zum regulären Arbeitsmarkt – aus welchen Gründen auch immer – dauerhaft versperrt ist, Angebote öffentlich geförderter Beschäftigung vorangetrieben werden müssen.

Öffentlich geförderte Beschäftigung ist Arbeit, die der Gesellschaft nutzt und den städtischen Haushalt schont. Projekte öffentlich geförderter Beschäftigung sind z.B. in den folgenden Bereichen möglich und sinnvoll:

  • Tourismus (z.B. Kräwi und Pflege der Radwege und Trassen)
  • Pflege des Stadtparks und Bewirtschaftung der Stadtgärtnerei
  • Freibad
  • Naturschutz
  • Denkmalschutz
  • Unterstützung bei sozialen Angeboten
  • Unterstützung in Seniorenheimen
  • Quartiersprojekte

Das Land fördert schon seit längerem Projekte „Öffentlich geförderter Beschäftigung in NRW“. Ziel ist die soziale und berufliche Teilhabe sowie eine langfristige Integration von besonders benachteiligten SGB II-Empfängern in den Arbeitsmarkt.

Auch der Bund bietet Förderung an. Mit dem Programm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ sollen rund 10.000 Arbeitsplätze für sehr arbeitsmarktferne Personen bis zu drei Jahre lang bei etwa 100 Jobcentern gefördert werden. Frist ist der 30.06.2015.

Die Umsetzung von öffentlich geförderter Beschäftigung und damit auch eine Beteiligung des Jobcenters an den o.g. Förderprogrammen halten wir für zwingend erforderlich. Zur Schaffung von zusätzlichen Mitteln im Eingliederungstitel für die Co-Finanzierung, sollen Kostenreduzierungen im Verwaltungshaushalt des Jobcenters erfolgen.

Kategorie

Anträge | Fraktion