Änderungsantrag zu Drs. 15/6265 Radverkehrskonzept – Verlängerung der Balkantrasse

24.09.19 –

Antrag von SPD, GRÜNEN und FDP zur Sitzung des Rates am 26.09.2019:

Änderungsantrag zu Drs. 15/6265 Radverkehrskonzept – Verlängerung der Balkantrasse

Der Rat der Stadt Remscheid beschließt einen gleichzeitigen Umsetzungsbeginn der Varianten 1 („Vorzugstrasse“, langfristige Umsetzung) und 2 („Alternativtrasse“, kurzfristige Umsetzung) (Abbildung 65). Die Umsetzung der „Vorzugstrasse“ erfolgt sukzessive unter Einbeziehung von Fördermitteln. Zusätzlich benötigte Mittel für Variante 1 werden im kommenden Haushalten bereitgestellt.

Darüber hinaus prüft die Verwaltung, ob die für die “Vorzugstrasse“ benötigten Grundstücke im Besitz der Deutschen Bahn auch gepachtet werden können.

Begründung:

Seit Jahren verfolgt die Remscheider Politik das Ziel, die Balkantrasse in Richtung Lüttringhausen fortzuführen. Mit der Vertiefung „Verlängerung der Balkantrasse“ ist das Radverkehrskonzept den Forderungen der Politik gefolgt. Die Erweiterung der Balkantrasse ist ein wichtiger Faktor für die touristische Weiterentwicklung der Region und die Schaffung von schnellen Radwegeverbindungen für den Alltagsverkehr.

Die Verlängerung der Balkantrasse und den Ausbau des gesamtstädtischen Radwegenetzes dürfen wir nicht in Konkurrenz zueinander stellen. Unser vordergründiges Ziel ist ein fahrradfreundliches Remscheid, in dem immer mehr Menschen auch im Alltag auf das Fahrrad umsteigen. Der Ausbau des städtischen Radwegenetzes ist für uns prioritär. Nur durch eine echte Mobilitätswende können wir die uns gesteckten Klimaerziele erreichen.

Unter Einbeziehung von Fördermitteln ist eine gleichzeitige Umsetzung der beiden Varianten jedoch realistisch. Die Alternativvariante 2 sollte kurzfristig umgesetzt werden. Gleichzeitig fordern wir den Beginn der Planungen für die Vorzugsvariante 1. Dabei ist zu prüfen, ob die im Investitionsplan bereitgestellten Mittel für den Ankauf von Flächen verwendet werden können. Alternativ ist zu prüfen, ob die benötigten Flächen auch gepachtet werden können.

Die Variante 2 im Abschnitt 2 sollte nicht umgesetzt werden. Der Kimmenauer Weg und der Westring sind aufgrund von Steigung und Fahrbahnoberfläche derzeit ungeeignet für den Radverkehr und evtl. E-Scooter. Wir regen an für diesen Abschnitt Alternativen zu prüfen.

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