Der heimischen Gastronomie über den Winter helfen

03.09.20 –

Antrag zur Sitzung des Rates am 24. September 2020:

Die Verwaltung schafft Grundlagen zur Vereinfachung des Wintergeschäfts für die heimische Gastronomie. Dazu zählen:

  1. Die Aussetzung der Erhebung von Sondernutzungsgebühren für Außengastronomie, Außenverkauf und Außenwerbung wird bis zum 31. März 2021 verlängert.
  2. Eine zeitlich befristete, aber schnelle und unkomplizierte Genehmigung von zusätzlichen Flächen für Außengastronomie und den Außenverkauf/ Außenausschank, zum Beispiel auf geeigneten Gehwegen, Parkplätzen oder städtischen Grünflächen.
  3. Die Beibehaltung saisonaler Parkverbote zur Ermöglichung von Außengastronomie (Beispiel unterer Alter Markt, Lennep) in der Wintersaison 2020/2021.
  4. Eine Prüfung tages- oder uhrzeitabhängiger bzw. anlassbezogener Straßensperrungen für den Autoverkehr in den Bereichen Altstadt Lennep, Altstadt Lüttringhausen, Markt/ Alte Bismarckstraße und Hindenburgstraße (neudeutsch „Pop-Up“ - Fußgängerzonen)
  5. Gastronom*innen und Einzelhändler*innen wird kurzfristig ermöglicht, dort wo unter Wahrung der Verkehrssicherheit möglich, zeitlich befristet öffentlichen Parkraum für die Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit in Anspruch zu nehmen. Die Verwaltung entwickelt hierfür (zügig) ein geeignetes und unbürokratisches Antrags- und Prüfverfahren.
  6. Eine großzügige Anwendung der gesetzlichen Möglichkeiten bei der Sperrstunde für Außengastronomie.
  7. Stärkung einer aktiven und transparenten Informationspolitik bzgl. der jeweils geltenden Corona-Verordnungen. Dazu erstellt die Verwaltung ein „Weißbuch“, welches Vorgaben zu Hygiene- und Pandemieauflagen sowie beispielhafte Informationen zu deren Erfüllung und evtl. Alternativoptionen für den Geschäftsbetrieb (Stichworte „Thekenverkauf“, „Außenverkauf“, etc.) aufzeigt. Auf dieser Grundlage werden Geschäftstreibende aktiv beraten.

Begründung:

Unter den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie leidet die Remscheider Gastronomie, aber auch der Einzelhandel in besonderem Maße. Durch den „Lockdown“ dieses Frühjahrs und die darauf folgenden Auflagen konnte gerade die Gastronomie nur langsam und mit Einschränkungen wieder ihren Betrieb aufnehmen. Durch Erleichterungen bei der Außengastronomie konnte das Sommergeschäft zwar vielerorts ausgeübt werden. Dennoch leiden die allermeisten Unternehmen in den ohnehin eher umsatzschwächeren Sommermonaten unter zusätzlichen massiven Umsatzeinbußen. Daher ist das Wintergeschäft für die Remscheider Gastronom*innen, aber auch den Einzelhandel in diesem Jahr von besonderer Bedeutung, um die wirtschaftlichen Einbußen so gut es geht zu begrenzen. Da viele Kundinnen und Kunden auch in den kommenden Monaten geschlossene Räume meiden werden, sollte es der Gastronomie und dem Einzelhandel auch in der kommenden Winterzeit erleichtert werden, ein Außengeschäft zu betreiben. Die vom Rat bereits einstimmig auf den Weg gebrachten Hilfen, sollten daher bis 31. März 2021 verlängert werden. Zusätzlich müssen weiterhin Wege gefunden werden, um gerade den kleinen Unternehmen zusätzliche Einnahmen zu ermöglichen, die Zurverfügungstellung zusätzlicher Außenflächen könnte hierzu einen wichtigen Beitrag leisten, die Stadt muss ihre Anstrengungen in diesem Bereich daher nochmals verstärken.

Dazu zählt auch eine bessere Transparenz und Informationspolitik. In der Zeit nach dem „Lockdown“ war es für viele Gastrobetriebe nicht ersichtlich, wann und unter welchen Auflagen sie wieder öffnen dürfen. Aufgrund der oft verspäteten Informationspolitik der Landesregierung, hatte auch die Stadtverwaltung nicht die Möglichkeit, die notwendige Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Im Ergebnis mussten Informationen in Eigeninitiative "recherchiert" werden. Um Unternehmerinnen und Unternehmer zukünftig aktiv bei einer Corona-konformen Geschäftsführung zu unterstützen, sollten die reichhaltigen Erfahrungen der vergangenen Monate genutzt und in einem Weißbuch zusammengetragen werden.

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