Fragen zur Senkung der Straßenbaubeiträge

18.02.20 –

Anfrage zur Sitzung des Rates am 27.02.2020:

Fragen zum Antrag der FDP Fraktion „Straßenausbaubeiträge senken – Anliegerinnen und Anlieger entlasten“

Zum Sachverhalt des in der Sitzung vom Haupt-, Finanz- und Beteiligungsausschuss am 30.01.2020 zurückgestellten Antrags der FDP Fraktion „Straßenausbaubeiträge senken – Anliegerinnen und Anlieger entlasten“ haben wir folgende Fragen:

  1. Welche aktuellen und geplanten Straßenbaumaßnahmen fallen in Remscheid unter die Stichtagsregelung und wären demnach überhaupt förderfähig?
  2. Nach dem neu eingefügten § 8a Abs. 3 KAG NRW (Kommunalabgabengesetz) müssen Straßenbaumaßnahmen, für die nach KAG Straßenausbaubeiträge in Rechnung gestellt werden, frühzeitig im Rahmen von Anliegerversammlungen mit den betroffenen Anliegern erörtert werden. Wie und wann wird die Verwaltung für die in Frage 1 angesprochenen Maßnahmen eine solche Anliegerversammlung durchführen und in welcher Form sollen die Ergebnisse in die Maßnahmenplanungen einfließen?
  3. Mit welchem zusätzlichen Zeitaufwand rechnet die Verwaltung für das Anliegerbeteiligungsverfahren und wie wird sich dies auf die Gesamtverfahrensdauer von Straßenbaumaßnahmen auswirken?
  4. Die Verwaltung gibt an, dass in der Vergangenheit ein Betrag von unter 800.000 Euro aus Anliegerbeiträgen eingenommen wurde. Welche Verwaltungskosten stehen dem gegenüber, die durch die Erhebung entstanden sind?
  5. Welche Fachdienste und wie viele Personalstellen sind in Remscheid mit der Erhebung von Straßenbaubeiträgen betraut?
  6. Im neuen KAG wird die Erstellung eines Musters für ein Straßen- und Wegekonzept durch das Landesministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung angekündigt, welches bislang nicht vorliegt. Hat die Stadtverwaltung inzwischen Informationen darüber, wann dieses Muster vorliegen soll?
  7. Wie lange wird es aus Sicht der Verwaltung dauern, anhand dieses Musters ein städtisches Straßen- und Wegekonzept zu erarbeiten?
  8. Muss die Erarbeitung aus personellen Gründen extern vergeben werden?
  9. Mit welchen Kosten rechnet die Verwaltung für die Erstellung des Straßen- und Wegekonzepts und werden diese durch das Land refinanziert?
  10. Das Straßen- und Wegekonzept muss mindestens alle zwei Jahre fortgeschrieben werden. Mit welchem wiederkehrenden finanziellen Aufwand und welchen notwendigen personellen Ressourcen rechnet die Verwaltung für diese regelmäßige Fortschreibung und werden diese durch das Land ersetzt?

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