Fragen zum neuen Landeswassergesetz

07.09.20 –

Anfrage zur Sitzung des Rates am 24. September 2020:

Vor einigen Tagen hat die Landesregierung ihren Entwurf für ein neues Landeswassergesetz (Vorlage 17/3633) in den Landtag eingebracht. In den kommenden Wochen wird er im parlamentarischen Verfahren beraten.

Der Entwurf umfasst eine Vielzahl von Änderungen, mit denen eine Rückabwicklung und Minderung wichtiger Gewässerschutzmaßnahmen droht. Viele dieser Maßnahmen wurden erst durch die Novelle in 2016 eingeführt und haben sich seitdem bewährt. Auch in den Reihen der Wasserwirtschaft, der Naturschutz- und Fischereiverbände, hat dieser neue Gesetzentwurf für großen Unmut gesorgt.

Besonders dem in den letzten Jahren viel diskutierten Rückgang der Artenvielfalt wird in diesem Gesetz nicht Rechnung getragen – im Gegenteil. Durch die Abschaffung der Gewässerrandstreifen nimmt die Landesregierung fahrlässig eine Gefährdung unseres Trinkwassers, unseres Lebensmittels Nummer 1, in Kauf.

Mit den beabsichtigten Änderungen am Landeswassergesetz höhlt die Landesregierung den Wasserschutz massiv aus. Gerade angesichts der knapper werdenden Wasservorräte vor dem Hintergrund des Klimawandels, schlägt dieser Gesetzentwurf eine völlig falsche Richtung ein. Anstatt den sich auftuenden Nutzungskonflikten um die schwindende Wasserressource entschieden zu begegnen, belebt die Landesregierung alte Konflikte, wie beispielweise jene in den Abbauregionen am Niederrhein.

Der öffentlichen Trinkwasserversorgung wird Vorrang vor anderen Nutzungen eingeräumt. Die Betonung eines Rangverhältnisses zwischen den Wasserentnahmearten zugunsten der öffentlichen Trinkwasserversorgung begrüßen wir grundsätzlich vor dem Hintergrund der sich verschärfenden Nutzungskonflikte. Jedoch ist nicht geregelt, wie dieser Vorrang sichergestellt werden kann und welche Anpassungen dazu beispielsweise im Bereich der Wasserentnahme vorgenommen werden müssen.

Mit Änderung der Kanalnetzübernahme wird das Aufgabenspektrum zur Übertragung des Kanalnetzes seitens der Gemeinden auf sondergesetzliche Wasserverbände erweitert. Bislang ging es bei der Übertragung der Aufgaben nur um die Pflicht zum Sammeln und Fortleiten des Abwassers. Durch diese Änderung wird auch die Aufgabe des Behandelns und Einleitens von Niederschlagswasser von den Gemeinden auf den Wasserverband übertragen. Damit wird ohne Not in eine funktionierende Struktur eingegriffen.

Mit der Festsetzung und vorläufigen Sicherung von Überschwemmungsgebieten wird die Regelung gestrichen, dass Flächen, die dem Hochwasserschutz dienen, vor entgegenstehenden Nutzungen zu schützen sind.

Die Landesregierung argumentiert hier mit „Deregulierung“, ändert damit aber eine bedeutende Regelung des vorsorgenden Hochwasserschutzes. Der in Aussicht gestellte Schutz dieser Flächen durch die Raumordnungspläne hat sich bewährt, ist somit sinnvoll und notwendig. Mit der geplanten Änderung wird die rechtliche Möglichkeit zur Rückgewinnung von potenziellen Retentionsflächen geschwächt. Die Streichung der Regelung sendet das falsche Signal an die Vollzugsbehörden.

Vor diesem Hintergrund haben wir folgende Fragen, um deren Beantwortung wir bitten:

  1. Haben sich die Stadt, die Stadtwerke, die TBR und der Wupperverband als Träger öffentlicher Belange am Abstimmungsverfahren beteiligt?
  2. Wenn ja, welchen Inhalt hatten die Stellungnahmen?
  3. Wenn nein, wie verhalten sie sich zum Gesetzentwurf der Landesregierung?
  4. Wurden die vorgesehenen Änderungen bereits zwischen der Stadtverwaltung und dem Wupperverband, dem Landschaftsbeirat, der Biologischen Station Mittlere Wupper sowie der Ortsbauernschaft erörtert? Wenn ja, mit welchem jeweiligen Ergebnis?
  5. Welche Wirkung entfalten die vorgesehenen Änderungen in den folgenden Paragraphen für den Schutz von Grundwasser und Oberflächengewässern, insbesondere der Trinkwassertalsperren, der Wupper sowie ihrer wichtigsten Zuflüsse Esch- und Morsbach? (§ 31 Gewässerrandstreifen; § 52 Kanalnetzübernahme; § 73 Vorkaufsrecht; § 83 Festsetzung und vorläufige Sicherung von Überschwemmungsgebiete)
  6. Teilt die Verwaltung die Einschätzung der Landesregierung, dass die Wasserrahmenrichtlinie durch den Gesetzesentwurf der Landesregierung erfüllt wird?
  7. Welchen Einfluss haben die vorgesehenen Änderungen auf den Artenschutz in Remscheid?
  8. Auf welche aktuellen und zukünftigen Planungsvorhaben hat der Gesetzentwurf der Landesregierung Wirkung und in welcher Weise?

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