GRÜNE: Wir wollen weniger Versiegelung von Gartengrundstücken durch „Schottergärten“

25.06.19 –

Zur Empfehlung des Naturschutzbeirates bei neuen Bebauungsplänen die zusätzliche Versieglung durch sogenannte Schottergärten zu regulieren erklärt Susanne Fiedler, Umweltpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: „Wir freuen uns über den Vorstoß des Naturschutzbeirats, dem wir gerne folgen. Bei neuen Bebauungsplänen möchten auch wir von den rechtlichen Möglichkeiten Gebrauch nehmen. Der Sinn und Unsinn von Schottergärten beschäftigt uns schon seit einiger Zeit. Naturschutz und Insektensterben sind in aller Munde und auch in der Bevölkerung steigt die Kritik an der vermeintlich pflegeleichteren Gartengestaltung mit Kies, Schotter und Steinen. Eine zusätzliche Flächenversiegelung hat schwere Auswirkungen auf das Mikroklima und die Artenvielfalt in unseren Städten, führt zu Erhitzung der Böden und kann bei Starkregenereignissen zu Überschwemmungen führen. So kann es je nach Gartengestaltung gerade bei den derzeitigen Wetterverhältnissen zu Temperaturunterschieden von weit über 20 Grad kommen. Eine naturnahe Gartengestaltung schützt also nicht nur Insekten, sondern auch die Nachbarn!“

„Es ist es uns eine Herzensangelegenheit, dass der Antrag des Naturschutzbeirats durch eine breite Öffentlichkeitsarbeit unterstützt wird. Dazu brauchen wir zielgerichtete Informationen und Aufklärung über die Auswirkungen einer Gartengestaltung ausschließlich mit Schotter, Kies und anderen leblosen Gestaltungsformen. Dazu soll die Verwaltung eine Konzeption zur Beratung und Unterstützung von Gartenbesitzerinnen und -besitzern im Sinne der Biodiversität erstellen. Ein Vorzeigebeispiel und eine Blaupause dafür ist das Projekt „Remscheid brummt“, ergänzt Lars Jochimsen, Baupolitischer Sprecher der Fraktion.

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Hintergrund:

In der Sitzung des Naturschutzbeirats am 11.06.2019 wurde in Reaktion auf die Beantwortung der Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Die Versiegelung von Gartengrundstücken durch Schottergärten regulieren?“ folgender Antrag formuliert und beschlossen: Der Naturschutzbeirat empfiehlt den zuständigen Fachausschüssen Ausschuss für Bürger, Umwelt, Klimaschutz und Ordnung und dem Ausschuss für Bauen, Gebäudemanagement, Liegenschaften und Denkmalpflege, bei neuen Bebauungsplänen von den rechtlichen Möglichkeiten gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 15 Baugesetzbuch (BauGB), § 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB in Verbindung mit § 89 Landesbauordnung NRW Gebrauch zu machen und die nicht überbaubaren Grundstücksflächen in Wohngebieten als offene, mit Pflanzen, Sträuchern und Bäumen zu bepflanzende Fläche festzusetzen, soweit sie nicht für notwendige Zuwegungen, Stellplätze, Garagen, Carports und Nebenanlagen wie z.B. Gartenhäuser gem. § 14 Baunutzungsverordnung in Anspruch genommen werden.

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