Änderungsantrag zu Drs. 15/4899 – Gesamtstädtische Mobilitätsstrategie: Maßnahmenkatalog

02.07.18 –

die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 05. Juli 2018 stellen zu lassen:

Der Maßnahmenkatalog wird wie folgt ergänzt bzw. angepasst:

Handlungsfeld: Organisation und Rahmenbedingungen

Maßnahme 2: Personelle Verstetigung im Bereich Mobilität und Verkehrsplanung.

Maßnahme 8: Digitale und bedarfsgerechte Verkehrssteuerung. Die Maßnahme wird um das Ziel einer flächendeckenden digitalen und bedarfsgerechten Verkehrssteuerung erweitert. Die Priorität wird auf „mittel“ herabgesetzt.

Maßnahme 10: Die Priorität wird auf „hoch“ angehoben.

Handlungsfeld: Motorisierter Individualverkehr

Maßnahme 12: Die Priorität wird auf „hoch“ angehoben.

Maßnahme 14: Die Priorität wird auf „mittel“ gesenkt.

Maßnahme 18: Die gutachterliche Prüfung wird unter der Priorität „hoch“ im kommenden Jahr in Auftrag gegeben. Finanzmittel werden im Haushalt 2019/2020 bereitgestellt. Über das weitere Vorgehen wird nach Vorlage der gutachterlichen Prüfung entschieden.

Handlungsfeld: Nahmobilität

Maßnahme 21: Die Priorität wird auf „hoch“ angehoben. Die Maßnahme findet in aktuellen Planungsvorhaben (z.B. Umbau Friedrich-Ebert-Platz, Aufwertung Alleestraße und/ oder DOC Lennep) Berücksichtigung.

Maßnahme 23: Die Priorität wird der Beschlusslage des Rates und der BV Lennep entsprechend auf „hoch“ angehoben.

Maßnahme 26: Die Priorität wird auf „hoch“ angehoben. Die Maßnahme findet in aktuellen Planungsvorhaben (z.B. Umbau Friedrich-Ebert-Platz, Aufwertung Alleestraße und/ oder DOC Lennep) Berücksichtigung. Handlungsfeld: ÖPNV und SPNV

Maßnahme 27: Im Zuge der Fortschreibung wird untersucht, in wie weit die derzeitige Nachtexpress-Regelung den Zielen der Mobilitätsstrategie zuwiderläuft.

Maßnahmen 29: Die Maßnahmen 29 und 31 werden zusammengefasst und erhalten die Priorität „hoch“.

Maßnahme 31: Entsprechend Maßnahme 29.

 

Begründung:

Zu Maßnahme 2:

Das Klimaschutzmanagement ist als koordinierende und begleitende Stelle für die Umsetzung, Evaluation und Fortschreibung der gesamtstädtischen Mobilitätsstrategie unerlässlich, eine Verstetigung der Arbeit ist somit eine grundlegende Voraussetzung für das weitere Handeln von Rat, Verwaltung und städtischen Unternehmen. Darüber hinaus werden aber auch zur Umsetzung der einzelnen Maßnahmen personelle Ressourcen notwendig sein. Insbesondere im Bereich der Verkehrsplanung sehen wir vor diesem Hintergrund der vorgeschlagenen Maßnahmen im Bereich Nahmobilität den Bedarf einer personellen Verstetigung.

Zu Maßnahme 8: Die Möglichkeiten einer bedarfsgerechten Verkehrssteuerung sind vielfältig und reichen von der kontaktgesteuerten Ampel bis zu IT- und rechnergestützten digitalen Verkehrssteuerungssystemen. Im Rahmen einer langfristigen Mobilitätsstrategie schlagen wir vor, zunächst verschiedene Modelle und „Ausbaustufen“ einer modernen, integrierten Verkehrsteuerung zu prüfen, um hieraus unter Umständen auch ein längerfristiges Maßnahmenprogramm ableiten zu können, welches dann z.B. auch die erwartete Verkehrsentwicklung rund um ein DOC in Lennep einbeziehen kann. Um über Umfang, Qualität und Finanzierung dieser Maßnahme zuvor tiefergehend fachlich beraten zu können, schlagen wir außerdem vor die Priorität dieser Maßnahme, selbstverständlich mit Ausnahme bereits laufender Maßnahmen, auf „mittel“ herabzusetzen.

Zu Maßnahme 10:

Mit dem Beschluss über die Mobilitätsstrategie bekennt sich der Rat der Stadt dazu, einen langfristigen und nachhaltigen Weg hin zu einer klima-, umwelt- und menschenfreundlicheren Mobilität einzuschlagen. Die Vernetzung und die Zusammenarbeit mit anderen Kommunen und Partnern, die diesen Weg mit uns gehen und vielfach bereits ein gutes Stück weit gegangen sind, sollte nach unserer Überzeugung nicht am Ende, sondern am Anfang eines solchen Prozesses stehen. Wir beantragen daher, die Priorität der Maßnahme 10 auf „hoch“ anzuheben und einen Beitritt zum Bündnis unmittelbar vorzubereiten.

