Antrag: Kommunales Wahlrecht für alle in NRW lebenden Migrantinnen und Migranten

11.06.15 –

Antrag  von SPD, GRÜNEN und FDP:


Der Integrationsrat und der Rat der Stadt Remscheid fordern die Verfassungskommission des Landtags von Nordrhein-Westfalen dazu auf, dem Landtag einen Vorschlag zur Änderung der Landesverfassung vorzulegen, der es ermöglicht, bis zur Kommunalwahl im Jahre 2020 allen Migrantinnen und Migranten, die zum Zeitpunkt der Wahl seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in der Bundesrepublik Deutschland leben, das aktive und passive Wahlrecht einzuräumen.

Begründung:


Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat eine Kommission eingerichtet, die 65 Jahre nach Inkrafttreten der nordrhein-westfälischen Landesverfassung Vorschläge für eine Überarbeitung des dritten Teils der Verfassung erarbeiten soll. Nicht nur Fachleute, sondern auch Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, Vorschläge für eine moderne, zukunftsfähige Verfassung vorzuschlagen.
Im Rahmen eines Einsetzungsbeschlusses für die Verfassungskommission des Landtags von Nordrhein-Westfalen haben die fünf im Landtag vertretenen Fraktionen unter anderem die politischen Partizipationsmöglichkeiten für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger als eine der Aufgaben für die Verfassungskommission des Landtags bestimmt.
Die Mitglieder der Verfassungskommission und die im Landtag vertretenen Fraktionen werden aufgefordert, die Beratungen über eine Modernisierung der Landesverfassung dazu zu nutzen, das Thema „Kommunales Wahlrecht für alle auf Dauer in NRW lebenden Migrantinnen und Migranten“ in ihre Beratungen einzubeziehen.

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Anträge | Fraktion