ANTRAG Inklusion von Anfang an - Einführung einer interdisziplinären Frühförderung in Remscheid für behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder von der Geburt bis zur Einschulung

04.05.17 –

GRÜNEAntrag zur Sitzung des Jugendhilfeausschuss am 10. Mai 2017, des Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Wohnen am 16. Mai 2017 und des Rates am 08. Juni 2017:

Die Verwaltung erarbeitet mit dem bisherigen Träger der heilpädagogischen Frühförderung, den Kinderärzten und Krankenkassen eine Konzeption der Interdisziplinären Frühförderung als Komplexleistung, die sich an den Bedarfen der Kinder in Remscheid und an der Landesrahmenempfehlung NRW aus 2016 orientiert. Ziel ist die frühe und konsequente Förderung von Anfang an sowie die Gewährleistung einer erfolgreichen Inklusionskette.

Begründung:

Die Frühförderung in Remscheid ist seit mehr als 15 Jahren in der Finanzierung und inhaltlichen Ausrichtung unverändert. Sowohl der Träger der Heilpädagogischen Frühförderung als auch viele Eltern von Kindern mit Frühförderbedarf sehen die Notwendigkeit eines bedarfsgerechten und interdiziplinär abgestimmten Systems als Komplexleistung zwischen den beteiligten Sozialleistungsträgern, den Krankenkassen sowie dem Sozial- und Jugendhilfeträger.

Mit in Kraft treten des SGB IX im Jahre 2001 wurde die gesetzliche Grundlage geschaffen, dass heilpädagogische und medizinisch-therapeutische Leistungen als Komplexleistung Frühförderung in Interdisziplinären Frühförderstellen erbracht werden können.

Die Komplexleistung Frühförderung besteht aus einer Kombination von heilpädagogisch-psychologischen mit kinderärztlichen und medizinisch-therapeutischen Maßnahmen. Die Therapieziele des Kindes und die dazu notwendigen Maßnahmen werden nach einer interdisziplinären Diagnostik und einem fachlichen Austausch zwischen den beteiligten Heilpädagogen und Medizinern/Therapeuten in einem Förder- und Behandlungsplan festgehalten und regelmäßig überprüft. Dieser individuelle Behandlungsplan enthält eine heilpädagogische Förderung kombiniert mit Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie – je nach Notwendigkeit. Auch eine Kombination mehrerer medizinisch-therapeutischer Behandlungsformen ist neben der heilpädagogischen Förderung möglich.

In 2005 regte die NRW-Landesregierung mit der ersten Rahmenempfehlung an die Frühförderung als Komplexleistung der Rehabilitationsträger und der Leistungserbringer zu erbringen. Die Landesrahmenempfehlung des Landes NRW wurde 2016 novelliert, um „Früh und konsequent zu fördern und eine erfolgreiche Inklusionskette zu schaffen“. Auslöser hierfür war eine vom Land NRW in Auftrag gegebenen landesweite Evaluation, die Mängel an der bisherigen Empfehlung behob und deutlich belegte, dass die Komplexleistung Frühförderung wirkt: Sie unterstützt die Entwicklung von behinderten und von Behinderung bedrohten Kinder und ermöglicht Entwicklungsrückstände zu mildern und Kompetenzen zu entwickeln, die die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft fördern. Sie ermöglicht durch frühzeitige vorbeugende Hilfen und integrierte Maßnahmen Risikofaktoren erfolgreicher Entwicklung zu minimieren, Teilhabe frühzeitig zu ermöglichen und gesundheitliche Folgekosten zu vermeiden.

Das ab dem 01.01.2017 eingeführte Bundesteilhabegesetz unterstreicht die Interdisziplinäre Frühförderung (Komplexleistung).

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