Ergänzende Fragen zur Anfrage der SPD-Fraktion „Vernetzte Mobilität und Mobilitätsmanagement“

19.06.19 –

Anfragezu den Sitzungen des Ausschusses für Bürger, Umwelt, Klimaschutz und Ordnung am 25.06.2019 des Ausschusses für Stadtentwicklung, Energieeffizienz und Verkehr am 27.06.2019 und des Rates am 04.07.2019:

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Am 01. Juni 2019 ist die Richtlinie für das Förderprogramm der Landesregierung für vernetzte Mobilität und Mobilitätsmanagement in Kraft getreten. Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die Kommunen mit zusätzlichen 9,5 Millionen und einem Anteil bis zu 80 Prozent. Förderfähig sind auch Gemeindeverbände und sonstige Zusammenschlüsse und Körperschaften des öffentlichen Rechts. Es sind Förderungen aus vier Bereichen möglich.

Bereich 1 betrifft die Förderung von Mobilstationen und ergänzenden Infrastrukturen. Dies beinhaltet vor Allem die Verknüpfung verschiedener Verkehrsmittel (motorisierter Individual-verkehr – Fahrräder – Sharing-Angebote – ÖPNV) an den sogenannten Mobilitätstationen.

Bereich 2 betrifft Maßnahmen zur Digitalisierung, zum Beispiel App-Lösungen zur Informationsgewinnung oder Buchung von Tickets oder Erfassungssysteme für Parkplätze.

Bereich 3 betrifft Mobilitätskonzepte und Studien, insbesondere im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit unter Einbeziehung der Stadt-Umland-Verbindungen. Wie im Bereich 1 wird auch in diesem Punkt die Verknüpfung von verschiedenen Mobilitätsangeboten in den Fokus genommen. Eine Beantragung von Fördermitteln aus diesem Bereich sollte unter Einbeziehung der Bergischen Struktur- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft erfolgen, die sich im Rahmen des Stadt-Umland-Prozesses bereits eingehend mit der Thematik befasst hat.

Darüber hinaus werden im Bereich 3 sogenannte City Hubs gefördert. City Hubs sind Zwischenstationen, von denen aus Waren- und Güterlieferungen mit kleineren Lieferfahrzeugen, wie Lastenrädern oder E-Mobilen, auf den letzten Kilometern zum Kunden gebracht werden. In Anbetracht der mit der Priorität hoch bewerteten Maßnahme 18 aus der gesamtstädtischen Mobilitätsstrategie „Bündelung von Lieferdiensten“ sollte auch hier eine mögliche Nutzung von Fördermitteln in Erwägung gezogen werden.

Bereich 4 betrifft Maßnahmen des Mobilitätsmanagements, beispielsweise für Betriebe oder Schulen. Diese Maßnahmen sehen wir im Zusammenhang mit dem Themenfeld der Verkehrssicherheit vor Schulen und Kindertagesstätten. 

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet in Ergänzung zu der Anfrage der SPD-Fraktion zur Sitzung des BUKO am 25.06.2019 „Vernetzte Mobilität und Mobilitätsmanagement“ um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Können Maßnahmen aus der gesamtstädtischen Mobilitätsstrategie und/oder dem Radverkehrskonzept mit Hilfe des o.g. Förderprogramms vereinfacht oder beschleunigt ungesetzt werden?
  2. Plant die Bergische Struktur- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft eine Beantragung von Mitteln aus dem o.g. Förderprogramm, insbesondere aus dem Bereich 2: Mobilitätskonzepte und Studien?
  3. Planen die Stadtwerke eine Beantragung von Fördermitteln aus dem o.g. Förderprogramm, insbesondere aus dem Bereich 2: Maßnahmen zur Digitalisierung (z.B. App-Lösungen, Erfassung der Parkraumbelegung?

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