Einführung eines dauerhaft geförderten sozialen Arbeitsmarktes durch das Teilhabechancengesetz

26.02.19 –

Anfrage zur Sitzung des ASGW am 05.03.2019:

Mit dem Teilhabechancengesetz (10. SGB II-Änderungsgesetz) hat die Bundespolitik zum 1. Januar 2019 die rechtliche Grundlage geschaffen, Langzeitarbeitslosen den Weg in sozial-versicherungspflichtige Beschäftigung zu ebnen. Das Bundesteilhabegesetz ermöglicht erstmals einen dauerhaft öffentlich geförderten Arbeitsmarkt mit individuellen Unterstützungs- und Betreuungsangeboten. Im Bundeshalt werden dafür bis 2022 über vier Milliarden Euro eingestellt.

Konkret stehen durch das Teilhabechancengesetz zwei Regelinstrumente der Arbeitsförderung zur Verfügung:

- § 16i SGB II ("Teilhabe am Arbeitsmarkt") für sehr arbeitsmarktferne Menschen, die mindestens sechs Jahre in den letzten sieben Jahren Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) bezogen haben und

- § 16e SGB II neu ("Eingliederung von Langzeitarbeitslosen"): Die Eingliederung von Leistungsberechtigten in den allgemeinen Arbeitsmarkt, die seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind, wird damit wie folgt unterstützt.

Diesbezüglich stellen sich der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgende Fragen, um deren Beantwortung wir bitten: 

  • Wie hoch sind die zusätzlichen Mittel im Eingliederungstitel des Jobcenters?
  • Wie viele Arbeitsplätze können hiermit geschaffen werden?
  1. § 16i: bei gewerblichen Unternehmen, bei gemeinnützigen Unternehmen
  2. §16e neu: bei gewerblichen Unternehmen/bei gemeinnützigen Unternehmen
  • Ist gerade bei gemeinnützigen Unternehmen gewährleistet, dass die Interessen von besonderen Zielgruppen des Arbeitsmarktes, wie Alleinerziehende, Frauen, Menschen mit Behinderung Berücksichtigung finden?
  • Wie ist gewährleistet, dass Arbeitsplätze, die im öffentlichen und kommunalen Interesse gefördert werden, ausreichend finanziert sind, da die Förderung mit der Dauer der Beschäftigung abnimmt und gerade gemeinnützige Unternehmen die entstehende Förderlücke nicht finanzieren können?
  • Wie verläuft die Akquise von Arbeitsplätzen, insbesondere in Hinblick auf zusätzliche Mittel aus dem Bundes-Passiv-Aktiv-Tausch?
  • Wie wird die Zielgruppe angesprochen (durch Flyer, persönliche Ansprache)?
  • Welche begleitenden Angebote werden Teilnehmenden gemacht?
  • Wie und in welchem Umfang kann die neue Regelung für folgende, auf Beschluss politischer Gremien zur Prüfung beauftragte, Projekte/ Konzepte nutz-bar gemacht werden:
  1. Radstation am Bahnhof Lennep (Ratsbeschluss 2016
  2. Einsatz von Servicekräften in Bussen der Stadtwerke Remscheid (Ratsbeschluss zur Mobilitätsstrategie 2018)
  3. Übertragung von Schlüsselgewalten für Sportstätten an Vereine (HSK)
  4. Sports4Kids (Remscheider Modell) (Beschlüsse des Sportausschusses 2018 und 2019)

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