Gewährung existenzsichernder Leistungen ab 01.01.2020 für Menschen mit Behinderung, die in stationären Wohnangeboten leben

30.04.19 –

Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Wohnen am 07.05.2019:

Wie der Verwaltung bekannt ist, gehen ab dem 01.01.2020 die so genannten existenzsichernden Leistungen für Menschen mit Behinderungen, die in stationären Wohnangeboten leben, in die Zuständigkeit der örtlichen Träger über. Die Leistungsberechtigten müssen vor Ort zeitgerecht einen Antrag auf Grundsicherung stellen, damit die Kosten der Unterkunft ab dem 01.01.2020 durch den Grundsicherungsträger gedeckt werden können.

In diesem Zusammenhang bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Ist in der Verwaltung bekannt, wie viele Menschen zurzeit in Remscheid in stationären Wohneinrichtungen der Eingliederungshilfe leben und voraussichtlich einen Antrag auf Grundsicherung stellen werden?
  2. Ist die Verwaltung auf die Bearbeitung der zusätzlichen Anträge in 2019 personell vorbereitet?
  3. Beabsichtigt die Verwaltung, Menschen mit Behinderung, Wohnheim-Leitungen oder gesetzliche Betreuer*innen der betroffenen Menschen mit Behinderung aktiv über die geänderte Gesetzeslage und die erforderliche Antragstellung zu informieren?

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