Zu Maßnahme 12:

Gerade zu Stoßzeiten des innerstädtischen und regionalen Pendlerverkehrs bietet eine Steigerung der Zahl der Fahrgemeinschaften große Chancen zur Verkehrsverringerung und zur CO²-Reduktion. Die Förderung von Fahrgemeinschaften bedarf dabei erfahrungsgemäß einerseits einen langen Atem, andererseits kreative Ideen, die über gängige Plattform-Konzepte hinausgehen. So bieten insbesondere ländliche Gemeinden mit großem Erfolg sogenannte Mitfahrerparkplätze oder (in Anlehnung an Bushaltestellen) sogenannte Fahrgemeinschafts-Häuschen an. Wir sind der Ansicht, dass mit der Entwicklung geeigneter Fördermaßnahmen sofort begonnen werden sollte, was einer Einstufung in die Priorität „hoch“ entspricht.

Zu Maßnahme 14:

Anders als die Förderung von Fahrgemeinschaften, ist ein Ausbau des Car-Sharing-Angebotes nicht ohne externe privatwirtschaftliche Partner darstellbar, welche i.d.R. ein Eigeninteresse am Ausbau ihrer Absatzmärkte verfolgen. Auch sehen wir das unmittelbare Potential zur Verringerung des motorisierten Individualverkehrs und zur CO²- Reduktion als geringer an, als in Maßnahme 12. Vor diesem Hintergrund schlagen wir eine Herabsetzung der Priorität auf „mittel“ vor.

Zu Maßnahme 18:

Eine Bündelung der seit Jahren wachsenden Lieferverkehre erscheint uns als ebenso wünschenswertes, wie schwer zu erreichendes Ziel. Vor diesem Hintergrund beantragen wir die Priorität dieser Maßnahme auf „hoch“ zu ändern und umgehend mit einer gutachterlichen Untersuchung zu beginnen. Eine endgültige Entscheidung über die mittelfristige Weiterverfolgung dieses Ziels, sollte erst nach Vorlage und fachlicher Diskussion der Ergebnisse erfolgen. 

Zu Maßnahme 21:


Die Freigabe von Straßen und Plätzen für den Radverkehr erfordert nach einer Prüfung unter verkehrsrechtlichen und Sicherheitsaspekten keine hohen personellen oder finanziellen Ressourcen. Gleichzeitig stellt jede Öffnung für den Radverkehr eine unmittelbare Verbesserung im Sinne des Ziels der Förderung des Radverkehrs da. Die Maßnahme sollte vor diesem Hintergrund mit höchster Priorität verfolgt und in aktuellen Planungsprozessen Niederschlag finden.

Zu Maßnahme 23:

Die Verwaltung wurde bereits 2016 auf unseren Antrag hin vom Rat beauftragt, die Einrichtung einer Radstation am Bahnhof Lennep zu prüfen. Dies wurde damals vom Oberbürgermeister als bereits laufende Maßnahme dargestellt. Einen Beschluss mit der gleichen Intention hat die Bezirksvertretung Lennep auf Antrag der CDU 2017 abermals getroffen. Vor dem Hintergrund dieser Beschlusslage beantragen wir die Anhebung der Priorität dieser Maßnahme auf „hoch“.

Zu Maßnahme 26:

Die Ausweisung von Shared-Space-Bereichen erfordert einen enormen Planungsaufwand. Dieser Aufwand erhöht sich umso mehr, wenn solche Projekte losgelöst von aktuellen Planungsprozessen sozusagen im Bestand umgesetzt werden sollen. Die Umplanung des Friedrich-Ebert-Platzes, die Aufwertung der Alleestraße und die Planungen rund um das DOC-Lennep sind nur drei Beispiele für umfangreiche Planungsprozesse, welche derzeit in Remscheid stattfinden. Vor diesem Hintergrund schlagen wir vor zu prüfen, in wie weit die Erarbeitung eines Modellprojekts „Shared-Space“ bereits in diesen Planungsprozessen Berücksichtigung finden kann. Dazu beantragen wir die Anhebung der Maßnahme auf die Prioritätsstufe „hoch“.

Zu Maßnahme 27:

Im Sinne der im Handlungsfeld ÖPNV und SPNV dargestellten Ziele beantragen wir, dass im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplans die derzeitige Nachtexpress-Regelung explizit auf ihre Konvergenz mit den Zielen der Mobilitätsstrategie untersucht wird.

Maßnahmen 29 und 31:

Eine losgelöste Verfolgung dieser beiden Maßnahmen erscheint uns widersinnig. Bei der vorgezogenen Beschaffung von Bussen sollten daher die Mitnahmemöglichkeiten für Fahrräder und E-Bikes bedacht und standardmäßig geprüft werden.

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