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26.02.19 –
Anfrage zur Sitzung des ASGW am 05.03.2019:
Mit dem Teilhabechancengesetz (10. SGB II-Änderungsgesetz) hat die Bundespolitik zum 1. Januar 2019 die rechtliche Grundlage geschaffen, Langzeitarbeitslosen den Weg in sozial-versicherungspflichtige Beschäftigung zu ebnen. Das Bundesteilhabegesetz ermöglicht erstmals einen dauerhaft öffentlich geförderten Arbeitsmarkt mit individuellen Unterstützungs- und Betreuungsangeboten. Im Bundeshalt werden dafür bis 2022 über vier Milliarden Euro eingestellt.
Konkret stehen durch das Teilhabechancengesetz zwei Regelinstrumente der Arbeitsförderung zur Verfügung:
- § 16i SGB II ("Teilhabe am Arbeitsmarkt") für sehr arbeitsmarktferne Menschen, die mindestens sechs Jahre in den letzten sieben Jahren Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) bezogen haben und
- § 16e SGB II neu ("Eingliederung von Langzeitarbeitslosen"): Die Eingliederung von Leistungsberechtigten in den allgemeinen Arbeitsmarkt, die seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind, wird damit wie folgt unterstützt.
Diesbezüglich stellen sich der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgende Fragen, um deren Beantwortung wir bitten:
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