LVR-Jahresüberschuss den Mitgliedskommunen zurückgeben!

20.06.17 –

Antrag von Bündnis 90/Die Grünen und der W.i.R. zur Sitzung des Haupt-, Finanz- und Beteiligungsausschuss am 22.06.2017:

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) hat angekündigt, 275 Millionen Euro, die er für den Rechtsstreit um die Zuständigkeit für Integrationshilfen rückgestellt hat und die dafür nicht mehr benötigt werden, an seine Mitgliedskommunen auszukehren. Darüber hinaus weist der Jahresabschluss 2016 des LVR einen weiteren Überschuss in Höhe von 168,1 Mio. Euro auf. Diese Summe soll nach den aktuell vorliegenden Planungen des LVR komplett seiner Ausgleichsrückklage (24,4 Mio. Euro) sowie der Allgemeinen Rücklage (143,7 Mio. Euro) zugeführt werden.

Wir bitten die Landschaftsversammlung Rheinland, zumindest die für die Auffüllung der Allgemeinen Rücklage vorgesehenen 143,7 Millionen zusätzlich zur Entlastung der Städte und Kreise des Rheinlandes zu verwenden. Diese Summe soll gemeinsam mit dem nicht mehr für Rückstellungen benötigten Betrag in Höhe von 275 Mio. Euro Mitte 2017 an die Kommunen ausgekehrt werden. Alternativ hierzu könnte der LVR die Rückerstattung des Jahresüberschusses mit einem Nachtragshaushalt 2017 vornehmen.

Begründung:

1. Zurzeit plant der LVR (Vorlage 14/1911) den erwirtschafteten Jahresüberschuss 2016 in Höhe von 168,1 Mio. Euro komplett seinen Rücklagen zuzuführen. Diese wären damit höher als bei der Eröffnungsbilanz 2007, eine absolute Ausnahme in der kommunalen Familie des Rheinlands. Angesichts absehbarer Risiken durch das Bundesteilhabegesetz erscheint es zwar nachvollziehbar, dass der LVR einen Teil des Überschusses in Höhe von 24,4 Millionen Euro zur maximalen Auffüllung seiner Ausgleichsrücklage verwendet. Die Zuführung der weiteren 143,7 Mio. Euro zur Allgemeinen Rücklage, die sich beim LVR insbesondere durch Wertberichtigungen bei den RWE-Aktien vermindert hat, ist hingegen nicht akzeptabel. Damit würden Kursverluste mit Mitteln aus der Landschaftsumlage mehr als kompensiert. Angesichts der aktuellen Finanzsituation der rheinischen Kommunen ist dies nicht hinnehmbar.

2. Trotz steigender Einnahmen von Bund, Land und vielen Kommunen stehen nach wie vor viele Städte und Kreise finanziell mit dem Rücken zur Wand. Gewünschte wie notwendige Ausgaben im Sozialbereich und dringend notwendige Investitionen in die kommunale Infrastruktur sind eine enorme Herausforderung für die kommunalen Haushalte. Jede aktuelle Entlastung durch den Umlageverband LVR wäre somit eine Investition in die kommunale Zukunft und eine Reduzierung künftiger Schulden.

3. Die Jahresüberschüsse des Umlageverbandes LVR sind Gelder, die die rheinischen Kommunen durch den Umlagesatz an den LVR bezahlt haben. Insofern würde die Auskehrung erwirtschafteter Überschüsse den Kommunen einen Teil der von ihnen selbst eingezahlten Umlage erstatten. Nicht mehr und nicht weniger! Dies wäre ein Schritt auf dem Weg zur praktischen Solidarität innerhalb der kommunalen Familie. Wer – in vielen Fällen zu Recht – Bund und Land dazu anhält, die kommunale Ebene nicht weiter zu belasten, sondern zu entlasten, sollte selbst mit gutem Beispiel vorangehen.

4. Seit 2013 hat der LVR in jedem Jahr hohe ungeplante Jahresüberschüsse erzielt. Diese wurden zum Teil für Rückstellungen verwendet, zum Teil zur Wiederauffüllung der Ausgleichsrücklage, um für künftige Risiken durch steigende Sozialausgaben gewappnet zu sein. Es kann aber nicht Aufgabe eines Umlageverbandes sein, wie eine Versicherung Rücklagen für alle denkbaren Risiken aufzubauen.

5. Der LVR führt rechtliche Bedenken des Innenministeriums gegen die (teilweise) Auskehrung des Jahresüberschusses 2016 an. Dies erscheint angesichts des vom LVR selbst gewählten Weges einer Sonderauskehrung für die nicht mehr benötigten Rückstellungen allerdings nicht überzeugend. Ein entsprechender Erlass oder eine Weisung des Landes ist nicht bekannt. Sollte die Rückerstattung des Jahresüberschusses mit der genehmigten Sonderauskehrung dennoch als rechtlich problematisch eingestuft werden, bestünde für den LVR die Möglichkeit, die Erstattung des Jahresüberschusses durch Verabschiedung eines Nachtragshaushalts 2017 möglich zu machen.

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