ANTRAG Bleiberechtsperspektiven für langjährig geduldete Menschen in Remscheid

28.03.17 –

Die Verwaltung wird gebeten, im Rahmen der geltenden Gesetze ihr vorhandenes Ermessen auszuüben, um den unsicheren Status langjährig geduldeter Menschen in ein Bleiberecht umzuwandeln. Dabei ist vorauszusetzen, dass sich die langjährig geduldeten Menschen aktiv um ihre Integration bemühen und bei ihnen keine ausländerrechtlich zwingenden Abschiebegründe vorliegen.

Begründung:

In Remscheid leben 369 Menschen mit Duldung. Die meisten davon sind ein Teil Remscheids geworden und wollen sich integrieren.

Duldung ist kein gesicherter Aufenthaltsstatus, sondern ein „Ausreisestatus“. Wirkliche Integration ist deshalb für langjährig Geduldete extrem erschwert. Auf dieser rechtlichen Grundlage sind auch Zugänge zu Arbeitsstellen und Wohnungen erschwert. Viele ehrenamtliche Flüchtlingshelfer kritisieren seit langem diesen Widerspruch.

Die Erteilung einer langfristigen Aufenthaltserlaubnis bietet dabei Vorteile nicht nur für die bisher langjährig Geduldeten: Neben der auch für die Haushalte entlastenden Integration in den Arbeitsmarkt entfällt auch die aufwändige Sonderverwaltung der betroffenen Fachbehörden.

Bereits in früheren Jahren hat sich der Rat der Stadt Remscheid nicht nur für humane Flüchtlingsunterbringung eingesetzt, sondern auch für bessere Bleiberechte von Remscheider Geflüchteten.

Der Erlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes NRW vom 21.06.2016 über ausreisepflichtige Ausländer weist auch auf „Möglichkeiten zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach dem 5. Abschnitt des Aufenthaltsgesetzes oder nach anderen Vorschriften des Aufenthaltsgesetzes“ hin.

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