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20.06.17 –
Zum gestrigen Urteil des Oberlandesgerichts Hamm im Verfahren um die Gülleverschmutzung der Neyetalsperre in 2015 erklärt Fraktionssprecherin Beatrice Schlieper:
„Das Urteil des Oberlandesgerichtes Hamm im Schadensersatzprozess gegen den Landwirt aus dem Oberbergischen ist ein wichtiges Zeichen für den Umwelt- und Verbraucherschutz. Wir freuen uns, dass das Gericht der Berufung des Landwirtes nicht gefolgt ist und das Grundurteil bestätigt hat. Wir teilen die Haltung der EWR und sind froh, dass der Landwirt nun rechtskräftig dazu verpflichtet ist Schadenersatz zu leisten.“
„Mit der Einleitung von Gülle in die Neye-Talsperre hat der Landwirt aus dem Oberbergischen der Flora und Fauna rund um die Talsperre massiv geschadet. Der Fischbestand hat sich bis heute nicht erholt. Die Folgekosten und –schäden dieser Umweltkatastrophe werden uns noch auf Jahre begleiten. Die Verurteilung zu Schadensersatz war daher ein notwendiges Symbol für die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt“, ergänzt Susanne Fiedler, Umweltpolitische Sprecherin der Fraktion.
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