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30.04.19 –
Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Wohnen am 07.05.2019:
Wie der Verwaltung bekannt ist, gehen ab dem 01.01.2020 die so genannten existenzsichernden Leistungen für Menschen mit Behinderungen, die in stationären Wohnangeboten leben, in die Zuständigkeit der örtlichen Träger über. Die Leistungsberechtigten müssen vor Ort zeitgerecht einen Antrag auf Grundsicherung stellen, damit die Kosten der Unterkunft ab dem 01.01.2020 durch den Grundsicherungsträger gedeckt werden können.
In diesem Zusammenhang bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:
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