ANFRAGE „Klima-Check“ für Verwaltungsvorlagen?

30.05.17 –

Anfrage zur Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Energieeffizienz und Verkehr am 29.06.2017, des Ausschuss für Bürger, Umwelt, Klimaschutz und Ordnung am 04.07.2017 und des Rates am 06.07.2017:

in der letzten Legislaturperiode wurde das Integrierte Klimaschutzkonzept für die Stadt Remscheid mehrheitlich beschlossen. Als wichtigste bzw. grundlegendste Maßnahmen wurden von Seiten der Gutachter die Einrichtung eine/r/s Klimaschutzmanger/in/s, die Weiterführung der Klima-Allianz und ein „Klima-Check“ für die Verwaltungsvorlagen herausgearbeitet. Der erste Punkt wurde bereits umgesetzt, der zweite kontinuierlich weitergeführt.

Ohne organisatorische Absicherung bleiben die im Integrierten Klimaschutzkonzept aufgeführten Maßnahmen zufällig, so dass eine Gewährleistung der Erreichung der städtischen Klimaschutzziele nicht sichergestellt werden kann. Daher ist es wichtig, dass auch der „Klima-Check“ der Verwaltungsvorlagen umgesetzt wird. D.h., dass jedes Vorhaben auf klimarelevante Aspekte untersucht wird und das in der Vorlage aufgeführt wird.

Auf dieser Grundlage bittet die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen um die Beantwortung folgender Frage:

Bis wann und unter welchen Voraussetzungen ist es möglich auf den Verwaltungsvorlagen einem „Klima-Check“ nachzuweisen?

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