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21.06.17 –
Antrag zur Sitzung des BUKO am 04.07.2017 und zur Sitzung des Rates am 06.07.2017:
1. Die Neufassung der Baumschutzsatzung (Drs. 15/3529) wird wie folgt geändert:
NEU §3 (2) b) nicht unter Buchstabe a) fallende Nadelbäume mit einem Stammumfang von mindestens 270 cm, gemessen in einer Höhe von 100 cm über dem Erdboden.
NEU §3 (4) Nicht unter diese Satzung fallen […], Fichten und Weiden mit Ausnahme von […].
2. Die Verwaltung berichtet jährlich über die Anzahl der auf der Grundlage der Baumschutzsatzung eingegangenen Anträge differenziert nach den erteilten und versagten Genehmigungen. Dieser Bericht ist gegliedert nach den Stadtbezirken zu erstellen.
Darüber hinaus ist zu den vorgenommenen Ersatzpflanzungen einschließlich der hierfür aufgewandten Mittel sowie zu dem im Berichtsjahr vereinnahmten Ausgleichszahlungen und dem Stand der insgesamt hierfür verfügbaren Mittel jeweils zum 31.12. des Vorjahres zu berichten.
Begründung:
Ziel der Baumschutzsatzung ist es die Wohlfahrtswirkung der Bäume auszuweiten, die Bürgerinnen und Bürger weiter positiv zu sensibilisieren und die Akzeptanz der Betroffenen für den nötigen Ausgleich zu fördern.
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